Rentenversicherungspflicht im Minijob: Ein umfassender Leitfaden

Die gesetzliche Rentenversicherung spielt eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Absicherung von Berufstätigen, sei es bei vorzeitiger Erwerbsminderung oder im Alter. Überraschenderweise profitieren auch Minijobberinnen und Minijobber von diesem umfassenden Schutz. Grundsätzlich besteht für Minijobs mit Verdienstgrenze eine Rentenversicherungspflicht, unabhängig davon, ob die Tätigkeit im privaten Haushalt oder im gewerblichen Bereich ausgeübt wird. Die Beiträge werden gemeinschaftlich von Arbeitgeber und Minijobber getragen. Eine wichtige Option für Minijobber ist die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Zahlung ihres Beitrags befreien zu lassen.

Die Beiträge zur Rentenversicherung sind ein gemeinsames Unterfangen von Arbeitgebern und Minijobbern. Diese Beiträge erhöhen nicht nur die zukünftige Rente geringfügig, sondern bieten auch weitere Vorteile.

Die Leistungen der Rentenversicherung für Minijobber

Auch Minijobber können durch ihre Beiträge zur Rentenversicherung von einer Reihe von Leistungen profitieren, die über die reine Rentenzahlung hinausgehen.

Anrechnung auf die Rente

Der Verdienst aus einem Minijob wird vollständig auf die Rente des Minijobbers angerechnet, was zu einer geringfügigen Erhöhung der monatlichen Rentenzahlung führt.

Staatliche Förderung für private Altersvorsorge

Minijobber und ihre Ehepartner haben die Möglichkeit, staatliche Förderungen für die private Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen, wie beispielsweise die Riester-Rente. Dies eröffnet zusätzliche Wege zur finanziellen Absicherung im Alter.

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Anrechnung als Wartezeiten

Durch die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber Wartezeiten, die für den Erhalt späterer Rentenansprüche entscheidend sind. Diese Zeiten werden voll angerechnet und tragen somit zum Aufbau von Rentenansprüchen bei.

Anspruch auf betriebliche Altersversorgung

Minijobber haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Dies ermöglicht es ihnen, Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenbegünstigt in eine zusätzliche Altersvorsorge zu investieren.

Übergangsgeld bei Reha

Im Falle von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen bezahlt die Rentenversicherung das sogenannte Übergangsgeld. Dieses überbrückt Einkommenslücken während der Reha-Maßnahme, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht.

Beiträge zur Rentenversicherung: Wer zahlt was?

Der allgemeine Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Bruttomonatsentgelts. Dieser Satz wird geteilt: Der Arbeitgeber trägt einen Pauschalbeitrag, während der Minijobber seinen individuellen Eigenanteil leistet. Die genaue Aufteilung variiert je nach Beschäftigungsart:

Im PrivathaushaltIm Gewerbe
Arbeitgeber-Pflichtanteil: 5 %Arbeitgeber-Pflichtanteil: 15 %
Eigenanteil Minijobber: 13,6 %Eigenanteil Minijobber: 3,6 %

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob

Jeder Minijobber hat die Möglichkeit, beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu beantragen. In diesem Fall entfällt der Eigenanteil des Minijobbers, während der Arbeitgeber weiterhin seinen Pauschalbeitrag leistet. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs mit Verdienstgrenze.

Beratung zur Befreiung

Wer über eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nachdenkt, sollte sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Dort kann individuell auf die Auswirkungen einer Befreiung eingegangen werden.

Rentenversicherung bei Minijobs im Haushalt und Gewerbe

Bei Minijobs im Privathaushalt wird die Befreiung des Minijobbers über den Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Im gewerblichen Bereich muss der Arbeitgeber die Befreiung innerhalb von sechs Wochen nach schriftlichem Antrag des Minijobbers an die Minijob-Zentrale melden.

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Bewilligung und Dauer der Befreiung

Die Minijob-Zentrale prüft den Antrag und kann innerhalb eines Monats widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Befreiung als bewilligt. Diese ist in der Regel ab Beginn des Kalendermonats gültig, in dem der Antrag gestellt wurde, und bleibt für die gesamte Dauer des Minijobs bestehen.

Befreiung bei mehreren Minijobs

Beantragt ein Minijobber mit mehreren Minijobs die Befreiung für einen Minijob, so gilt diese Befreiung für alle Minijobs, die gleichzeitig ausgeübt werden oder nachträglich aufgenommen werden.

Mindestbeitrag zur Rentenversicherung im Minijob

Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt 32,55 Euro und wird auch dann fällig, wenn das tatsächliche Entgelt unter 175 Euro liegt. Der Arbeitgeberanteil richtet sich nach dem tatsächlichen Verdienst, während der Minijobber die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag zahlt.

Ausnahmen vom Mindestbeitrag

Für bestimmte Personengruppen, wie z. B. Minijobber mit einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung oder Personen während der Anrechnung von Kindererziehungszeiten, gilt die Regelung des Mindestbeitrags nicht. Hier berechnet sich der Beitrag vom tatsächlichen Arbeitsentgelt.

Beispielrechnung:

Eine Bürokraft mit einem Monatsverdienst von 150 Euro zahlt bei einem Mindestbeitrag von 32,55 Euro monatlich 10,05 Euro selbst. Der Arbeitgeber zahlt 22,50 Euro.

Geringer Verdienst und Mindestbeitrag

Bei einem sehr niedrigen Verdienst, beispielsweise 25 Euro im Monat, kann der Eigenanteil des Minijobbers den Verdienst übersteigen, sodass er dem Arbeitgeber sogar Geld erstatten muss.

Mehrere Minijobs und Mindestbeitrag

Bei mehreren Minijobs werden die Verdienste zusammengerechnet. Liegt die Summe unter 175 Euro, gilt der Mindestbeitrag. Die Beiträge werden dann anteilig auf die einzelnen Beschäftigungen aufgeteilt.

Zeitanteilige Berechnung

Dauert ein Minijob nicht den ganzen Monat, wird der Mindestbeitrag entsprechend gekürzt. Bei unbezahltem Urlaub muss der Minijobber den Mindestbeitrag jedoch für bis zu einen Monat selbst weiterzahlen.

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Rentenversicherung auf Antrag

Für Minijobber, die ihre Beschäftigung vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben und regelmäßig maximal 400 Euro verdienen, besteht keine Pflicht zur Zahlung eines Eigenanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Downloads und weiterführende Informationen

Weitere Details zu den Regelungen der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs finden Sie in den Geringfügigkeits-Richtlinien 2021 sowie auf den folgenden Themenseiten:

  • Arbeitsrechte im Minijob
  • Minijob anmelden
  • Minijob mit Verdienstgrenze