Der Winter neigt sich dem Ende zu und mit ihm die strengen Corona-Schutzmaßnahmen in Niedersachsen. Eine neue Verordnung, die ab dem 24. Februar 2022 schrittweise Lockerungen vorsieht, markiert einen Wendepunkt in der Pandemiebekämpfung. Bis zum 19. März 2022 sollen die meisten Einschränkungen aufgehoben werden, vorausgesetzt, die Infektions- und Hospitalisierungswerte bleiben stabil. Dies ist das Ergebnis eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 und verspricht ein „Frühlingserwachen“ nach einem langen Corona-Winter.
Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben in Niedersachsen über zwei Jahre lang stark beeinträchtigt. Doch die aktuelle Infektionslage, geprägt durch die Omikron-Variante, zeigt eine positive Entwicklung. Zwar infizieren sich täglich noch Tausende Menschen, doch die Zahl der schweren Verläufe und Krankenhausaufenthalte ist dank der Impfungen und der natürlichen Immunität in der Bevölkerung deutlich gesunken. Die Niedersächsische Landesregierung, gestützt auf Expertenmeinungen, erwartet zwar einen leichten Anstieg der Infektionszahlen infolge der Lockerungen, ist jedoch zuversichtlich, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird.
Die neue Corona-Verordnung verzichtet auf das bisherige System der Warnstufen und setzt stattdessen auf einen gestaffelten Lockerungsprozess über acht Tage. Dies spiegelt das Vertrauen in die Stabilität der Pandemielage wider und ermöglicht eine schrittweise Rückkehr zur Normalität.
Die ersten Lockerungsschritte ab dem 24. Februar 2022
Die erste Stufe der Lockerungen, die ab dem 24. Februar 2022 in Kraft tritt, konzentriert sich auf die Anpassung bestehender Regelungen und die Aufhebung einiger Beschränkungen:
- Abstand, Hygiene, Lüften und Maskenpflicht: Diese grundlegenden Schutzmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen, ebenso wie die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre bei der FFP2-Maskenpflicht.
- Hotspotregelung: Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten die Möglichkeit, auf Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückzugreifen, falls eine konkrete Gefährdung der Gesundheitsversorgung durch steigende Infektions- und Hospitalisierungswerte besteht.
- Hygienekonzepte: Für Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzepts.
- Kontaktdatenerhebung: Die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung wird aufgehoben. Stattdessen müssen Veranstalter QR-Codes für eine freiwillige Registrierung über die Corona-Warn-App zur Verfügung stellen.
- Private Zusammenkünfte: Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich für vollständig Geimpfte und Genesene entfallen vollständig. Für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, gelten weiterhin strenge Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts). Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bleiben bestehen.
- Veranstaltungen bis 2.000 Personen: Für Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2.000 Teilnehmern gilt weiterhin die 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene). In Innenräumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht, Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden.
- Körpernahe Dienstleistungen: Die 3G-Regelung für körpernahe Dienstleistungen wird aufgehoben. Im Innenbereich ist jedoch weiterhin eine FFP2-Maske für Dienstleistende und Kunden zu tragen, sofern keine Behandlungen im Gesicht erfolgen.
- Beherbergung und Sportanlagen: Für die Nutzung von Beherbergungsstätten gilt die 2G-Regelung. In öffentlich zugänglichen Innenräumen ist eine FFP2-Maske zu tragen. Eine Ausnahme gilt für negativ getestete Personen, die beruflich unterwegs sind. Sportanlagen unterliegen einer 3G-Regelung, in Innenbereichen gilt Maskenpflicht.
- Gastronomie: In der Gastronomie gilt bis zum 4. März die 2G-Regel (statt 2Gplus), sowie eine FFP2-Maskenpflicht in Innenbereichen.
- Einzelhandel: Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel bleibt bestehen.
Die zweite Stufe der Lockerungen ab dem 4. März 2022
Die zweite Stufe der Lockerungen, die ab dem 4. März 2022 greift, bringt weitere Erleichterungen:
- Großveranstaltungen (über 2.000 Personen): Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 2.000 Teilnehmern gilt eine Kapazitätsgrenze von 60% (maximal 6.000 Personen). Es gilt eine 2Gplus-Regel, und Abstände können bei Schachbrettbelegung auf 1 Meter reduziert werden. Auch für Großveranstaltungen im Freien gilt eine Kapazitätsgrenze von 75% (maximal 25.000 Personen), mit einer 2Gplus-Regel.
- Messen: Messen sind ohne Begrenzung der Besucheranzahl zulässig, unterliegen jedoch der 3G-Regelung. In Innenbereichen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht beim Stehen und Gehen.
- Kindertagesbetreuung und Schulen: Die Testpflicht für Kinder ab drei Jahren in Kitas bleibt bestehen (dreimal wöchentlich). Für Schülerinnen und Schüler wird die Testpflicht von täglich auf dreimal wöchentlich reduziert. Das ABIT-Verfahren (anlassbezogenes intensives Testen) greift bei Verdachtsfällen. Eine Maskenpflicht im Unterricht am Platz bleibt zunächst bestehen.
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Krankenhäuser: Die bisherigen Regelungen bleiben weitgehend unverändert.
Ausblick und Appell
Die neue Corona-Verordnung tritt mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft. Bis dahin werden alle coronabedingten Einschränkungen schrittweise gelockert. Dies bedeutet einen wichtigen Schritt zurück in Richtung eines normaleren gesellschaftlichen Lebens. Dennoch mahnen Experten, wie der Expertenrat der Bundesregierung, zur Vorsicht. Insbesondere ungeimpfte und ältere Menschen mit einem Risiko für schwere Verläufe müssen weiterhin geschützt werden.
Die Niedersächsische Landesregierung appelliert daher an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Das Tragen von FFP2-Masken, die Selbstisolation bei Symptomen und regelmäßige Testungen bleiben wichtige Maßnahmen zur Infektionsprävention. Die wirksamste Methode zur Minimierung der Krankheitslast und zur schrittweisen Überwindung der Pandemie bleibt jedoch die vollständige Impfung, idealerweise dreifach. Eine möglichst lückenlose Immunität ist entscheidend, um zukünftigen Krankheitswellen, insbesondere im Herbst und Winter, vorzubeugen.
Ministerpräsident Stephan Weil dankt der Bevölkerung für ihre Umsicht und Vorsicht, die diesen Lockerungsprozess ermöglicht hat. Er betont jedoch, dass das Virus nicht verschwunden ist und Wachsamkeit auch in den kommenden Monaten geboten ist, um die erreichten Erfolge zu sichern. Ein entspannter Frühling und Sommer sind in greifbarer Nähe, doch nur durch fortgesetzte Achtsamkeit können wir sicherstellen, dass die Pandemie nachhaltig eingedämmt wird.

