Die Entscheidung über das beste Vorgehen bei einem Vertrag mit der TARGO Lebensversicherung AG ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Angesichts der Vielzahl an Vertragsarten und Tarifen, die die TARGO anbietet, ist eine pauschale Antwort kaum möglich. Ihre persönliche Situation, die gewünschte Absicherung und die spezifischen Vertragsbedingungen sind entscheidend für die Wahl zwischen Kündigung, Verkauf, Widerruf, Beitragsfreistellung oder dem Abwarten der Auszahlung. Auch die finanzielle Stabilität des Versicherers spielt eine Rolle. Wenn Sie unsicher sind, welches Vorgehen für Ihren Vertrag am sinnvollsten ist, sollten Sie Ihre Lebensversicherung unabhängig überprüfen lassen.
1. Überblick über die TARGO Lebensversicherung AG
Die TARGO Lebensversicherung AG hat ihren Sitz in Hilden und ist eine Aktiengesellschaft. Sie übernimmt auch Verträge der ehemaligen CiV Versicherung AG. Zum Jahresbeginn 2024 verwaltete die TARGO Lebensversicherung AG rund 2,35 Millionen Versicherungsverträge und zählt damit zu den größeren Lebensversicherern in Deutschland.
2. Vertrag bei der TARGO Lebensversicherung kündigen
Eine vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung ist oft die ungünstigste Option, da in der Regel nur der Rückkaufswert ausgezahlt wird. Die Möglichkeit und die Fristen einer Kündigung hängen von der Vertragsart und den vereinbarten Bedingungen ab. Für Verträge, die nach 1994 abgeschlossen wurden, ist eine Kündigung meist zum Ende der Versicherungsperiode möglich, also bis zu einem Tag vor der nächsten Beitragszahlung. Bei älteren Verträgen können kompliziertere Regelungen gelten.
2.1. Ist eine Kündigung bei der TARGO ratsam?
Die Entscheidung zur Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung sollte gut überlegt sein. Mit der Kündigung entfällt auch der bestehende Risikoschutz, wie eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall. Bevor Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt alternative Optionen prüfen. In vielen Fällen gibt es vorteilhaftere Lösungen als eine einfache Kündigung. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten unabhängig zu Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung beraten.
2.2. Muster zur Kündigung und wichtige Hinweise
Für die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung bietet die TARGO Lebensversicherung AG über externe Dienstleister Musterbrief-Generatoren an. Diese helfen bei der Erstellung des Kündigungsschreibens, indem sie relevante Daten wie Versicherungsnummer und Adressdaten übernehmen. Wichtige Informationen für den Prozess sind die Art des Vertrags (z.B. fondsgebunden oder klassisch), ob es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt und die Zahlungsweise der letzten aktiven Beitragszahlung bei beitragsfrei gestellten Verträgen. Zudem sind Angaben zur Steuer-ID und die Bestätigung der Identität gemäß Geldwäschegesetz (GwG) für die Auszahlung erforderlich. Die Nutzung eines Einwurfeinschreibens wird empfohlen, um die Zustellung nachweisen zu können.
2.3. Zahlen und Fakten zur Kündigung bei der TARGO
Die Stornoquote der TARGO Lebensversicherung AG lag Anfang 2025 bei etwa 14,5 Prozent. Häufige Gründe für die vorzeitige Beendigung von Verträgen sind Kündigungen, Beitragsfreistellungen und Rückabwicklungen. Der durchschnittliche Rückkaufswert eines Vertrags betrug Anfang 2024 rund 2.478 Euro. Im Vorjahr wurden insgesamt über 168.000 Verträge bei der TARGO gekündigt oder die Beitragszahlung eingestellt.
2.4. Alternativen zur Kündigung prüfen
Bevor Sie sich für eine Kündigung Ihres Vertrags bei der TARGO Lebensversicherung AG entscheiden, sollten Sie unbedingt die verschiedenen Alternativen prüfen lassen. Oftmals erzielen Versicherungsnehmer durch Alternativen wie den Verkauf oder die Rückabwicklung deutlich höhere Erträge als durch eine Kündigung. Es ist ratsam, Ihren Vertrag unabhängig überprüfen zu lassen, um die finanziell beste Option zu ermitteln.
3. Vertrag bei der TARGO Lebensversicherung widerrufen
Eine weitere Option zur Auflösung Ihres Vertrags ist der Widerruf. In vielen Fällen erhalten Kunden der TARGO Lebensversicherung beim Widerruf eine höhere Auszahlung als bei einer Kündigung. Ein Widerruf ist oft auch noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich, wenn die TARGO Sie fehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt oder vorvertragliche Informationspflichten nicht erfüllt hat.
