Die deutsche Rentenversicherung bietet verschiedene Wege, um Ihren wohlverdienten Ruhestand zu genießen. Ein entscheidender Faktor ist die Anzahl Ihrer Versicherungsjahre, die über Ihre Rentenansprüche und den frühestmöglichen Renteneintritt entscheidet. Insbesondere die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) sind hierbei von zentraler Bedeutung. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, die berücksichtigten Zeiten und die Besonderheiten beider Rentenarten, um Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen.
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren: Ihr Weg in den Ruhestand
Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Für Versicherte, die zwischen 1949 und 1963 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, noch vor dem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die genaue Altersgrenze verschiebt sich jedoch mit dem Geburtsjahr schrittweise nach oben. Für alle, die ab 1964 geboren sind, liegt das reguläre Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist ab 63 Jahren möglich, jedoch mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent verbunden. Für jeden Monat, der vor dem regulären Rentenalter in Rente gegangen wird, reduziert sich die Rentenhöhe um 0,3 Prozent. Um Ihre individuellen Möglichkeiten und die Höhe Ihrer Rente besser einschätzen zu können, empfiehlt sich die Nutzung des Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechners.
Welche Zeiten werden für die 35 Versicherungsjahre berücksichtigt?
Die Berechnung der 35 Jahre umfasst eine Vielzahl von Zeiten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden. Dazu gehören:
- Beiträge aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit.
- Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld (unter bestimmten Voraussetzungen), Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld (im Zeitraum Januar 2005 bis Dezember 2010).
- Freiwillige Beiträge.
- Kindererziehungszeiten (für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre).
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
- Beiträge für Minijobs (anteilig, wenn vom Arbeitgeber allein getragen).
- Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Ersatzzeiten, beispielsweise durch politische Verfolgung in der DDR.
- Anrechnungszeiten, wie Zeiten wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulbildung und Studium.
- Berücksichtigungszeiten, z.B. für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag.
Ihre persönliche Rentenauskunft, die Ihnen ab dem 55. Geburtstag zugesendet wird, gibt detailliert Auskunft darüber, welche Voraussetzungen Sie bereits erfüllen oder noch erreichen können. Mehr Informationen zu den Mitteilungen der Rentenversicherung finden Sie unter Meine Post von der Rente.
Altersrente nach 45 Jahren: Der Weg zur “Rente mit 63”
Mit 45 Versicherungsjahren haben Sie Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese wird umgangssprachlich oft noch als “Rente mit 63” bezeichnet, da Versicherte, die vor 1953 geboren wurden, tatsächlich abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 verschiebt sich das abschlagsfreie Renteneintrittsalter schrittweise. Sind Sie ab 1964 geboren, liegt die Altersgrenze für diese Rentenart bei 65 Jahren. Eine Besonderheit dieser Rentenart ist, dass sie nicht vorzeitig und auch nicht mit Abschlägen in Anspruch genommen werden kann.
Auch hier bietet der Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner eine wertvolle Hilfe zur Einschätzung Ihrer persönlichen Situation.
Welche Zeiten werden für die 45 Versicherungsjahre berücksichtigt?
Für die Berechnung der 45 Jahre zählen folgende Zeiten:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit.
- Beiträge für Minijobs (anteilig, wenn vom Arbeitgeber allein getragen).
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag.
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, des Wehr- und Zivildienstes.
- Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld). Wichtig: Leistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nur, wenn die Leistung wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers gezahlt wurde.
- Ersatzzeiten, wie z.B. Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
- Freiwillige Beiträge werden nur berücksichtigt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.
Nicht berücksichtigungsfähig sind unter anderem:
- Pflichtbeiträge aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe.
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung.
- Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Anrechnungszeiten, wie Zeiten wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulbildung und Studium.
Auch hier ist die ausführliche Rentenauskunft ab dem 55. Geburtstag essenziell, um Ihren individuellen Stand zu überprüfen. Informationen hierzu finden Sie unter Meine Post von der Rente.
Wie viel dürfen Sie hinzuverdienen?
Für das Jahr 2022 galt für vorgezogene Altersrenten eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Ab dem 1. Januar 2023 entfällt diese Grenze für Altersrenten generell, sodass Sie Ihre Rente unabhängig von der Höhe Ihres Hinzuverdienstes in voller Höhe beziehen können. Dies stellt eine deutliche Erleichterung für viele Rentner dar, die auch im Ruhestand noch aktiv am Erwerbsleben teilnehmen möchten.
Für detailliertere Informationen zum Thema Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung besuchen Sie bitte Weitere Infos zum Hinzuverdienst.
Beantragen Sie Ihre Rente rechtzeitig
Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rentenleistungen pünktlich zum gewünschten Zeitpunkt erhalten, ist ein rechtzeitiger Rentenantrag unerlässlich. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen. Dies gibt allen Beteiligten genügend Zeit, den Antrag zu bearbeiten und alle notwendigen Formalitäten zu klären.
Weitere Informationen zu den Fristen und zum Antragsverfahren finden Sie unter Weitere Informationen zu den Fristen. Einen Rentenantrag können Sie auch bequem online stellen: Jetzt online einen Renten-Antrag stellen.
Die Planung des Ruhestands ist ein wichtiger Lebensabschnitt. Mit diesem Überblick über die Altersrenten bei 35 und 45 Versicherungsjahren möchten wir Ihnen helfen, die für Sie besten Entscheidungen zu treffen und einen sorgenfreien Übergang in Ihren wohlverdienten Ruhestand zu gewährleisten.

