Was passiert mit meinem Haustier, wenn es stirbt?

Der Verlust eines geliebten Haustieres ist oft ein schmerzlicher Moment für seine Besitzer. In Deutschland gibt es klare Regelungen, was mit dem verstorbenen Tierkörper geschehen darf und was nicht. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Optionen und gesetzlichen Bestimmungen, die Tierhalter kennen sollten, wenn sie sich von ihrem vierbeinigen, gefiederten oder geschuppten Freund verabschieden müssen.

Gesetzliche Bestimmungen zur Tierkörperbeseitigung

Außerhalb des eigenen Grundstücks ist die Beerdigung eines Tieres, beispielsweise auf einer Wiese oder im Wald, laut Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Diese Regelung dient der öffentlichen Gesundheit und dem Umweltschutz.

Für den eigenen Hund, die Katze oder ein anderes Haustier stehen den Eigentümern mindestens vier legale Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Tierkörperbeseitigungsanstalt: Dies ist eine gesetzliche Pflicht für nicht verwertbare Tierkörper.
  • Tierkrematorium: Die Einäscherung bietet eine alternative Form des Abschieds.
  • Präparator: Das Ausstopfen ist eine Option für Liebhaber, die ihr Tier konservieren möchten.
  • Beerdigung: Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Beerdigung im eigenen Garten möglich.

Findet man einen toten fremden Tierkörper, ist man gesetzlich verpflichtet, das Ordnungsamt zu informieren. Die Behörde kümmert sich dann um die ordnungsgemäße Entsorgung.

Kleine Tiere und besondere Ausnahmen im eigenen Garten

Für sehr kleine Haustiere wie Vögel oder Hamster gibt es eine weitere Option: Sie dürfen in die Tonne für den Restmüll gegeben werden. Eine Entsorgung über die Biotonne ist jedoch ausgeschlossen.

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Die Beerdigung im eigenen Garten ist auch für sehr große Haustiere, wie beispielsweise Wolfshunde oder Doggen, illegal. Hier gibt es keine exakten Größen- oder Gewichtsvorgaben, aber die Tiere bewegen sich oft an der Grenze des Erlaubten.

Voraussetzung für eine Gartengrabstätte ist, dass der Garten dem Tierhalter gehört und nicht nur gepachtet ist. Des Weiteren darf der Garten nicht in einem Natur- oder Wasserschutzgebiet liegen, da aus den Tierkörpern Leichengifte austreten können.

Anforderungen an ein Grab im eigenen Garten

Ein Grab im eigenen Garten muss bestimmte Kriterien erfüllen, um gesetzeskonform zu sein. Es muss mindestens ein bis zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegen und eine Mindesttiefe von 50 Zentimetern aufweisen. Eine größere Tiefe ist empfehlenswert, um zu verhindern, dass andere Tiere das Grab wieder ausgraben. Grabbeigaben sind nicht gestattet. Das Tier sollte in Materialien eingewickelt werden, die sich natürlich zersetzen, wie zum Beispiel Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher.

Tierfriedhöfe und ihre Besonderheiten

Auf Tierfriedhöfen, von denen es in Deutschland über 120 gibt, finden Haustiere oft eine letzte Ruhestätte. Viele dieser Friedhöfe bieten die Möglichkeit, Gedenksteine mit persönlichen Inschriften aufzustellen. Beliebte Sprüche reichen von “Streunen war Dein Leben” bis hin zu “Ewig mein Dackel-Mädchen”. Blumen und kleine Dekorationen sind ebenfalls üblich. Die Kosten für eine Beerdigung auf einem Tierfriedhof liegen meist zwischen 100 und 300 Euro.

Einäscherung im Tierkrematorium

Eine weitere beliebte Option ist die Einäscherung im Tierkrematorium. Dies kann als Einzel- oder Sammelkremierung erfolgen, wobei die Einzelkremierung kostspieliger ist. Die Asche kann dem Tierhalter in einer ausgewählten Urne zurückgegeben werden.

Wenn die Urne vergraben werden soll, gelten dieselben Regeln wie für die Beerdigung des intakten Tierkörpers: Die Bestattung ist nur auf eigenem Grund erlaubt, und die Urne muss aus verrottbarem Material bestehen. Wer die Asche nicht vergraben möchte, kann sie in einem haltbareren Gefäß aufbewahren. Das Verstreuen der Asche ist erlaubt, jedoch nicht in bewohnten Gebieten.

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Das Tierkrematorium “Rosengarten” gibt an, Marktführer in Deutschland zu sein. Überwiegend werden dort Hunde und Katzen eingeäschert, aber auch Nagetiere, Vögel und Reptilien werden angenommen. Die Kosten für eine Einzelkremierung variieren je nach Gewicht des Tieres zwischen 105 und 315 Euro, zuzüglich der Kosten für die Urne.

Der Abschied von einem Haustier ist eine emotionale Angelegenheit. Die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten in Deutschland bieten Tierhaltern Optionen, ihren Lieblingen einen würdevollen letzten Ruheplatz zu ermöglichen, sei es im eigenen Garten, auf einem Tierfriedhof oder durch eine Einäscherung. Informieren Sie sich über die für Sie passenden Optionen und treffen Sie die Entscheidung, die sich für Sie und Ihr Tier richtig anfühlt.