3.1. Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht
Ob ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht besteht, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den erhaltenen Informationen ab. Ein Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 4 VVG, ein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG oder ein Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 VVG können greifen. Der Unterschied zwischen Widerspruchs- und Rücktrittsrecht liegt darin, ob die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen bereits bei der Antragstellung vollständig ausgehändigt wurden (Antragsmodell mit Rücktrittsrecht) oder erst später (Policenmodell mit Widerspruchsrecht). Ein wirksamer Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt führt zur Rückabwicklung des gesamten Vertrags.
3.2. Rückabwicklung einer Lebensversicherung bei der TARGO
Bei einer Rückabwicklung wird der Vertrag aufgelöst. Die TARGO Lebensversicherung muss die eingezahlten Beiträge zuzüglich der tatsächlich erzielten Gewinne (gezogene Nutzungen) an den Kunden auszahlen. Von diesem Betrag kann ein Wertersatz für den in Anspruch genommenen Versicherungsschutz abgezogen werden. Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen in diesem Fall nicht einbehalten werden. Die Berechnung der gezogenen Nutzungen orientiert sich meist an der Wertentwicklung der Fonds oder der Nettoverzinsung der TARGO Lebensversicherung AG. Achtung: Eine Rückabwicklung ist nicht immer die beste Option und kann in seltenen Fällen auch zu Nachzahlungen führen. Eine unabhängige Beratung ist daher unerlässlich.
3.3. Vergleich von Rückabwicklung und Alternativen
Es ist ratsam, den potenziellen Anspruch aus einer Rückabwicklung berechnen zu lassen und diesen mit den Ergebnissen anderer Optionen wie einem Verkauf oder der Fortführung des Vertrags zu vergleichen. Insbesondere wenn der Risikoabsicherungsschutz noch benötigt wird, können diese Alternativen sinnvoll sein. Eine unabhängige Bewertung aller Optionen hilft Ihnen, die beste Entscheidung für Ihren Vertrag zu treffen und Ihre Ansprüche gegenüber der TARGO Lebensversicherung AG durchzusetzen.
4. Solvenz der TARGO Lebensversicherung AG
Die Solvenzquoten der TARGO Lebensversicherung AG liegen zum Beginn des Geschäftsjahres 2023 über dem Branchendurchschnitt. Die SCR-Bruttoquote betrug 762,1 % (Branchendurchschnitt 626,6 %) und die MCR-Bruttoquote 1.699,7 % (Branchendurchschnitt 15.198,5 %). Allerdings nimmt die TARGO Bewertungshilfen wie Übergangsmaßnahmen bei Rückstellungen und Volatilitätsanpassungen in Anspruch. Ohne diese Hilfen ergeben sich eine SCR-Nettoquote von 318,5 % und eine MCR-Nettoquote von 855,2 %. Die Nutzung dieser Bewertungshilfen erschwert einen direkten Vergleich mit anderen Versicherern. Eine standardisierte Solvenzquote, ermittelt aus den SFCR-Berichten, liegt bei der TARGO bei 318,5 % (Branchendurchschnitt 317,2 %).
5. Die optimale Option für Ihren TARGO-Vertrag finden
Die Wahl der besten Strategie für Ihren Vertrag bei der TARGO Lebensversicherung – sei es Kündigung, Verkauf, Widerruf, Beitragsfreistellung oder das Abwarten der Auszahlung – hängt von der Vertragsrendite, den Bedingungen, der Restlaufzeit, Ihrer persönlichen Situation und der finanziellen Lage des Versicherers ab.
5.1. Unabhängige Prüfung Ihrer Lebensversicherung
Im Rahmen einer Vertragsprüfung werden der Verlauf Ihrer Versicherung bei der TARGO rekonstruiert und potenzielle Unstimmigkeiten oder Ansatzpunkte juristisch und versicherungsmathematisch bewertet. Alle Handlungsoptionen werden analysiert und die Ergebnisse in einem persönlichen Gespräch erläutert. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen festgelegt und Sie erhalten Unterstützung bei der Umsetzung, um die beste Option für Ihren Vertrag zu finden.
5.2. Kosten für die Vertragsprüfung
Als unabhängige Rechtsberater werden Honorare nach Aufwand berechnet, typischerweise 190,- Euro brutto pro Stunde, wobei Kostendeckel vereinbart werden. Die Kosten für eine umfassende Vertragsprüfung liegen in der Regel bei 790,- Euro brutto. Eine Erstberatung kostet 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) und wird auf spätere Beauftragungen angerechnet. Bei der Prüfung mehrerer Verträge reduzieren sich die Kosten pro Vertrag. Es ist oft möglich, durch die Beauftragung eines Experten ein Vielfaches der Kosten einzusparen oder zusätzlich von der TARGO Lebensversicherung zu erhalten.

