Umwelt-Compliance 2025: Neue Gesetze und Pflichten für Unternehmen

Das Jahr 2025 markiert einen bedeutenden Wendepunkt für die Umwelt Compliance in Deutschland und der Europäischen Union. Zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen treten in Kraft oder werden verschärft, die Unternehmen aller Größen und Branchen betreffen. Von steigenden CO₂-Preisen über erweiterte Sorgfaltspflichten bis hin zu neuen Regeln für Verpackungen und Batterien – die Anforderungen an eine nachhaltige und gesetzeskonforme Unternehmensführung nehmen stetig zu. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Geschäftswelt.

Steigende CO₂-Preise und ihre Folgen

Der nationale CO₂-Preis, ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik zur Verteuerung fossiler Brennstoffe und zur Förderung klimafreundlicher Alternativen, wird im Jahr 2025 weiter angehoben. Unternehmen mit hohem Energieverbrauch, insbesondere in den Sektoren Wärme, Mobilität und Produktion, spüren diese Preissteigerungen bereits deutlich. Branchen wie die Industrie, das Bauwesen, die Logistik und das produzierende Gewerbe sind hierbei besonders betroffen, da sich die steigenden Kosten direkt auf die Betriebsausgaben auswirken und potenziell an Kunden weitergegeben werden müssen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist es für Unternehmen unerlässlich, frühzeitig Strategien zur Emissionsreduktion zu entwickeln. Dies kann durch Investitionen in Energieeffizienz, den Umstieg auf erneuerbare Energien oder den Einsatz moderner Technologien zur Emissionsminderung geschehen. Die Unterstützung durch Umweltmanagementbeauftragte im eigenen Unternehmen kann hierbei von großem Vorteil sein.

Lieferkettensorgfaltspflichten: EU-weit auf dem Vormarsch

Während die nationalen Berichtspflichten des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG), das seit Januar 2023 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden gilt, voraussichtlich reduziert werden, steht die Europäische Union kurz vor der Verabschiedung einer erweiterten Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD). Diese wird voraussichtlich Ende 2025 in Kraft treten und legt einen stärkeren Fokus auf Umweltaspekte als das bisherige LkSG. Unternehmen müssen weiterhin Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und Beschwerdemechanismen einrichten. Die CSDDD wird die Anforderungen an Unternehmen deutlich erweitern und damit das europäische Recht langfristig maßgeblich prägen. Es empfiehlt sich, die verbleibende Übergangszeit zu nutzen, um die eigenen Prozesse bereits jetzt an den kommenden europäischen Standard anzupassen und somit rechtliche Risiken zu minimieren.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt die bisher bedeutendste EU-Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Obwohl die Berichtspflichten für viele Unternehmen durch das Omnibus-Gesetz Anfang 2025 um zwei Jahre verschoben wurden – große Unternehmen, die nicht bereits unter die Vorgängerrichtlinie fielen, müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2027 berichten – bleibt der Handlungsdruck bestehen. Zukünftig wird nach den neuen europäischen Standards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) berichtet, die eine umfassende Darstellung ökologischer, sozialer und Governance-Aspekte (ESG) fordern und über klassische Finanzkennzahlen hinausgehen. Diese Berichte unterliegen zudem einer externen Prüfung, was ihre Relevanz deutlich erhöht.

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ist hierbei zentral: Unternehmen müssen darlegen, wie Nachhaltigkeitsfaktoren sie selbst beeinflussen, aber auch, welchen Einfluss ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat. Diese Anforderungen bedingen frühzeitige Anpassungen in den internen Reporting- und Controllingprozessen und unterstreichen die Bedeutung von einem gut etablierten Umweltschutz Betrieb.

EU-Verpackungsverordnung (PPWR) revolutioniert Verpackungsdesign

Seit dem 11. Februar 2025 ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft, die darauf abzielt, Verpackungsmüll zu reduzieren, Wiederverwendung zu fördern und die Recyclingfähigkeit zu verbessern. Bis 2026 bleibt zwar das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) gültig, doch danach wird es vollständig von der PPWR abgelöst. Die Verordnung sieht eine Reduzierung des Verpackungsaufkommens pro Kopf um mindestens fünf Prozent bis 2030 im Vergleich zu 2018 vor, sowie strenge Vorgaben zur Reduzierung von Leerraum und zur Recyclingfähigkeit. Dies erfordert von Unternehmen in Handel, Konsumgüterindustrie und Logistik eine umfassende Umstellung ihrer Verpackungsdesigns, Lieferketten und Recyclingprozesse. Die Integration von Mindestanteilen recycelter Kunststoffe und die Ausrichtung auf nachhaltige Materialien werden zur Norm.

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EU-Batterieverordnung: Neue Standards für Kreislaufwirtschaft

Die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattV), die seit dem 18. August 2025 in Verbindung mit dem deutschen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) vollständig in Kraft ist, setzt verbindliche Umweltziele für Batterien und stärkt die Kreislaufwirtschaft. Hersteller müssen zukünftig den CO₂-Fußabdruck ihrer Batterien offenlegen und strenge Recyclingquoten einhalten – bis 2030 sollen beispielsweise 73 Prozent aller Gerätebatterien gesammelt und wiederverwertet werden. Ergänzt wird dies durch erweiterte Rücknahme- und Kennzeichnungspflichten sowie die Einführung eines digitalen Batteriepasses, der Transparenz über Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen schafft. Ausländische Hersteller benötigen zudem einen Bevollmächtigten in Deutschland. Die Umsetzung dieser Vorgaben stellt für kommunale Sammelstellen und Unternehmen, die Batterien in Umlauf bringen, neue organisatorische und logistische Herausforderungen dar, verdeutlicht aber die Bedeutung von ISO 14001 Umweltmanagement für die strategische Ausrichtung.

Solardachpflicht breitet sich aus

Die Solardachpflicht, die 2025 in mehreren deutschen Bundesländern für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen von Wohngebäuden mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern eingeführt wurde, gewinnt an Bedeutung. Bundesländer wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen setzen diese Vorgabe bereits konsequent um. Auf europäischer Ebene wird ebenfalls über eine verpflichtende Solarausstattung für alle neuen Wohngebäude ab 2029 diskutiert. Das im März 2025 in Kraft getretene Solarspitzengesetz enthält zudem neue Regeln zur Steuerbarkeit von Anlagen und zur Einspeisevergütung. Für Unternehmen im Bau- und Immobiliensektor sowie für Betriebe mit entsprechenden Bau- oder Sanierungsvorhaben ist dies eine klare Verpflichtung zur Investition in Solarenergie, die zugleich das Potenzial zur langfristigen Senkung von Energiekosten und zur Verbesserung der Klimabilanz birgt.

Fazit: Chancen in neuen Umweltgesetzen

Das Jahr 2025 bringt für Unternehmen eine Vielzahl neuer regulatorischer Anforderungen im Bereich Umwelt Compliance. Die steigenden CO₂-Preise, die Solardachpflicht, strengere Batterievorschriften und umfassende Nachhaltigkeitsberichte erfordern proaktives Handeln. Wer diese neuen Umweltgesetze und Vorschriften nicht nur als Pflicht, sondern auch als Chance begreift, kann Risiken minimieren, Ressourcen effizienter nutzen und sich nachhaltige Wettbewerbsvorteile sichern. Unternehmen, die sich frühzeitig anpassen und in eine nachhaltige Zukunft investieren, positionieren sich erfolgreich in einem zunehmend umweltbewussten Marktumfeld.

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