Die Riester-Rente ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, das Ihnen hilft, für Ihren Ruhestand zu sparen. Der Staat unterstützt Sie dabei durch Zulagen und Steuervorteile. Wenn Sie jung sind, können Sie sogar von einem zusätzlichen Berufseinsteigerbonus profitieren. Dieser Artikel erklärt Ihnen genau, welche Zulagen Ihnen zustehen und wie Sie diese erhalten. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Zulage in 4 Schritten beantragen.
Die verschiedenen Arten von Riester-Zulagen
Die staatliche Förderung der Riester-Rente gliedert sich in die Grundzulage, die Kinderzulage und den Berufseinsteigerbonus.
Grundzulage
Für jedes Jahr, in dem Sie Beiträge in Ihren Riester-Vertrag einzahlen, erhalten Sie eine Grundzulage vom Staat. Die Voraussetzung ist, dass Sie den sogenannten Mindesteigenbeitrag leisten. Seit dem Jahr 2018 beträgt die maximale jährliche Grundzulage 175 Euro pro Person.
Kinderzulage
Leben Kinder in Ihrem Haushalt, für die Sie Kindergeld beziehen, erhöht sich die staatliche Förderung. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Sie eine jährliche Kinderzulage von 185 Euro. Für jedes ab 2008 geborene Kind erhöht sich dieser Betrag auf 300 Euro pro Jahr. Bei verheirateten Paaren wird die Kinderzulage standardmäßig der Mutter zugeordnet. Auf gemeinsamen Antrag beider Elternteile kann die Kinderzulage jedoch auf den Vater übertragen werden. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren erhält die Kinderzulage der Elternteil, der auch das Kindergeld bezieht; auch hier ist eine Übertragung auf den Partner per Antrag möglich.
Berufseinsteigerbonus
Besonders attraktiv ist die Riester-Rente für Berufseinsteiger. Bis zu Ihrem 25. Geburtstag gewährt der Staat einen einmaligen Bonus von 200 Euro auf Ihren Riester-Vertrag. Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto höher fällt Ihre spätere zusätzliche Altersrente aus.
Wie hoch ist Ihr Mindesteigenbeitrag?
Um die volle staatliche Förderung – also die Grund- und Kinderzulage sowie den Berufseinsteigerbonus – zu erhalten, müssen Sie jährlich den Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser entspricht 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, maximal jedoch 2.100 Euro. Von diesem Betrag werden die erhaltenen Zulagen noch abgezogen.
Beispielrechnung für 2024 (Herr Müller-Meier)
Herr Müller-Meier verdiente 2023 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 35.000 Euro und hat ein Kind, das 2011 geboren wurde.
- 4 Prozent von 35.000 Euro = 1.400 Euro
- Abzüglich Grundzulage: – 175 Euro
- Abzüglich Kinderzulage: – 300 Euro
- Mindesteigenbeitrag: 925 Euro
Um die maximale Förderung zu erhalten, müsste Herr Müller-Meier 2024 mindestens 925 Euro einzahlen, was etwa 78 Euro pro Monat entspricht.
Beispielrechnung für 2024 (Frau Yilmaz)
Frau Yilmaz erzielte 2023 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 55.000 Euro und hat ebenfalls ein Kind, das 2011 geboren wurde.
- 4 Prozent von 55.000 Euro = 2.200 Euro
- Begrenzt auf: 2.100 Euro
- Abzüglich Grundzulage: – 175 Euro
- Abzüglich Kinderzulage: – 300 Euro
- Mindesteigenbeitrag: 1.625 Euro
Frau Yilmaz müsste somit mindestens 1.625 Euro im Jahr oder rund 136 Euro pro Monat einzahlen, um die volle Förderung zu sichern.
Sollten Sie weniger als Ihren Mindesteigenbetrag einzahlen, erhalten Sie die Zulagen und den Berufseinsteigerbonus anteilig. Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre individuelle Zulagenhöhe ermitteln.
Der Riester-Steuervorteil
Zusätzlich zu den Zulagen bietet die Riester-Rente einen steuerlichen Vorteil. Sie können Ihre Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies ist besonders vorteilhaft für Personen mit höherem Einkommen oder ohne Kinder. Erfahren Sie mehr darüber, für wen sich Riester besonders lohnt.
Die Höhe Ihres Steuervorteils hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen einer Günstigerprüfung, ob die steuerliche Absetzung vorteilhafter ist als die staatlichen Zulagen. In diesem Fall erhalten Sie die Differenz als zusätzliche Steuererstattung. Weitere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Steuerbescheid oder bei Ihrem Finanzamt bzw. Steuerberater. Eine nützliche Broschüre zum Thema Steuerrecht finden Sie hier: Broschüre zum Steuerrecht.
