Der Import eines Fahrzeugs aus den USA oder Kanada nach Deutschland ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und die Beachtung zahlreicher Vorschriften erfordert. Bevor Sie den Kauf in Erwägung ziehen, sollten Sie sich über die Einfuhrbestimmungen, anfallende Kosten und Formalitäten sowie die notwendigen Schritte zur Überführung und Zulassung im Klaren sein. Dieser Leitfaden beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die Sie bei einem solchen Vorhaben beachten müssen.
Kaufvertrag – Bezahlung und Garantie
Für die Zollabfertigung in Deutschland ist ein Kaufvertrag oder eine Kaufrechnung (Bill of Sale) unerlässlich. Dieser sollte mindestens Angaben zum Käufer, Verkäufer, Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, Baujahr, Preis sowie Datum und Unterschrift enthalten. Die in den USA anfallende Kaufsteuer (sales tax) variiert je nach Bundesstaat und beträgt bis zu 7,25 Prozent. Diese Steuer muss in der Regel beim Kauf gezahlt werden und kann unter Umständen nach der Verschiffung vom Händler zurückgefordert werden. Bezüglich Garantieleistungen ist Vorsicht geboten: Nur wenige europäische Hersteller bieten weltweite Garantien an. Für Fahrzeuge von US-Herstellern sind in Deutschland in der Regel keine Garantieleistungen durch deren hiesige Vertretungen zu erwarten. Bei Gebrauchtfahrzeugen besteht ohnehin kein Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller oder dessen deutscher Vertretung.
Zulassung und Fahrzeugpapiere in den USA
Bevor Sie ein Fahrzeug verschiffen oder selbst zum Hafen überführen, benötigen Sie eine US-Zulassung. Zuständig hierfür ist das Department of Motor Vehicles (DMV). Für die Registrierung sind das “Certificate of Title” und eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die in den USA abgeschlossen werden muss, zwingend erforderlich. Die Kosten für das Anmeldeverfahren variieren je nach Bundesstaat. Das Certificate of Title ist vergleichbar mit dem deutschen Fahrzeugbrief und enthält wichtige Informationen wie die Fahrgestellnummer, das amtliche Kennzeichen und Angaben zum Eigentümer sowie zu eventuellen Belastungen (Lienholder). Ohne dieses Originaldokument ist weder eine Verschiffung noch eine Zulassung in Deutschland möglich. Bei Neufahrzeugen, die noch nie zugelassen waren, existiert anstelle des Titles das “Manufacturer’s Statement of Origin“. Die amerikanischen Kennzeichen (Plates/Tags) sollten nach Möglichkeit bei der deutschen Zulassungsstelle vorgelegt werden. Gehen Kennzeichen verloren, ist eine Verlustanzeige bei der US-Polizei ratsam. Es empfiehlt sich, die Kennzeichen vor der Verschiffung abzunehmen und im Gepäck zu transportieren.
Verschiffung – Transport
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einer internationalen Fahrzeug-Spedition in Verbindung zu setzen, um sich über Termine und Kosten zu informieren. Die Ankunftsorte in Deutschland sind in der Regel Bremerhaven oder Hamburg. Bestehen Sie auf Direktverladung nach Deutschland. Die Transportdauer von der Ostküste beträgt etwa zehn Tage, von der Westküste etwa 20 Tage. Beachten Sie, dass das Fahrzeug in der Regel mindestens drei Tage vor dem Ablegen des Schiffes im Hafen oder beim Spediteur sein muss. Vor dem Verladetermin müssen beim US-Zoll der Original-Title oder das Original-Manufacturer’s Statement of Origin zusammen mit Kopien eingereicht werden. Eine Transportversicherung mit “All Risk”-Deckung ist dringend zu empfehlen, um alle Risiken von der Übergabe an die Spedition bis zur Auslieferung in Deutschland abzudecken. Die Überführung des Fahrzeugs vom Hafen zum Zielort kann selbst mit einem Anhänger erfolgen, oder Sie lassen es durch einen Spediteur liefern. Die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen ist in Deutschland nur mit einem gültigen technischen Gutachten möglich. Ein Fahrzeug mit gültiger amerikanischer Zulassung und Kennzeichen kann mit diesen zum Zielort gefahren werden, vorausgesetzt, es wurde eine Grenzversicherung abgeschlossen, da die US-Kfz-Versicherung in Europa meist keine Gültigkeit hat.
