Urban Farming erfreut sich wachsender Beliebtheit, und immer mehr Menschen träumen davon, Nutztiere wie Hühner, Enten oder sogar Minischweine im eigenen Garten zu halten. Was auf den ersten Blick idyllisch erscheint, birgt jedoch zahlreiche rechtliche und praktische Hürden. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die Sie beachten müssen, wenn Sie den Schritt in die eigene kleine Landwirtschaft wagen möchten. Wir klären auf, welche Tiere in Deutschland unter welchen Bedingungen im heimischen Grün leben dürfen und welche Verantwortung damit einhergeht. [Denken Sie daran, dass die Haltung von Nutztieren eine Verpflichtung ist.]
Der Trend zum Urban Farming und seine Tücken
Die Idee, Nutzpflanzen und Tiere auf städtischen Flächen anzubauen und zu halten, ist keine neue Erfindung, erlebte jedoch im 19. Jahrhundert einen starken Rückgang und feiert nun unter dem Schlagwort “Urban Farming” eine Renaissance. Doch die Realität in modernen Wohngebieten sieht anders aus als auf dem Land von einst. Gesetzliche Bestimmungen und nachbarschaftliche Rücksichtnahme spielen eine entscheidende Rolle. Ein krähender Hahn am frühen Morgen oder blökende Schafe direkt vor dem Nachbarfenster können schnell zu Konflikten und gar Rechtsstreitigkeiten führen.
Tierwohl an erster Stelle: Die richtige Umgebung schaffen
Bevor Sie sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, steht die Frage nach der Eignung Ihres Gartens im Vordergrund. Ein artgerechter Lebensraum ist entscheidend für das Wohlbefinden der Tiere. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:
- Ist mein Garten groß genug, um den Tieren ausreichend Platz zu bieten?
- Gibt es genügend Rückzugsmöglichkeiten und geschützte Bereiche?
- Sind ausreichend Sonnen- und Schattenplätze vorhanden?
- Ist ein geeigneter Unterschlupf für die Tiere geplant oder vorhanden?
- Kann ich die tägliche Versorgung mit Wasser und Futter vor Ort sicherstellen?
Nur wenn diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind, steht einer glücklichen Tierhaltung nichts im Wege.
Rechtliche Hürden: Wo darf welches Tier leben?
Eine pauschale Aussage, ob ein Tier gehalten werden darf, ist schwierig, da dies stark vom Standort und den örtlichen Gegebenheiten abhängt.
Wohnsituation und Lage
- Mietwohnungen: Klären Sie unbedingt die Erlaubnis mit Ihrem Vermieter.
- Schrebergärten: Die Vereinssatzung gibt hier Aufschluss; bei Unklarheiten hilft der Vorstand weiter.
- Großstädte und Wohngebiete: Hier sind bestimmte Tiere von vornherein ausgeschlossen, selbst wenn Sie Eigentümer sind.
- Ländliche Gebiete: Die Haltung bestimmter Nutztiere ist oft erlaubt, unterliegt aber strengen rechtlichen Vorschriften.
- Stadt- und Gemeindeverwaltung: Bei jeglichen Unklarheiten ist dies die erste Anlaufstelle.
Hühnerhaltung im eigenen Garten
Hühner gelten in Deutschland als Kleintiere und dürfen grundsätzlich im eigenen Garten gehalten werden, selbst in Wohngebieten. Eine Genehmigung ist hierfür nicht erforderlich. Da Hühner jedoch sozial sind, sollten mindestens zwei bis drei Tiere gehalten werden. Die Anzahl ist nicht gesetzlich begrenzt, doch für die private Haltung werden etwa 20 Tiere als angemessen betrachtet.
Platzbedarf und Haltung
- Fläche: Mindestens 10 Quadratmeter pro Huhn werden empfohlen, wobei ein Bereich zum Scharren und Picken sowie eine Wiese mit Sträuchern und Bäumen für Schutz vor Raubvögeln wichtig sind.
- Umzäunung: Eine Höhe von 1,20 bis 1,80 Meter ist je nach Rasse ratsam.
- Stall: Ein Stall ist unerlässlich. Ob dieser genehmigungspflichtig ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
- Anmeldung: Hühner müssen beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse angemeldet werden (jährliche Aktualisierung).
- Impfung: Eine Impfung gegen die Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease) ist gesetzlich vorgeschrieben. [Die artgerechte Haltung von Geflügel erfordert Sorgfalt.]
Laufenten und Gänse: Mehr Platz und Wasser
In reinen Wohngebieten und Großstädten ist die Haltung von Enten und Gänsen meist nicht gestattet. Auf dem Land sind die Hürden geringer, doch sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen.
Anforderungen für Enten und Gänse
- Sozialverhalten: Mindestens paarweise Haltung ist notwendig.
- Flächenbedarf: Pro Paar sollten mindestens 400 Quadratmeter Auslauf zur Verfügung stehen.
- Futter und Wasser: Eine Wiese als Futterquelle und Wasserstellen zum Baden und Trinken sind essenziell.
- Umzäunung und Stall: Eine Mindesthöhe von 1,20 Meter für den Zaun und ein stallähnlicher Unterschlupf sind erforderlich. Genehmigungspflichten sind zu klären.
- Anmeldung: Wie bei Hühnern müssen auch Enten und Gänse beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden.
