Die Steuerklasse 4 ist eine der fünf Steuerklassen in Deutschland und spielt eine wichtige Rolle für die Lohnabrechnung von Arbeitnehmern, insbesondere für Verheiratete oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebende Personen. Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann erhebliche Auswirkungen auf das monatliche Nettoeinkommen haben. Dieser Artikel beleuchtet, für wen die Steuerklasse 4 geeignet ist, welche Vorteile sie bietet und wie sie beantragt werden kann.
Wer erhält die Steuerklasse 4?
Die Steuerklasse 4 wird grundsätzlich für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gewährt, die nicht dauerhaft getrennt leben. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der jeweilige Ehegatte oder Lebenspartner grundsätzlich im Inland wohnt. Für die Gewährung der Steuerklasse 4 ist es unerlässlich, dass auch der andere Partner die Steuerklasse 4 wählt. [Die automatische Zuordnung zur Steuerklasse 4 erfolgt in der Regel direkt nach der Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft, sofern beide Partner im Inland leben.]
Sollten Sie verwitwet sein, besteht die Möglichkeit, in dem Jahr, in dem Ihr Ehegatte oder Lebenspartner verstorben ist, sowie für das darauffolgende Jahr die Steuerklasse 3 zu erhalten. Dies ist jedoch eine spezielle Regelung, die von der allgemeinen Handhabung der Steuerklasse 4 abweicht.
Wann lohnt sich die Steuerklasse 4/4?
Die Kombination der Steuerklassen 4/4 empfiehlt sich vor allem dann, wenn beide Partner ein etwa gleich hohes Arbeitseinkommen erzielen. In diesem Fall werden beide Partner im Rahmen der Lohnsteuerabzüge in etwa gleich behandelt, was zu einer fairen Verteilung der Steuerlast führt. Dies steht im Gegensatz zur Kombination 3/5, bei der ein Partner (Steuerklasse 3) von einer geringeren Lohnsteuerbelastung profitiert, während der andere Partner (Steuerklasse 5) deutlich mehr Lohnsteuer zahlt.
Die Steuerklasse 4 mit Faktor: Eine Optimierungsmöglichkeit
Zusätzlich zur Standardkombination 4/4 gibt es die Option, die Steuerklasse 4 mit Faktor zu wählen. Dieses Verfahren ermöglicht eine noch präzisere Anpassung der Lohnsteuer an die tatsächliche Einkommenssituation des Paares. Das Finanzamt berechnet hierbei einen individuellen Faktor, der als Multiplikator auf den Lohnsteuerabzug angewendet wird. Ziel ist es, die monatliche Lohnsteuer so nah wie möglich an die voraussichtliche Jahres-Einkommensteuer anzupassen und somit eine hohe Steuernachzahlung am Jahresende zu vermeiden.
Der Faktor hat eine Gültigkeit von bis zu zwei Jahren und muss beim Finanzamt beantragt werden. Hierfür ist das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ zusammen mit der Anlage „Steuerklassenwechsel“ einzureichen. Diese Formulare sind im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung erhältlich. Alternativ kann der Antrag auch bequem online über das ELSTER-Portal gestellt werden.
Beispielrechnung: Steuerklasse 4/4 vs. 4/4 mit Faktor
Stellen wir uns ein Ehepaar vor, bei dem Partner A jährlich 30.000 Euro und Partner B 12.000 Euro verdient.
Ohne Faktor (4/4):
- Lohnsteuer für A: ca. 4.608 Euro
- Lohnsteuer für B: ca. 119 Euro
- Gesamte Lohnsteuer (4/4): ca. 4.727 Euro
- Die erwartete Einkommensteuer für das gemeinsame Einkommen (Splitting) beträgt ca. 4.342 Euro. Dies würde zu einer Nachzahlung führen.
Mit Faktor:
- Der berechnete Faktor beträgt ca. 0,918.
- Angepasste Lohnsteuer für A: ca. 4.608 Euro * 0,918 = ca. 4.230 Euro
- Angepasste Lohnsteuer für B: ca. 119 Euro * 0,918 = ca. 109 Euro
- Gesamte Lohnsteuer (4/4 mit Faktor): ca. 4.339 Euro
- Dieses Ergebnis liegt sehr nah an der voraussichtlichen Jahres-Einkommensteuer und vermeidet eine hohe Nachzahlung.
Zum Vergleich: Die Steuerklassenkombination 3/5 würde für A (Steuerklasse 3) eine Lohnsteuer von ca. 1.492 Euro und für B (Steuerklasse 5) eine Lohnsteuer von ca. 2.071 Euro ergeben (Gesamt: ca. 3.563 Euro). Dies würde bei der Veranlagung zu einer Nachzahlung von 779 Euro führen, die durch das Faktorverfahren vermieden wird.
Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung
Wer die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor nutzt, ist grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies dient der Überprüfung, ob die Lohnsteuerabzüge im Laufe des Jahres korrekt waren. Detaillierte Informationen zur Abgabeverpflichtung, den Fristen und den Einreichungsmöglichkeiten finden Sie im Bereich “Weitere Themen” unter “Steuerinfos”.
Fazit
Die Steuerklasse 4, insbesondere in Kombination mit dem Faktorverfahren, bietet Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern eine flexible und oft vorteilhafte Möglichkeit, ihre monatliche Steuerlast zu optimieren. Eine sorgfältige Prüfung der individuellen Einkommenssituation ist jedoch unerlässlich, um die für Sie beste Wahl zu treffen. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten professionellen Rat einzuholen oder sich detailliert über die Angebote zur Steuerberatung zu informieren.