So sichern Sie Ihren Steuervorteil:
- Geben Sie alle Ihre Riester-Beiträge für das betreffende Jahr in der „Anlage AV“ Ihrer Einkommensteuererklärung an.
- Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch. Ist der Steuervorteil höher als die staatlichen Zulagen, wird Ihnen die Differenz gutgeschrieben.
Wer hat Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung?
Grundsätzlich können alle Personen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, von der Riester-Förderung profitieren. Dazu zählen Arbeitnehmer, Auszubildende und bestimmte Selbstständige. Aber auch weitere Personengruppen sind förderberechtigt:
Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
Wer vor dem Bezug von Arbeitslosengeld I oder II rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann weiterhin die Riester-Zulagen erhalten.
Pflegepersonen
Auch Personen, die zu Hause einen pflegebedürftigen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher unterstützen (mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage) und dabei nicht erwerbsmäßig tätig sind, können riester-berechtigt sein, sofern sie neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Elternteil in der Kindererziehungszeit
Während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, die Riester-Zulage zu erhalten. Hierfür muss die Erziehungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung anerkannt werden. Der entsprechende Antrag (V0800) ist bei der Deutschen Rentenversicherung erhältlich. Zum V0800
Bezieher von Kranken- oder Vorruhestandsgeld
Personen, die Krankengeld, Verletzten- oder Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld aufgrund einer Rehabilitationsmaßnahme beziehen und zuvor rentenversicherungspflichtig waren, können ebenfalls von der Riester-Förderung profitieren.
Geringfügig Beschäftigte
Wer einen Minijob ausübt und auf die Rentenbefreiung verzichtet, also Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt, erhält ebenfalls die Riester-Förderung.
Amtsträger und Soldaten
Auch Beamte, Richter und Soldaten können riester-berechtigt sein, sofern ihre Bezüge- oder Besoldungsstelle die Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt und eine entsprechende Einwilligung vorliegt.
Landwirte
Pflichtversicherte in der „Altersicherung der Landwirte“ haben Anspruch auf die Riester-Förderung.
Künstler
Künstler, die Mitglied der Künstlersozialkasse sind, können ebenfalls von der Riester-Förderung profitieren.
Frührentner
Rentner wegen Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit, die vorab rentenversicherungspflichtig waren, erhalten die Förderung bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres.
Bundesfreiwillige oder freiwillig Wehrdienstleistende
Auch Bundesfreiwillige und freiwillig Wehrdienstleistende können bei eigenen Einzahlungen die Riester-Förderung erhalten.
Weitere Personen (mittelbarer Anspruch)
Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen über ihren Ehe- oder Lebenspartner mittelbar von der Riester-Förderung profitieren. Dies setzt voraus, dass der Partner riester-berechtigt ist, kein dauerhafter getrennter Haushalt besteht, mindestens 60 Euro jährlich in einen eigenen Riester-Vertrag eingezahlt werden und der Wohnsitz im EU/EWR-Gebiet liegt. Weitere Informationen zur Eignung der Riester-Rente finden Sie hier.
Wie lange erhalten Sie die staatliche Förderung?
Die Riester-Zulage und der Steuervorteil werden Ihnen grundsätzlich so lange gewährt, wie Sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen oder einer anderen förderberechtigten Personengruppe angehören. Die Kinderzulage wird solange gezahlt, wie Sie Kindergeld für das jeweilige Kind erhalten. Bei Wegfall des Kindergeldanspruchs ist der Anbieter des Riester-Vertrags darüber zu informieren.
Quelle: Stocksy | Guille Faingold
Auch für den Berufseinsteigerbonus lohnt es sich für Ihre Kinder, sich frühzeitig mit der Riester-Rente auseinanderzusetzen, wenn sie ins Berufsleben starten.
Wie werden die staatlichen Förderungen ausgezahlt?
Die Riester-Zulagen müssen für das abgelaufene Beitragsjahr jährlich beantragt werden. Sie können entweder selbst einen Zulageantrag bei Ihrem Riester-Anbieter stellen oder ihm eine Vollmacht erteilen, dies für Sie zu übernehmen. Die Zulagen werden dann von der ZfA direkt auf Ihr Riester-Konto eingezahlt.
Tragen Sie Ihre Riester-Beiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung ein, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu mindern und Ihren Steuervorteil zu sichern.
- Beantragen Sie jetzt ganz einfach Ihren staatlichen Zuschuss.
- Sie haben noch Fragen zur staatlich geförderten Altersvorsorge? Unser Service und Auskunft hilft Ihnen gerne weiter.

