Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Form einer Direktversicherung ist ein wichtiger Baustein für die Alterssicherung in Deutschland. Doch was passiert, wenn während des laufenden Arbeitsverhältnisses eine vorzeitige Auflösung dieser Direktversicherung angestrebt wird? Grundsätzlich ist dies nicht der vorgesehene Weg, da die bAV auf die Absicherung im Alter abzielt. Dennoch gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit einer einvernehmlichen Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Option ist jedoch mit steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen verbunden, die häufig zu einer erheblichen Reduzierung des erwarteten Auszahlungsbetrages führen. Eine frühzeitige Kündigung wird oft als “schädliche Verwendung” betrachtet, da der ursprüngliche Zweck der Altersvorsorge nicht erfüllt wird.
Wann ist eine vorzeitige Auflösung möglich?
Eine vorzeitige Auflösung einer Direktversicherung im laufenden Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich nicht vorgesehen und wird durch das Abfindungsverbot gemäß § 3 Abs. 1 BetrAVG geregelt. Dieses Verbot bezieht sich jedoch spezifisch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Rechtsprechung legt diese Formulierung weit aus, sodass auch eine Abfindung, die in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht, unter das Abfindungsverbot fallen kann. Dennoch ist eine einvernehmliche Abfindung während eines aktiven Beschäftigungsverhältnisses denkbar, auch wenn die gesetzliche Anwartschaft bereits unverfallbar geworden ist. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers.
Steuerliche Behandlung der Abfindung
Die steuerliche Behandlung von Rückkaufswerten aus einer Direktversicherungszusage, die als Abfindung gewährt werden, ist in § 22 Nr. 5 EStG geregelt. Hierbei ist zwischen der Art der Beitragsfinanzierung zu unterscheiden:
- Steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG: Wurden die Beiträge steuerfrei finanziert, ist der gesamte Rückkaufswert als sonstige Einkünfte steuerpflichtig.
- Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG (alte Fassung bis 31.12.2004): Wurden die Beiträge pauschal versteuert, wird grundsätzlich nur der Ertragsanteil besteuert. Eine vollständige Steuerfreiheit des Rückkaufswerts ist unter den Voraussetzungen des § 52 XXVIII Satz 5 EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (alte Fassung) möglich, wenn die Direktversicherung mindestens 12 Jahre bestand und eine Beitragszahlungsdauer von mindestens 5 Jahren vereinbart war.
Sofern die Abfindung steuerpflichtig ist, muss der Arbeitnehmer diese in seiner Steuererklärung angeben. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung über die zu versteuernden Beträge auszuhändigen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die anfallenden Steuern einzubehalten und abzuführen. Die beste Lebensversicherung zu finden, erfordert oft eine sorgfältige Prüfung der individuellen Bedürfnisse und steuerlichen Rahmenbedingungen.
Beitragspflicht in der Sozialversicherung
Die Frage der Sozialversicherungspflicht von Abfindungen betrieblicher Altersversorgungen war lange Zeit umstritten. Trotz entgegenstehender Entscheidungen des Bundessozialgerichts vertraten die Sozialversicherungsträger lange die Auffassung, dass Abfindungen als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu betrachten und somit beitragspflichtig seien. Lediglich bei zulässigen Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses galt dies nicht immer.
Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24.03.2015 (Az. 11 R 1130/14) führte jedoch zu einem Umdenken. Dieses entschied, dass die Abfindung einer betrieblichen Altersversorgung kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV darstellt und somit keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung zu leisten sind. Allerdings wurde die Abfindung als kranken- und pflegeversicherungspflichtiger Versorgungsbezug nach § 229 SGB V eingestuft, unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers.
Gemäß einer Niederschrift der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 20.04.2016 orientieren sich die Sozialversicherungsträger an dieser Rechtsprechung, spätestens ab dem 30.06.2016.
Fazit zur vorzeitigen Auflösung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine exakte Berechnung des tatsächlich verfügbaren Betrags nach einer vorzeitigen Auflösung einer Direktversicherung mittels Abfindungsvereinbarung schwierig ist. Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge können den ursprünglichen Rückkaufswert erheblich schmälern. Arbeitgebern wird daher dringend empfohlen, die schriftliche Ausgestaltung solcher Vereinbarungen durch eine Rechtsberatung abzusichern. Die vorzeitige Auflösung einer Direktversicherung kann über die HDI Lebensversicherung Auszahlung erfolgen, jedoch sind die genannten Punkte unbedingt zu beachten. Das Thema fondsgebundene Versicherungen wie die Fondsgebundene Lebensversicherung HDI ist ebenfalls komplex und bedarf einer genauen Prüfung. Eine sorgfältige Auswahl der Optionen, wie z.B. die passende HDI Fondsauswahl, ist für die langfristige finanzielle Planung unerlässlich.

