Der Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann für die finanzielle Absicherung im Alter entscheidend sein. Doch was passiert, wenn Sie zusätzlich aus der VBL, der Versorgung des öffentlichen Dienstes, beziehen? Hier kommt die sogenannte “VBL-Hochrechnung” ins Spiel, die einer Zurechnungszeit im Rahmen der gesetzlichen Rente ähnelt und Ihre VBL-Rentenleistung potenziell erhöhen kann. Dieser Artikel beleuchtet die Details dieser wichtigen Regelung und wie Sie davon profitieren können.
Was ist die VBL und warum ist sie relevant für die Erwerbsminderung?
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine zentrale Säule der betrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie ist eine verpflichtende Zusatzrente, die parallel zur gesetzlichen Rente aufgebaut wird. Für viele Angestellte im öffentlichen Sektor stellt sie eine wesentliche Ergänzung zur Altersvorsorge dar.
Im Falle einer anerkannten Erwerbsminderung durch die gesetzliche Rentenversicherung kann auch ein Versicherungsfall bei der VBL eintreten. Dies ist in § 33 der VBL-Satzung geregelt. Dies bedeutet, dass die VBL-Rente entsprechend behandelt wird, ähnlich wie die gesetzliche Rente. Hier setzt die VBL-Hochrechnung an, die darauf abzielt, die finanzielle Lücke zu schließen, die durch eine frühe Erwerbsminderung entstehen kann.
Die VBL-Hochrechnung: Mehr als nur eine Zurechnungszeit
Während in der gesetzlichen Rentenversicherung von “Zurechnungszeit” gesprochen wird, nutzt die VBL den Begriff “Hochrechnung”. Grundlegend verfolgen beide Regelungen dasselbe Ziel: Die Rentenleistung sozial abzufedern und zu erhöhen, wenn eine Erwerbsminderung eintritt, bevor das reguläre Rentenalter erreicht ist.
Die VBL ist ein eigenständiges Versorgungswerk, das durch Tarifverträge und seine eigene Satzung geregelt ist. Die aktuelle VBL-Satzung, insbesondere die Fassung der 28. Änderung, bildet den rechtlichen Rahmen für die Leistungen. Ein zentraler Paragraph ist § 37, der die Hochrechnung der VBL-Rentenleistung im Falle des Bezugs einer gesetzlichen EM-Rente regelt.
Person am Schreibtisch, die Dokumente sortiert, was auf die Bearbeitung von Rentenanträgen hinweist.
Wer profitiert von der VBL-Hochrechnung?
Die VBL-Hochrechnung richtet sich spezifisch an versicherungspflichtige Personen, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls (Beginn der gesetzlichen EM-Rente) noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben und weiterhin in der VBL versicherungspflichtig sind. Diese Einschränkung ist wichtig, da sie sicherstellt, dass die Regelung vor allem diejenigen unterstützt, die noch viele Jahre vor sich hätten, um regulär in Rente zu gehen.
Wer diese Kriterien erfüllt, hat Anspruch auf eine Aufwertung seiner VBL-Rente durch zusätzliche Versorgungspunkte. Diese zusätzlichen Punkte werden wie folgt berechnet: Für jeden vollen Kalendermonat, der noch bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres fehlt, werden Versorgungspunkte hinzugerechnet. Die Berechnung basiert auf dem Verhältnis des durchschnittlichen monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt des Versicherungsfalls zum Referenzentgelt.
Wie die Hochrechnung die VBL-Rente finanziell aufwertet
Durch diese Berechnungsmethode wird die VBL-Rente für den Betroffenen finanziell aufgewertet. Die VBL leistet mit dieser Regelung einen wichtigen sozialen Ausgleich und unterstützt ihre Versicherten in einer besonders herausfordernden Lebenssituation. Es ist ein Mechanismus, der dazu dient, den finanziellen Nachteil einer vorzeitigen Erwerbsminderung zu mildern und die Versorgungssicherheit zu erhöhen.
Die Begrenzung der Hochrechnung auf das Erreichen des 60. Lebensjahres oder bestimmte Altersgrenzen gemäß § 253a SGB VI stellt sicher, dass die Regelung im Einklang mit anderen rentenrechtlichen Bestimmungen steht.
Wichtige Fristen und Beratung
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen und im öffentlichen Dienst tätig sind oder waren, ist es ratsam, Ihre Ansprüche im Hinblick auf die VBL-Hochrechnung sorgfältig zu prüfen. Die genauen Bedingungen und Fristen können komplex sein, und eine professionelle Beratung ist oft unerlässlich.
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Fazit und Handlungsempfehlung
Die VBL-Hochrechnung ist ein wichtiger, aber oft unterschätzter Aspekt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Sie bietet die Chance, die eigene VBL-Rentenleistung signifikant zu erhöhen. Es ist entscheidend, sich über die genauen Voraussetzungen und Berechnungsmethoden zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche vollumfänglich geltend machen.
Wenn Sie wissen möchten, ob und wann Sie Anspruch auf eine Rente haben können, sollten Sie den Rentenfahrplan prüfen.
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