Viele wissen nicht, was sich hinter dem Antrag V0800 verbirgt – und verschenken damit bares Geld. Es geht um Kindererziehungszeiten, die bei der Rente angerechnet werden und oft als „Mütterrente“ bezeichnet werden, obwohl sie für alle Elternteile gelten. Mit diesem Antrag können Sie sich für jedes Kind bis zu drei Jahre zusätzliche Rentenpunkte sichern und somit Ihre Altersvorsorge erheblich verbessern.
Wer hat Anspruch auf Kindererziehungszeiten?
Der Anspruch auf Kindererziehungszeiten ist breit gefächert. Nicht nur leibliche Mütter, sondern auch Väter, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern können davon profitieren, sofern sie sich in den ersten Lebensjahren um das Kind gekümmert haben. Sogar Großeltern oder andere Verwandte, bei denen das Kind dauerhaft lebt und die nachweislich die Erziehung übernommen haben, sind anspruchsberechtigt. Wichtig ist: Kindererziehungszeiten werden immer nur einer Person pro Kind angerechnet. Ohne offizielle Erklärung erfolgt die Anrechnung automatisch bei der Mutter.
Auch die Kombination von Berufstätigkeit und Kindererziehung ist möglich, solange das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Eltern in Teilzeit oder mit einem Einkommen unter dieser Grenze erhalten die Kindererziehungszeit trotzdem angerechnet.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Kein Anspruch besteht, wenn Sie nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, bereits eine Rente oder Pension bezogen haben, in einem anderen Versorgungssystem abgesichert waren oder als Angestellter über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Eine Besonderheit gilt für selbstständige Topverdiener wie Ärzte oder Anwälte, die die Kindererziehungszeiten auch bei höherem Einkommen mitnehmen können.
Sonderfälle und erforderliche Dokumente
Bei Stiefkindern reicht das Zusammenleben allein nicht aus. Sie müssen eine elternähnliche Rolle nachweisen können, wofür neben der Meldebescheinigung auch Schulbestätigungen, ärztliche Atteste oder Erklärungen vom Jugendamt hilfreich sind. Zeiten vor der Ehe mit dem leiblichen Elternteil zählen nur, wenn das Kind als Pflegekind galt.
Für Pflegekinder ist eine Bescheinigung des Jugendamtes zwingend erforderlich, die bestätigt, dass das Kind mindestens sechs Monate als Familienmitglied mit Bindung bei Ihnen gelebt hat. Alternativ können auch Meldebescheinigungen über den gesamten Zeitraum eingereicht werden.
Bei Adoptivkindern benötigen Sie zusätzlich zum V0800-Formular die Adoptionsurkunde und bei internationalen Fällen möglicherweise die gerichtliche Anerkennung in Deutschland sowie einen Sorgerechtsnachweis.
Kindererziehungszeiten für nicht leibliche Kinder
Auch wenn Sie kein leiblicher Elternteil sind, können Sie sich Kindererziehungszeiten anrechnen lassen, wenn Sie das Kind tatsächlich großgezogen haben. Hierfür sind zusätzliche Nachweise erforderlich:
- V0800: Der Standardantrag für jedes Kind.
- V0805: Muss zusätzlich ausgefüllt werden, wenn Sie nicht die leibliche oder adoptive Mutter sind.
- Meldebescheinigung: Bestätigt den gemeinsamen Haushalt.
- Zusätzliche Nachweise: Je nach Fall Jugendamtsbescheinigung (Pflegekinder), Erklärungen von Ärzten, Schulen oder Nachbarn (Stiefkinder), Adoptionsurkunde oder Gerichtsbeschluss (Adoption).
Es ist entscheidend, dass Sie aktiv die Erziehungsverantwortung übernommen haben. Die Rentenversicherung prüft diese Fälle sorgfältig. Trotz des Aufwands lohnt sich der Antrag: Pro Kind können bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt werden, was zu einer monatlichen Rentensteigerung von über 100 Euro führen kann.
Umfang und Höhe des Rentenanspruchs
Die Erziehung von Kindern führt zu echten Rentenansprüchen. Die genaue Höhe hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab:
- Kinder ab 1992: 36 Monate Kindererziehungszeit werden angerechnet.
- Kinder vor 1992: 30 Monate Kindererziehungszeit.
Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht fast einem Rentenpunkt. Bei einem Rentenwert von 40,79 € (Stand 2025) ergibt sich daraus eine monatliche Rentensteigerung von etwa 40,38 € pro Rentenpunkt. Für ein Kind nach 1992 könnten das rund 122,37 € mehr Rente pro Monat sein. Bei zwei Kindern können schnell über 216 € zusätzlich erreicht werden. Diese Zeiten zählen wie reguläre Beitragsjahre und können die Rente später erheblich aufbessern.
V0800-Antrag: Wann, wie und warum stellen?
Die Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch gutgeschrieben. Sie müssen den V0800-Antrag stellen.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Antrag?
Es gibt keine feste Frist für den Antrag. Sie können ihn direkt nach der Geburt oder auch noch im Rentenalter stellen. Wichtig ist jedoch: Eine rückwirkende Auszahlung des höheren Rentenbetrags ist nicht möglich. Die Rentenversicherung empfiehlt daher, den Antrag spätestens bis zum 10. Geburtstag des Kindes einzureichen.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes V0800-Formular
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Ihre Sozialversicherungsnummer
- Bei Vätern: Eine gemeinsame Erklärung mit der Mutter, dass Sie die Zeiten angerechnet haben möchten. Ohne diese Erklärung werden die Zeiten automatisch der Mutter zugeordnet.
Rückwirkende Stellung des V0800-Antrags
Der V0800-Antrag kann laut § 149 SGB VI Jahrzehnte später gestellt werden. Allerdings beginnt die Rentenerhöhung immer erst ab dem Monat nach Antragseingang. Eine Nachzahlung für vergangene Jahre ist ausgeschlossen. Je früher der Antrag gestellt wird, desto größer ist der finanzielle Vorteil. Bei drei Jahren Kindererziehungszeit können bis zu 121 € monatlich zusätzlich erzielt werden. Wenn Sie bereits Rente beziehen, wird diese neu berechnet, und die höhere Rente wird ab dem Folgemonat nach Antragstellung ausgezahlt.
Fazit: Ein Antrag mit langfristiger Wirkung
Der V0800-Antrag ist ein oft unterschätztes Instrument zur spürbaren Verbesserung der Rente. Eltern, die Kinder großgezogen haben, erwerben dadurch Rentenansprüche, die ihre Altersvorsorge signifikant erhöhen können. Mit potenziell über 100 Euro mehr pro Monat, lebenslang, kann dieser Antrag den entscheidenden Unterschied machen, insbesondere für diejenigen, die aufgrund von Erziehungszeiten Teilzeit gearbeitet oder Berufspausen eingelegt haben. Da der Antrag nicht automatisch gestellt wird und rückwirkende Auszahlungen begrenzt sind, ist es ratsam, aktiv zu werden, um keine finanziellen Vorteile zu verschenken. Der V0800-Antrag ist somit ein wichtiger Schritt für eine solide Altersabsicherung.
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