Import – Verzollung
Die einfachste Lösung ist die Beauftragung einer Spedition mit der Abwicklung der Zollformalitäten. Wer dies selbst tun möchte, muss die Einfuhr im Voraus beim Zoll anmelden. Die Einfuhrabgaben setzen sich aus dem Einfuhrzoll und der Einfuhrumsatzsteuer zusammen. Der Einfuhrzoll wird auf den sogenannten C.I.F.-Value (Kaufpreis plus Versicherung plus Frachtkosten) berechnet. Die Einfuhrumsatzsteuer (in Deutschland 19 Prozent) wird aus dem C.I.F.-Value plus Einfuhrzoll berechnet. Die gesamten Einfuhrabgaben machen in der Regel gut ein Drittel des Nettopreises aus. Nach Abschluss des Zollvorgangs und Bezahlung der Abgaben erhalten Sie eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Zulassung in Deutschland benötigt wird. Fahrzeuge, die zur Einfuhr angemeldet werden, unterliegen der deutschen Kfz-Steuer, welche bereits bei der Einfuhranmeldung fällig wird.
Oldtimer und Übersiedlungsgut
Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind und als historisch wertvoll gelten, kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz von insgesamt sieben Prozent festlegen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Fahrzeuge bestimmte Kriterien wie Seltenheit, historischen Wert oder besondere sportliche Erfolge erfüllen. Sind die Voraussetzungen für die Abfertigung als Übersiedlungsgut erfüllt, fallen keine Einfuhrabgaben an, eine Zollanmeldung ist dennoch erforderlich.
Haupt- und Abgasuntersuchung
Vor der Zulassungsstelle müssen Sie das Fahrzeug bei einer technischen Prüfstelle (z.B. DEKRA oder TÜV) zur Einzelabnahme nach § 21 StVZO vorstellen. Es ist ratsam, sich bereits vor dem Kauf über notwendige Unterlagen und mögliche Umrüstmaßnahmen zu informieren. Ein deutsches Datenblatt erleichtert die Abnahme, falls das Modell bereits in Deutschland zugelassen wurde. Bei seltenen Modellen kann es hilfreich sein, beim TÜV oder einer vergleichbaren Prüfstelle nachzufragen. Das amerikanische Datenblatt ist zwar nicht verpflichtend, aber oft hilfreich und kostensparend. Ein Abgasgutachten sollte möglichst vorhanden sein, da die Messung der Abgaswerte nach europäischen Vorschriften kostspielig sein kann.
Zulassung in Deutschland
Für die Erteilung der deutschen Fahrzeugpapiere benötigen Sie folgende Unterlagen: Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung, das Original des Certificate of Title oder Manufacturer’s Statement of Origin, gegebenenfalls die amerikanischen Kennzeichen, die Kaufrechnung im Original, das Gutachten der technischen Prüfstelle, die Versicherungsbestätigung (eVB) sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
Kanada
Die beschriebenen Einfuhrbestimmungen, Zollabfertigungs- und Zulassungsformalitäten gelten gleichermaßen für Fahrzeuge aus Kanada. Das Zollabkommen (CETA) zwischen Kanada und der EU wird schrittweise umgesetzt. Informieren Sie sich vor dem Kauf über mögliche Zollbefreiungen und notwendige Unterlagen beim deutschen Zoll. Auch bei Zollbefreiung fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an. Der kanadische Fahrzeugbrief heißt “Certificate of Ownership“. Im Hafen von Halifax ist die Verschiffung erfahrungsgemäß unbürokratischer und schneller als in amerikanischen Häfen.
