Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2023

Der Jahresbeginn 2023 bringt für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland eine Reihe von Anpassungen mit sich, auf die die Deutsche Rentenversicherung (DRV) aufmerksam macht. Diese Neuerungen betreffen verschiedene Aspekte wie das Renteneintrittsalter, Hinzuverdienstgrenzen und Beitragsregelungen.

Anhebung der Regelaltersgrenze

Die Altersgrenze für den regulären Renteneintritt steigt im Jahr 2023 auf 66 Jahre. Dies betrifft insbesondere Versicherte, die im Jahr 1958 geboren wurden und im kommenden Jahr ihr 65. Lebensjahr vollenden. Für nachfolgende Jahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter schrittweise weiter, bis im Jahr 2031 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht sein wird. Diese Anpassung ist Teil einer langfristigen Strategie, um die Finanzstabilität der Rentenversicherung angesichts der demografischen Entwicklung zu gewährleisten.

Anpassung der Altersgrenze für langjährig Versicherte

Auch die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, oft als „Rente ab 63“ bezeichnet, wird angehoben. Für Personen, die im Jahr 1960 geboren sind, steigt diese Grenze auf 64 Jahre und vier Monate. Ähnlich wie bei der regulären Altersrente erhöht sich diese Grenze für spätere Geburtsjahrgänge sukzessive, bis im Jahr 2029 die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht wird. Voraussetzung für diese Rente ist eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten

Eine bedeutende Neuerung ab Januar 2023 ist der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten. Dies bedeutet, dass zusätzliche Einkünfte aus Erwerbstätigkeit nach Renteneintritt nicht mehr zu einer Kürzung der Rente führen. Ziel dieser Regelung ist es, die Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Erreichen des Rentenalters zu erleichtern und den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt sowohl für Neurentner als auch für Bestandsrentner. Dies erleichtert auch die Planung im Rahmen von flexiblen Übergängen in den Ruhestand, bei denen die Lebensversicherung eine Rolle spielen kann.

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Steigende Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Auch die Regelungen für den Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung erfahren Änderungen. Ab dem 1. Januar 2023 werden erwerbsgeminderte Rentner von dynamischen Hinzuverdienstgrenzen profitieren. Für Rentner, die eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, liegt die Grenze im Jahr 2023 bei etwa 35.650 Euro. Bei voller Erwerbsminderung beträgt diese Grenze rund 17.820 Euro. Diese Anpassungen sollen die finanzielle Situation von Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit verbessern.

Verbesserte Absicherung durch Zurechnungszeit

Die Berechnung von Erwerbsminderungsrenten wird durch die sogenannte Zurechnungszeit verbessert. Diese berücksichtigt die Zeit, in der die Rentenversicherung ausging, dass der Versicherte mit seinem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt hätte. Seit 2019 wird die Dauer der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter gekoppelt. Während die Zurechnungszeit bei Rentenbeginn im Jahr 2022 noch mit 65 Jahren und elf Monaten endete, wird sie bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 auf 66 Jahre angepasst. Dies führt zu einer höheren Rentenleistung.

Stabile Beitragssätze und angepasste Bemessungsgrenzen

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt zum 1. Januar 2023 unverändert bei 18,6 Prozent. Allerdings steigen die Beitragsbemessungsgrenzen. In den alten Bundesländern erhöht sich diese monatliche Grenze von 7.050 Euro auf 7.300 Euro, in den neuen Bundesländern von 6.750 Euro auf 7.100 Euro. Diese Grenze bestimmt das maximale Einkommen, das bei der Beitragsberechnung zur Rentenversicherung berücksichtigt wird.

Freiwillige Versicherung und Midijobs

Für die freiwillige Versicherung steigt der Mindestbeitrag auf 96,72 Euro, bedingt durch die Anhebung des Mindestlohns und der Minijobgrenze. Der Höchstbeitrag für freiwillige Versicherungen erhöht sich ebenfalls auf 1.357,80 Euro monatlich. Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 16 Jahre alt sind und nicht versicherungspflichtig sind, können sich freiwillig versichern. Die Höchstgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs) steigt ab 2023 von 1.600 Euro auf 2.000 Euro monatlich. Midijobber zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, wobei ihre Rentenansprüche auf Basis des vollen Verdienstes berechnet werden.

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Höherer Steueranteil für Neurentner

Ab 2023 müssen Neurentner einen höheren Anteil ihrer Bezüge versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt von 82 auf 83 Prozent. Das bedeutet, dass 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Bei Bestandsrentnern bleibt der bereits festgelegte steuerfreie Rentenbetrag unverändert. Diese Änderungen zeigen, wie wichtig es ist, sich frühzeitig über die verschiedenen Aspekte der Altersvorsorge zu informieren und gegebenenfalls Versicherungsnehmer wechseln zu lassen, um optimale Bedingungen zu schaffen.