Eine Lebensversicherung bei der Uniqa zu kündigen, erfordert die genaue Einhaltung bestimmter Formalitäten, um sicherzustellen, dass der Vertrag wirksam beendet wird und der Rückkaufswert ausgezahlt werden kann. Dieser Leitfaden beleuchtet die wesentlichen Aspekte der Kündigung einer Uniqa Lebensversicherung, von den formalen Anforderungen über die Fristen bis hin zu den Gründen, die Kunden zur Kündigung bewegen. Wir betrachten auch die Option des Widerrufs als potenzielle Alternative zur Kündigung.
1. Rechtskonforme Kündigung: Form und Inhalt
Bevor Sie Ihre Uniqa Lebensversicherung kündigen, ist es entscheidend, die vom Versicherer vorgegebene Form einzuhalten. Diese ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder im Versicherungsschein festgelegt. Bei der Uniqa Lebensversicherung ist eine schriftliche Kündigung zwingend erforderlich. Das bedeutet, die Kündigung muss per Post oder Fax erfolgen. Eine rein elektronische Form wie E-Mail ist nicht ausreichend und führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Es ist ratsam, im Kündigungsschreiben alle relevanten Informationen anzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen:
- Adressierung und Vertragsdaten: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse sowie die Kunden- und Versicherungsnummer an.
- Begriff “Kündigung”: Verwenden Sie eindeutig das Wort “Kündigung”, damit der Versicherer Ihr Anliegen richtig einordnet.
- Kündigungsgrund: Bei einer ordentlichen Kündigung ist kein Grund erforderlich. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der spezifische Grund genannt werden.
- Zeitpunkt der Beendigung: Definieren Sie, zu welchem Zeitpunkt die Versicherung enden soll. “Zum nächstmöglichen Zeitpunkt” bedeutet das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
- Bitte um Bestätigung und Auszahlung: Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung sowie die Auszahlung des Rückkaufswerts an.
- Persönliche Unterschrift: Das Schreiben muss von Ihnen persönlich unterschrieben werden.
Da Sie die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung tragen, sollten Sie diese stets mit einem Nachweis versenden, beispielsweise per Einschreiben oder mit einem Faxbericht. Bewahren Sie diesen Nachweis auf, bis die Kündigung bestätigt wurde.
2. Fristen bei der Kündigung der Uniqa Lebensversicherung
Bei der Kündigung einer Uniqa Lebensversicherung müssen gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen beachtet werden. Man unterscheidet zwischen der außerordentlichen und der ordentlichen Kündigung.
Die außerordentliche Kündigung
Ein Sonderkündigungsrecht besteht gemäß § 40 VVG, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen anzupassen, oder die Leistungen reduziert, ohne die Beiträge zu ändern. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht nach der Regulierung von Schäden, wenn man mit der Abwicklung nicht einverstanden ist, was bei Lebensversicherungen jedoch selten relevant ist. Der Versicherer muss Sie mindestens einen Monat vor solchen Anpassungen über Ihr Sonderkündigungsrecht informieren. Die Kündigung muss dann innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden der Änderungen erfolgen. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird ebenfalls der Rückkaufswert gezahlt.
Die ordentliche Kündigung
Erfüllt die außerordentliche Kündigung nicht die Voraussetzungen, ist eine ordentliche Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Abs. 1 VVG). Die Versicherungsperiode, auch Versicherungsjahr genannt, dauert in der Regel 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt gemäß den AVB der Uniqa drei Monate vor Ende der Versicherungsperiode.
Beispiel: Ein am 01.10. abgeschlossener Vertrag, dessen Versicherungsperiode am 31.12. des gleichen Jahres endet, muss spätestens am 30.09. gekündigt werden. Wenn keine abweichende Vereinbarung existiert und die Versicherungsperiode dem Kalenderjahr entspricht, muss die Kündigung für eine Beendigung zum 30.09. des Folgejahres bis zum 30.06. beim Versicherer eingegangen sein. Das Verpassen der Kündigungsfrist führt dazu, dass der Vertrag erst ein Jahr später wirksam gekündigt werden kann.
