Die ordnungsgemäße Entsorgung von Altbatterien, Akkumulatoren und Elektrogeräten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und entscheidend für den Schutz unserer Umwelt sowie die Schonung wertvoller Ressourcen. Diese Produkte enthalten sowohl wertvolle Rohstoffe als auch potenziell schädliche Substanzen, weshalb eine Entsorgung über den Hausmüll nicht zulässig ist.
Altbatterien und Akkus fachgerecht entsorgen
Batterien und Akkus sind mit einem durchgestrichenen Mülleimersymbol gekennzeichnet, was ihre getrennte Sammlung und Verwertung anzeigt. Auf schadstoffhaltigen Batterien finden sich zudem Symbole wie “Cd” (Cadmium), “Hg” (Quecksilber) und “Pb” (Blei). Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Akkus bei dafür vorgesehenen Sammelstellen abzugeben, wo sie einer umweltschonenden Verwertung zugeführt werden.
Glücklicherweise ist die Rückgabe von Haushaltsbatterien und -akkus denkbar einfach. Sie können in jedem OTTO-Shop sowie überall dort, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden – unabhängig von Marke, Typ oder Kaufort. Bei Hochleistungsbatterien wie Handy- oder Laptop-Akkus empfiehlt es sich, vor der Abgabe die Pole abzukleben, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Defekte Batterien sollten hingegen direkt bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff- oder Recyclinghofs abgegeben werden. Weitere Informationen zur Sammlung und zum Recycling von Altbatterien finden Sie unter www.batterie-zurueck.de.
Rückgabe von Batterien
Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen
Ähnlich wie Batterien sind auch Elektrogeräte mit einem Symbol gekennzeichnet, das die getrennte Entsorgung vom Hausmüll vorschreibt. Diese Geräte enthalten wertvolle Ressourcen, die wiederverwertet werden können, aber auch Schadstoffe, die fachgerecht behandelt werden müssen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Elektro-Altgeräten an zugelassenen Sammelstellen – wie lokalen Wertstoffhöfen oder Recyclinghöfen – dient der umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung.
Zugelassene Sammelstellen, wie die von “take-e-back”, nehmen Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm kostenlos und unabhängig von der Anzahl an. Für größere Geräte (über 25 cm Kantenlänge) ist die Annahme bei take-e-back-Sammelstellen oft an den Erwerb eines Neugeräts desselben Herstellers gebunden, was durch einen Kaufbeleg nachgewiesen werden muss. Sollten Sie keine passende Sammelstelle finden, kann die Kundenberatung von take-e-back weiterhelfen. Informationen zu Sammelstellen finden Sie unter www.take-e-back.de.
Warum ist die getrennte Entsorgung von Elektrogeräten wichtig?
Die Abgabe von Elektro-Altgeräten bei Sammelstellen stellt sicher, dass sie von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben bearbeitet werden. Diese Betriebe prüfen zunächst, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Ist dies nicht der Fall, werden die Geräte fachgerecht behandelt: Schadstoffe werden entfernt und wertvolle Ressourcen für die Wiederverwertung gewonnen. Dies schont sowohl die Umwelt als auch die begrenzten natürlichen Ressourcen unseres Planeten.
Kostenlose Abholung von Altgeräten bei Neukauf
Beim Kauf neuer Elektrogeräte bestimmter Kategorien (Wärmeüberträger, Bildschirme, Großgeräte) besteht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Abholung eines Altgeräts der gleichen Art bei Lieferung des Neugeräts. Dies wird in der Regel direkt im Bestellprozess abgefragt. Sollte dieser Service nicht angeboten werden, gelten möglicherweise andere Rücknahmevorschriften, und Sie können auf die allgemeinen Entsorgungsmöglichkeiten ausweichen.
Hinweise zur Abfallvermeidung und Sonderentsorgung
Im Sinne der Abfallvermeidung haben Reparatur und die Verlängerung der Lebensdauer von Elektrogeräten Vorrang vor der Entsorgung. Funktionstüchtige gebrauchte Geräte sollten, wenn möglich, weiterverkauft werden.
Wichtige Hinweise zur Vorbereitung von Altgeräten:
- Batterien und Akkus: Nicht fest im Gerät verbundene Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe entfernt und separat entsorgt werden.
- Lampen/Leuchtmittel: Lampen und Leuchten, die sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, sind ebenfalls vor der Abgabe zu entfernen und separat zu entsorgen.
- Flüssige Betriebsstoffe: Geräte mit benzinbetriebenen Komponenten dürfen nur nach vollständiger Entleerung des Tanks abgegeben werden.
- Datenlöschung: Jeder Verbraucher ist selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf Elektro- und Elektronikgeräten verantwortlich.
Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen
Die meisten Leuchtmittel wie Energiesparlampen, Leuchtstofflampen oder LEDs enthalten Schadstoffe und wertvolle Ressourcen und müssen daher an zugelassenen Sammelstellen abgegeben werden. Die Rückgabe ist bei lokalen Wertstoffhöfen und Recyclinghöfen kostenlos möglich.
Besondere Vorsicht bei Quecksilber: Kompaktleuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen Quecksilber enthalten. Bei Beschädigung dieser Lampen Hautkontakt vermeiden, die Bruchstücke mit feuchtem Papier aufnehmen, luftdicht verpacken (z.B. in einem Glas mit Schraubdeckel) und das Zimmer für ca. 30 Minuten lüften. Niemals Bruchstücke aufsaugen!
Glühlampen und Halogenlampen: Diese Lampentypen dürfen in der Regel über den Hausmüll entsorgt werden. Bei Unsicherheit empfiehlt sich jedoch die Abgabe an einer geeigneten Sammelstelle.
Die konsequente und korrekte Entsorgung von Batterien, Akkus und Elektrogeräten ist ein wichtiger Beitrag jedes Einzelnen zum Umweltschutz in Deutschland. Nutzen Sie die vielfältigen Rückgabemöglichkeiten und helfen Sie mit, wertvolle Ressourcen zu schonen und Schadstoffe sicher zu entsorgen.
