Die Einreise mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Griechenland ist für Urlauber in der Regel unkompliziert. Doch wie lange darf man sich mit seinem deutschen Auto im schönen Griechenland aufhalten, bevor man sich Gedanken über eine dortige Zulassung machen muss? Diese Frage beschäftigt viele Reisende und ist entscheidend für einen sorgenfreien Aufenthalt. Grundsätzlich gilt: Die Aufenthaltsdauer mit einem ausländischen Fahrzeug hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Griechenland haben oder nur zu touristischen Zwecken einreisen.
Grundlegende Regelungen für touristische Aufenthalte
Für die meisten Touristen, die Griechenland mit ihrem eigenen Auto besuchen, gelten großzügige Regelungen. Die EU-Vorschriften und bilateralen Abkommen sehen vor, dass Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum problemlos im Land nutzen können. Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass Sie sich bis zu sechs Monate innerhalb eines Jahres mit Ihrem deutschen Auto in Griechenland aufhalten dürfen, ohne eine dortige Zulassung beantragen zu müssen. Diese Frist ist dazu gedacht, Urlaubern und kurzfristigen Besuchern die Nutzung ihres eigenen Fahrzeugs zu ermöglichen.
Wichtig ist hierbei die Auslegung des “Aufenthalts”. Es geht nicht nur um die reine Zeit, die Sie physisch in Griechenland verbringen, sondern auch um die Dauer, für die das Fahrzeug im Land verbleibt. Wenn Sie also beispielsweise über einen längeren Zeitraum in Griechenland sind, aber zwischendurch für kurze Ausflüge ausreisen, kann dies unter Umständen anders gewertet werden. Die gängige Praxis und die Absicht hinter den Regelungen zielen jedoch darauf ab, den touristischen Fahrzeuggebrauch zu erleichtern.
Was passiert nach Ablauf der Frist?
Sollten Sie planen, länger als die genannten sechs Monate in Griechenland zu bleiben oder gar Ihren Wohnsitz dorthin zu verlegen, müssen Sie Ihr deutsches Auto in Griechenland zulassen. Dies ist ein notwendiger Schritt, um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen. Nach Ablauf der sechs Monate gilt Ihr Fahrzeug als “dauerhaft” im Land und unterliegt den dortigen Zulassungsvorschriften.
Die Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs in Griechenland kann ein bürokratischer Prozess sein, der Zeit und Geduld erfordert. Sie müssen in der Regel eine Reihe von Dokumenten vorlegen, darunter die Originalfahrzeugpapiere, einen Nachweis über die technische Untersuchung (falls erforderlich), einen Versicherungsnachweis und gegebenenfalls eine Bestätigung über die Einhaltung von Umweltstandards. Es ist ratsam, sich vorab bei den zuständigen griechischen Behörden (z.B. dem KTEO – Technischer Kontrollzentrum für Kraftfahrzeuge) über die genauen Anforderungen und den Ablauf zu informieren, da sich Vorschriften ändern können.
Sonderfälle und wichtige Hinweise
Es gibt einige Sonderfälle und wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Fahrzeug im Besitz einer juristischen Person: Wenn das Fahrzeug auf ein Unternehmen zugelassen ist und Sie als Angestellter damit nach Griechenland reisen, können die Regeln abweichen. Hier ist oft eine Vollmacht des Unternehmens erforderlich, die bescheinigt, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug zu führen und für dessen Verbleib verantwortlich sind.
- Einfuhrumsatzsteuer: Bei einer dauerhaften Zulassung in Griechenland wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig, es sei denn, es gibt Ausnahmen für die Überführung des Wohnsitzes.
- Versicherungsschutz: Stellen Sie sicher, dass Ihre deutsche Kfz-Versicherung auch für Fahrten in Griechenland und für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts ausreichenden Schutz bietet. Es kann ratsam sein, eine zusätzliche griechische Haftpflichtversicherung abzuschließen, insbesondere wenn Sie länger bleiben. Die “Grüne Karte” ist hier ein wichtiges Dokument.
- Kontrollen: Auch wenn die Kontrollen nicht immer intensiv sind, sollten Sie stets die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie Ihren Führerschein und die Versicherungspapiere mitführen.
Das “Carnet de Passages en Douane” – Braucht man das noch?
Früher war das “Carnet de Passages en Douane” (CPD) ein gängiges Dokument für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen in viele Länder. Für Reisen innerhalb der EU, also auch für die Fahrt mit einem deutschen Auto nach Griechenland, ist dieses Dokument nicht mehr erforderlich. Es dient hauptsächlich dem Zoll und der Sicherstellung der Wiederausfuhr in Ländern außerhalb der EU, in denen es keine vergleichbaren Zulassungssysteme gibt.
Was gilt als “Wohnsitzverlegung”?
Die Frage, ab wann man als “ansässig” in Griechenland gilt, ist entscheidend. Generell wird dies angenommen, wenn Sie:
- Eine Wohnung oder ein Haus in Griechenland besitzen oder mieten und beabsichtigen, dort die meiste Zeit des Jahres zu verbringen.
- Ihren ständigen Wohnsitz nachweislich nach Griechenland verlegt haben (z.B. durch Ummeldung, Arbeitsvertrag, etc.).
Die griechischen Zoll- und Zulassungsbehörden legen diese Kriterien fest. Im Zweifelsfall ist es immer besser, sich direkt bei den Behörden zu erkundigen, um eine klare Auskunft zu erhalten und Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit: Urlaubsvergnügen ohne böse Überraschungen
Die gute Nachricht ist: Für die meisten deutschen Urlauber, die mit ihrem Auto nach Griechenland reisen, ist die sechsmonatige Frist ausreichend, um die Reise in vollen Zügen zu genießen. Sie können sich entspannt am Strand erholen oder die historischen Stätten erkunden, ohne sich sofort um die Fahrzeugzulassung kümmern zu müssen.
Planen Sie jedoch einen längeren Aufenthalt oder eine Übersiedlung, ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit den griechischen Zulassungsvorschriften auseinanderzusetzen. Eine gute Vorbereitung erspart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. So steht Ihrem grenzenlosen Fahrvergnügen in Griechenland nichts im Wege. Die deutsche Ingenieurskunst auf den griechischen Straßen – eine Kombination, die begeistert!

