Deutschland entdecken: Mehr als nur Wasserstraßen

Deutschland, ein Land reich an Geschichte, Kultur und atemberaubenden Landschaften, lockt Reisende aus aller Welt. Doch abseits der bekannten Touristenpfade offenbart sich eine tiefere Dimension: die Bedeutung und Schönheit seiner Wasserstraßen. Flüsse und Kanäle sind nicht nur Transportwege, sondern pulsierende Lebensadern, die Wirtschaft, Natur und Erholung miteinander verbinden. Entdecken Sie mit uns die Facetten Deutschlands, die weit über das Offensichtliche hinausgehen.

Die vielfältigen Rollen deutscher Wasserstraßen

Unsere großen Flüsse sind weit mehr als nur Verkehrsadern; sie sind Lebensräume für Flora und Fauna, Wirtschaftsmotoren und Orte der Erholung. Sie verbinden Metropolen und Häfen, während sie gleichzeitig Lebensraum für Tiere und Pflanzen bieten, der geschützt werden muss. In unserer modernen Gesellschaft schätzen wir Menschen zunehmend den hohen Freizeit- und Erholungswert von Gewässern und Flusslandschaften mit ihren angrenzenden Auen. Eine rein ökonomisch-technische oder eine rein ökologisch orientierte Sichtweise wird der Komplexität der Nutzungsansprüche an Bundeswasserstraßen nicht gerecht. Die Bereitschaft zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit, innovative technische Lösungen sowie transparente Planungsprozesse sind entscheidend, um Umwelt und Verkehr in Einklang zu bringen.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV), die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die Bundesanstalten für Gewässerkunde (BfG) und für Wasserbau (BAW) stellen sich dieser Herausforderung. Mit Initiativen zur Berücksichtigung von Natur und Umwelt, der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie an Bundeswasserstraßen und dem Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ beschreiten sie neue Wege. Investitionen in eine grüne Infrastruktur bringen vielfältigen Nutzen für Natur, Wachstum und Beschäftigung. Wo immer dies wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist, werden Lösungen angestrebt, die Natur und Verkehr harmonisieren.

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Quelle: BfG

Natur und Landschaft im Fokus der Wasserstraßenverwaltung

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist hoheitlich für die verkehrliche Unterhaltung der Bundeswasserstraßen zuständig. Trotz der primären Ausrichtung auf verkehrliche Aufgaben müssen stets Belange des Natur- und Umweltschutzes berücksichtigt werden. Als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen ist die WSV auch für deren wasserwirtschaftliche Unterhaltung verantwortlich. Diese Aufgaben überschneiden sich naturgemäß mit naturschutzfachlichen Fragestellungen, wie sie in den europäischen Naturschutzrichtlinien (Flora-Fauna-Habitat- [FFH-] und Vogelschutz-Richtlinie) sowie der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dargelegt sind.

Es gilt, das Potenzial der WSV zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands der Bundeswasserstraßen auszuschöpfen, Lebensräume zu schützen, die Biodiversität an Flüssen zu stärken und so den umweltfreundlichen Verkehrsträger Wasserstraße nachhaltig weiterzuentwickeln. Integrative Lösungen sind der Schlüssel, um ökologische und verkehrliche Aspekte in Einklang zu bringen.

Quelle: BfG

Die Wasserrahmenrichtlinie: Ein Leitfaden für Gewässerschutz

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie zielt auf den Schutz der Gewässer und eine nachhaltige Nutzung ab. Die Umsetzung der WRRL ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, bei der das Bundesministerium für Verkehr und seine nachgeordneten Behörden eine wichtige Rolle spielen. Grundsätzlich sollen durch die WRRL ein „guter ökologischer Zustand“ und ein „guter chemischer Zustand“ erreicht oder erhalten sowie Verschlechterungen vermieden werden. Der Zustand umfasst biologische, strukturelle und physikalisch-chemische Merkmale.

