Die Rente ist ein wichtiges Thema für die finanzielle Sicherheit im Alter. Viele Eltern, insbesondere Mütter, stellen jedoch fest, dass ihre Rente niedriger ausfällt, da sie während der Kindererziehungszeit nicht oder nur eingeschränkt in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet hierfür die Anrechnung von Kindererziehungszeiten an, um diese Lücke auszugleichen. Mit dem Formular V0800 können Eltern diese wichtigen Zeiten nachträglich für ihre Rente geltend machen und so ihren Rentenanspruch erhöhen. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie der Antrag funktioniert und warum er sich lohnt.
Wer kann von den Kindererziehungszeiten profitieren?
Grundsätzlich können alle Mütter und Väter von der Anrechnung der Kindererziehungszeiten profitieren. Dies gilt nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern. Selbst Großeltern oder andere Verwandte, bei denen das Kind dauerhaft gelebt hat, können unter bestimmten Voraussetzungen die Zeiten anrechnen lassen.
Die Dauer der anrechenbaren Kindererziehungszeiten hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab:
- Vor 1992 geboren: Bis zu zwei Jahre und sechs Monate pro Kind.
- Nach 1992 geboren: Bis zu drei Jahre pro Kind.
Wichtig ist, dass die Kindererziehungszeiten auch dann angerechnet werden können, wenn parallel gearbeitet wurde. Allerdings besteht hierbei eine Grenze: Die Beiträge dürfen die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Im Jahr 2024 liegt diese bei 7.450 Euro brutto pro Monat (Ost) bzw. 7.550 Euro (West).
Warum der Antrag über das Formular V0800 sich lohnt
Ein Jahr Kindererziehung entspricht nach Angaben der DRV etwa einem Entgeltpunkt. Dies entspricht aktuell (2024) rund 39,32 Euro mehr Rente pro Monat. Ein höherer Rentenanspruch ergibt sich, da der Elternteil so gestellt wird, als hätte er oder sie Beiträge in Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten erzielt.
Beispielrechnung:
Martina hat einen Sohn, der nach 1992 geboren wurde. Ihr stehen somit drei Jahre (36 Monate) Kindererziehungszeit zu. Dies summiert sich zu einer monatlichen Rentenerhöhung von etwa 117,96 Euro (39,32 € x 36 Monate / 12 Monate).
Jens hat zwei Töchter, eine von 1990 und eine von 1996. Er hat die Kindererziehung übernommen. Für die jüngere Tochter erhält er, wie Martina, 117,96 Euro monatlich. Für die ältere Tochter kommen nochmals rund 98,30 Euro hinzu (39,32 € x 30 Monate / 12 Monate). Insgesamt erhöht sich seine monatliche Rente dadurch um etwa 216,26 Euro.
Der Antrag auf Kindererziehungszeiten: Das V0800-Formular
Die Kindererziehungszeiten können direkt nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Aber auch wenn die Kinder schon älter sind, ist ein nachträglicher Antrag möglich – und das ohne Frist. Grundsätzlich kann der Antrag bis ins Rentenalter gestellt werden.
Die DRV empfiehlt jedoch, den Antrag bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes zu stellen. Wird der Antrag erst im Rentenalter nachgeholt, erfolgt keine rückwirkende Auszahlung. Alternativ können Kindererziehungszeiten auch im Rahmen einer Rentenkontenklärung geltend gemacht werden, wofür das Formular V0100 benötigt wird.
Neben den Kindererziehungszeiten gibt es noch die sogenannten Berücksichtigungszeiten. Diese wirken sich zwar nicht direkt auf die Rentenhöhe aus, sind aber für die Erfüllung von Mindestversicherungszeiten wichtig. Sie beginnen mit der Geburt und enden mit dem zehnten Lebensjahr des Kindes.
Benötigte Unterlagen und Ausfüllhilfe für das V0800-Formular
Für den Antrag auf Kindererziehungszeiten werden das Formular V0800 sowie einige wichtige Unterlagen benötigt. Das Formular V0800 ist auf der Website der Deutschen Rentenversicherung verfügbar und kann online ausgefüllt oder heruntergeladen werden. Bei Unklarheiten bietet das Formular V0810 Erläuterungen. Für Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder wird zusätzlich das Formular V0805 benötigt.