3. Gründe für die Kündigung einer Uniqa Lebensversicherung
Statistiken zeigen, dass nur etwa die Hälfte aller Lebensversicherungen bis zum Vertragsende laufen. Die häufigsten Gründe für eine Kündigung sind:
- Niedrige Zinsen: Die Renditechancen sind aufgrund niedriger Leitzinsen und geringer Überschussbeteiligungen oft bescheiden.
- Hohe Kosten: Insbesondere Abschluss- und Verwaltungskosten können die Rendite schmälern und im schlimmsten Fall zu einem Verlust führen.
- Fehlende Flexibilität: Kunden haben wenig Einfluss auf die Anlageentscheidungen des Versicherers und müssen schlechte Konditionen oft hinnehmen.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Gründe primär kapitalbildende Lebensversicherungen betreffen. Risikolebens- oder Unfallversicherungen, die primär der Absicherung dienen, bleiben oft sinnvoll.
4. Kündigung einer geerbten Uniqa Lebensversicherung
Im Todesfall des Versicherungsnehmers geht die Lebensversicherung im Wege der Erbfolge auf die Erben über. Der Erbe tritt vollständig in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein und wird neuer Versicherungsnehmer. Dies gilt auch für das Bezugsrecht, es sei denn, es wurde eine abweichende Bezugsberechtigung vereinbart, die dann aktiv angepasst werden muss.
Erben, die eine geerbte Uniqa Lebensversicherung kündigen möchten, müssen zusätzlich folgende Punkte beachten:
- Den Versicherer über den Erbfall informieren.
- Einen Erbschein oder ein anderes Nachweisdokument vorlegen.
- Die Bankverbindung auf die eigene ändern.
- Gegebenenfalls das Bezugsrecht anpassen.
5. Der Rückkaufswert bei Kündigung
Bei der Kündigung zahlt die Uniqa den Rückkaufswert aus, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet wird. Vereinfacht setzt er sich zusammen aus der Summe der Beiträge abzüglich Risikoanteile, Kosten, Zinsen und Überschüssen, zuzüglich einer eventuellen Stornopauschale. Die Stornopauschale ist nur zulässig, wenn sie angemessen und vertraglich vereinbart ist. Der Auszahlungsbetrag muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) betragen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel etwa eine Woche nach Ende der Versicherungsperiode.
6. Kündigung oder Widerruf einer Uniqa Lebensversicherung?
Neben der Kündigung besteht unter Umständen die Möglichkeit eines Widerrufs, insbesondere wenn der Versicherer Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht hat.
Die Kündigung: Oft mit Verlusten verbunden
Eine Kündigung führt in der Regel zur Auszahlung des Rückkaufswerts. Aufgrund hoher Abschlusskosten, die oft nicht an das bei Kündigung niedrigere Vertragsvermögen angepasst werden, kann dies zu erheblichen Verlusten führen. Selbst wenn eine positive Rendite erzielt wurde, kann die reale Kaufkraft des Rückkaufswerts durch Inflation deutlich geringer sein.
Der Widerruf: Ein potenzielles “Ass im Ärmel”
Ein Widerruf ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen möglich, sofern der Versicherer korrekt über das Widerrufsrecht belehrt hat. Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gestaltet, kann dies zu einem “ewigen Widerrufsrecht” führen. Insbesondere bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sind fehlerhafte Belehrungen häufig. Ein erfolgreicher Widerruf kann dazu führen, dass der Versicherer die gesamte erzielte Rendite, Abschluss- und Verwaltungskosten zurückzahlen muss, was potenziell zu deutlich höheren Auszahlungen als beim Rückkaufswert führt.
7. Uniqa Lebensversicherung kündigen oder prüfen lassen
Es ist ratsam, die eigene Uniqa Lebensversicherung von Experten prüfen zu lassen. Fachanwälte können feststellen, ob ein Widerruf möglich und vorteilhafter als eine Kündigung ist. Eine solche Prüfung gibt Ihnen eine objektive Grundlage für Ihre Entscheidung und kann Ihnen helfen, Ihr Geld zurückzuholen, falls ein Widerruf zu einem höheren Ertrag führt als die Kündigung. Bei helpcheck beispielsweise wird eine Prüfung auf Erfolgsbasis durchgeführt, sodass für Sie kein Kostenrisiko entsteht, wenn kein Mehrwert erzielt werden kann.