Ziegen und Schafe: Nur auf ausreichend großen Grundstücken
Ziegen und Schafe zählen nicht mehr zu den Kleintieren, weshalb eine größere Grundstücksfläche für eine artgerechte Haltung unerlässlich ist. In Städten ist dies kaum umsetzbar, auf dem Land sind die Möglichkeiten besser.
Haltungsbedingungen für Ziegen und Schafe
- Gruppengröße: Mindestens zwei, besser vier Tiere sollten gehalten werden.
- Grundstücksgröße: Mindestens 2.000 Quadratmeter sind für ausreichenden Auslauf notwendig. Die Tiere dürfen nicht angebunden werden.
- Futter: Neben Gras freuen sich die Tiere über Heu und Stroh.
- Umzäunung: Die Höhe ist nicht vorgeschrieben, muss aber verhindern, dass die Tiere ausbrechen oder Fremde eindringen.
- Rückzugsorte: Ein kleiner Stall für schlechtes Wetter oder die Nacht ist ratsam und kann genehmigungspflichtig sein.
- Meldung und Sachkunde: Die Tiere müssen beim Veterinäramt gemeldet werden. Zudem ist der Nachweis von Sachkunde erforderlich, die in Lehrgängen erworben werden kann. [Die Haltung von Schafen erfordert Wissen über Fütterung und Pflege.]
Hasen und Kaninchen: Freiraum statt Enge
Obwohl Kaninchen recht klein sind, benötigen sie ausreichend Freiraum. Eng bemessene Ställe sind nicht artgerecht. Eine Genehmigung für die Haltung ist nicht nötig.
Platz und Sicherheit für Hasen und Kaninchen
- Gruppenhaltung: Eine Haltung in Gruppen von 3 bis 5 Tieren ist empfehlenswert.
- Fläche: Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz empfiehlt mindestens 3 Quadratmeter pro Kaninchen; für Hasen sollte doppelt so viel Platz eingeplant werden.
- Gehege: Das Gehege muss ausbruchsicher und gegen Raubtiere geschützt sein.
- Stall: Neben dem Freilauf ist ein Stall als Rückzugsort wichtig. Diese sind meist nicht genehmigungspflichtig.
- Futter: Eine saftige Wiese, Heu, Stroh und Kräuter werden bevorzugt.
Minischweine im Garten: Ein Trend mit komplexen Regeln
Schweinehaltung ist auf dem Land häufiger anzutreffen, wobei Minischweine besonders beliebt sind. Die Haltung ist jedoch nicht einfach und unterliegt zahlreichen Vorschriften.
Was Sie über Schweinehaltung wissen müssen
- Gesellschaft: Schweine dürfen niemals allein gehalten werden.
- Platzbedarf: Mindestens 500 Quadratmeter pro Tier sind einzuplanen.
- Gestaltung: Neben Futter- und Liegeplätzen sind Suhlstellen, eine “Toilettenecke” und ein Stall notwendig. Die Genehmigungspflicht des Stalls hängt von der Größe ab.
- Anmeldung und Nummern: Schweine müssen bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden (jährliche Bestandsmeldung). Zudem ist eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (BALIS-Nummer) erforderlich, die vom Landwirtschaftsamt vergeben wird.
- Tierärztliche Versorgung: Regelmäßige Impfungen (z. B. gegen Tollwut, Schweinepest, Tetanus) und Entwurmungen sind durch einen Tierarzt durchzuführen.
- Rechtliche Grundlagen: Verschiedene Verordnungen wie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die Schweinehaltungshygieneverordnung, das Arzneimittelrecht und die Viehverkehrsordnung müssen beachtet werden.
- Ohrmarke: Schweine benötigen eine Ohrmarke.
Honigbienen: Ein Gewinn für die Artenvielfalt
Bienen sind in städtischen Gebieten immer seltener anzutreffen, weshalb die Aufstellung von Bienenstöcken im Zuge des Urban Farmings eine gute Idee ist, sofern die Nachbarn nicht übermäßig gestört werden.
Bienenhaltung im Detail
- Anmeldung: Bienenstöcke müssen beim örtlichen Veterinäramt angemeldet werden.
- Kenntnisse: Spezielle Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, doch eine gute Vorbereitung ist ratsam, insbesondere wenn Sie Honig ernten möchten.
- Gartengröße: Mindestens 200 Quadratmeter sind empfehlenswert, um die Nachbarschaft nicht zu belästigen.
- Futterangebot: Ausreichend blühende Pflanzen im Garten sorgen für eine gute Nahrungsquelle.
- Flugrichtung: Der Einflug in den Bienenstock sollte über das eigene Grundstück erfolgen.
- Wasserstelle: Eine Wasserstelle im Garten verhindert, dass die Bienen auf Nachbargrundstücke ausweichen müssen.
Fazit: Verantwortungsvolle Tierhaltung
Die Haltung von Nutztieren im eigenen Garten ist in den meisten Fällen möglich, wenn grundlegende Regeln beachtet werden. Es ist jedoch essenziell, sich der Verantwortung bewusst zu sein und die Tiere stets artgerecht zu versorgen. Wenn Sie tagsüber viel arbeiten oder in Ihrer Freizeit häufig unterwegs sind, sollten Sie die Anschaffung eigener Tiere gut überdenken. [Die Entscheidung für Nutztiere im Garten ist eine, die gut überlegt sein will.]