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Ihre Sozialversicherungsnummer
- Gegebenenfalls eine übereinstimmende Erklärung beider Elternteile
Ohne eine Erklärung beider Elternteile werden die Kindererziehungszeiten automatisch der Mutter zugeschrieben. Für Väter ist diese Erklärung daher relevant, um die Zeiten angerechnet zu bekommen. Wichtig: Diese Erklärung kann nur für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend abgegeben werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des V0800-Antrags:
- Versicherungsnummer: Geben Sie Ihre persönliche Versicherungsnummer ein.
- Persönliche Daten: Tragen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Staatsangehörigkeit, Ihr Geburtsdatum und -ort sowie Ihre Adresse ein.
- Angaben zum Kind: Nennen Sie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und die Rechtsstellung (leiblich, Adoptiv-, Stief-, Pflegekind).
- Wohnsitz und Rentenversicherung: Beantworten Sie Fragen zu Ihrem Wohnsitz während der Kindererziehung und Ihrer Rentenversicherung.
- Weitere Fragen: Beantworten Sie Fragen zur Selbstständigkeit, zur Erziehung im Ausland, zum ausländerrechtlichen Status, zu Vertriebenen, zur Tätigkeit bei überstaatlichen Organisationen, zu zivilen Gefolgen, zu Angehörigen ausländischer Vertretungen, zur Entsendung ins Ausland oder zu Ausnahmeregelungen bei Pflichtbeitragszahlungen. Diese Fragen können meist mit “ja”, “nein” oder “keine Angabe” beantwortet werden.
- Kindererziehung: Geben Sie an, ob Sie das Kind allein oder gemeinsam mit einem anderen Elternteil erzogen haben.
- Kommunikation: Beantworten Sie Fragen zu E-Mail-Präferenzen oder besonderen Bedürfnissen (z.B. für Sehbehinderte).
- Abschluss: Laden Sie den Geburtsnachweis als PDF hoch und bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Nach dem Absenden des Antrags wird die DRV diesen prüfen. Bei Rückfragen wird sich die Rentenversicherung postalisch oder telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Ansonsten erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die angerechneten Kindererziehungszeiten.
herMoney Tipp: Während und nach der Schwangerschaft haben Sie Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen wie Elterngeld und Kindergeld. Informieren Sie sich auch über mögliche staatliche Förderungen für die Erstausstattung.
FAQ zum V0800-Antrag
Kann man Kindererziehungszeiten nachträglich beantragen?
Ja, die Kindererziehungszeiten können nachträglich beantragt werden, auch noch im Rentenalter. Es gibt keine Fristen. Allerdings ist es ratsam, den Antrag frühzeitig, idealerweise bis zum zehnten Geburtstag des Kindes, zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Werden Kindererziehungszeiten rückwirkend gezahlt?
Die Kindererziehungszeiten werden nicht direkt “gezahlt”, sondern auf Ihr Rentenkonto angerechnet. Der Antrag V0800 kann zwar rückwirkend gestellt werden, die Anrechnung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, sofern der Antrag nicht innerhalb bestimmter Fristen gestellt wird. Eine rückwirkende Leistung erfolgt nicht.
Bis wann kann man den V0800-Antrag stellen?
Es gibt keine festen Fristen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt jedoch, den Antrag etwa zum zehnten Geburtstag des Kindes einzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Wer hat ein Recht auf V0800 (Mütterrente)?
Anspruch auf die Anrechnung von Kindererziehungszeiten hat immer nur ein Elternteil gleichzeitig. Eltern müssen sich entscheiden, wem die Zeiten angerechnet werden sollen. Dies kann die Mutter, der Vater sowie auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sein.
Wohin soll ich den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten schicken?
Der Antrag ist bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen. Am einfachsten ist die Online-Einreichung über die Webseite der DRV. Fügen Sie Ihrer Antragsstellung Kopien der Geburtsurkunden und Ihre Versicherungsnummer bei.