Für künstliche oder erheblich veränderte Wasserkörper, die aufgrund menschlicher Nutzungen den guten Zustand nicht erreichen können, gilt das „gute ökologische Potenzial“ als Ziel. Dies ist ein weniger strenges Kriterium, das auf die jeweilige Nutzung angepasst ist. Viele Bundeswasserstraßen sind aufgrund menschlicher Eingriffe als erheblich veränderte oder künstliche Gewässer eingestuft. Die WRRL wurde 2002 in deutsches Recht durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umgesetzt, zuletzt novelliert im Jahr 2010. Die WSV ist seither verantwortlich, die „ökologische Durchgängigkeit“ an vom Bund errichteten oder betriebenen Stauanlagen herzustellen, sofern dies zur Erreichung der WRRL-Ziele erforderlich ist. Seit 2008 übernimmt die WSV auch die wasserwirtschaftliche Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und leistet damit wesentliche Beiträge zur Zielerreichung der WRRL.

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Ökologische Durchgängigkeit: Fischtreppen als Brücken für Lebewesen

Die ökologische Durchgängigkeit gewährleistet die ungehinderte Wanderung von Fischen und anderen Kleinlebewesen zwischen ihren Lebensräumen. Querbauwerke wie Stauanlagen oder Schleusen stellen oft Hindernisse dar. Ein Rückbau von Stauanlagen ist in vielen Fällen aufgrund etablierter Kultur- und Naturlandschaften sowie möglicher negativer Auswirkungen auf Landwirtschaft, Bebauung und Naturschutzgebiete nicht praktikabel. Daher wird die ökologische Durchgängigkeit meist durch Fischaufstiegsanlagen und Maßnahmen zum sicheren Fischabstieg an bundeseigenen Wehren realisiert.

Die Bundesanstalt für Gewässerkunde und die Bundesanstalt für Wasserbau unterstützen die WSV durch praktische Beratung und anwendungsorientierte Forschung. Ein bundesweites Priorisierungskonzept legt die Maßnahmen und Zeitpläne fest, abgestimmt mit Bundesländern und dem Bundesumweltministerium.

Quelle: BfG

Wasserwirtschaftliche Unterhaltung: Pflege und Entwicklung von Gewässern

Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung der Bundeswasserstraßen umfasst die „Pflege und Entwicklung“ eines Gewässers. Die Ausrichtung der Unterhaltungsmaßnahmen an den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie erweitert die Aufgaben der WSV über den reinen Verkehrsbezug hinaus auf die aktive Erreichung ökologischer Zielstellungen. Dies wird durch Unterhaltungspläne, Fallbeispielsammlungen für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands sowie die Erprobung alternativ-technisch-biologischer Bauweisen zur Uferbefestigung unterstützt.

Quelle: BfG

Das Bundesprogramm “Blaues Band Deutschland”: Renaturierung als Vision

Das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ setzt auf die Renaturierung von Flüssen und Auen, insbesondere an Nebenwasserstraßen, die kaum noch für die Güterschifffahrt genutzt werden. Dieses Gemeinschaftsprogramm des Bundesverkehrsministeriums und des Bundesumweltministeriums fördert Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge sowie Wassertourismus und Erholung. Auch im Kernnetz der Bundeswasserstraßen werden „ökologische Trittsteine“ verwirklicht, sofern sie mit verkehrlichen Zielen vereinbar sind.

Zukünftig spielen bei Infrastrukturentscheidungen an Nebenwasserstraßen nicht nur Güterverkehr, sondern auch Freizeitschifffahrt und ökologische Entwicklungsmöglichkeiten eine Rolle. Der Bund bekennt sich zu seiner Verantwortung für die ihm gehörenden Wasserstraßen. Die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen soll die Kompetenz der WSV und anderer Bundesanstalten stärken, um naturnahe Flusslandschaften zu erhalten und wiederherzustellen. Modellprojekte an Rhein und Weser lieferten bereits wertvolle Erkenntnisse. Parallel dazu fördert das Bundesumweltministerium über das Förderprogramm „Auen“ Projekte zur naturnahen Entwicklung von Auen an Bundeswasserstraßen, die von Naturschutzverbänden und Kommunen umgesetzt werden.

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Quelle: Götz Lemberg

Deutschland entdecken bedeutet auch, die Bedeutung seiner Wasserstraßen zu verstehen und zu würdigen. Von der ökologischen Durchgängigkeit bis zur Renaturierung der Auenlandschaften – diese Bemühungen tragen dazu bei, die Lebensqualität für Mensch und Natur zu verbessern. Planen Sie Ihre nächste Reise und lassen Sie sich von der Vielfalt der deutschen Flusslandschaften inspirieren!