Minijob und Rentenversicherung: Ein Muss für Ihre Absicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Berufstätigen eine wichtige finanzielle Absicherung im Alter oder bei vorzeitiger Erwerbsminderung. Auch Minijobber profitieren von diesem Schutz, denn grundsätzlich besteht für sie eine Rentenversicherungspflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob die geringfügige Beschäftigung im privaten Haushalt oder im gewerblichen Bereich ausgeübt wird. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden gemeinsam von Arbeitgeber und Minijobber getragen. Eine Befreiung vom Eigenanteil ist auf Antrag möglich. Für Minijobber, die nicht aus Deutschland stammen, gelten besondere Regelungen, die auf der Webseite der Minijob-Zentrale detailliert erläutert werden. Es ist wichtig, die Rentenversicherungspflicht für Minijobs mit Verdienstgrenze zu beachten, während kurzfristige Beschäftigungen davon ausgenommen sind.

Vollständige Absicherung durch die Rentenversicherung im Minijob

Die Beiträge zur Rentenversicherung, die Minijobber leisten, haben vielfältige positive Auswirkungen auf ihre finanzielle Zukunft und Absicherung.

Anrechnung auf die Rente

Die Verdienste aus einem Minijob werden vollständig auf die Rente des Minijobbers angerechnet, was zu einer moderaten Erhöhung der Altersbezüge führt.

Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge

Minijobber und ihre Ehepartner können staatliche Förderungen für die private Altersvorsorge in Anspruch nehmen, wie beispielsweise die Riester-Rente. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit, die eigene Rente zusätzlich aufzustocken.

Wartezeiten für Rentenansprüche

Durch ihre Rentenversicherungsbeiträge erwerben Minijobber wichtige Wartezeiten, die für den Anspruch auf verschiedene Rentenleistungen relevant sind.

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Anspruch auf betriebliche Altersversorgung

Minijobber haben das Recht auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung. Dies ermöglicht es ihnen, Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenbegünstigt in die Altersvorsorge zu investieren.

Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen

Die Rentenversicherung übernimmt die Zahlung von Übergangsgeld während medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen. Dieses Geld überbrückt einkommenslose Zeiten, wenn kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung besteht.

Ein Video von Marc beleuchtet die Vorteile der Beitragszahlung zur Rentenversicherung für Minijobber und widerlegt den Mythos, dass sich dies nicht lohne. Er erklärt, wie Minijobber vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren können.

Beiträge zur Rentenversicherung: Die Verteilung der Kosten

Der allgemeine Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent und wird von Arbeitgeber und Minijobber geteilt. Die genaue Aufteilung unterscheidet sich je nach Beschäftigungsart:

BeschäftigungsartArbeitgeber-AnteilMinijobber-Anteil
Im Privathaushalt5 Prozent13,6 Prozent
Im Gewerbe15 Prozent3,6 Prozent

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob

Minijobber haben die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. In diesem Fall entfällt der Eigenanteil des Minijobbers, während der Arbeitgeber weiterhin seinen Pauschalbeitrag leistet (15 Prozent im Gewerbe, 5 Prozent im Privathaushalt). Diese Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs mit Verdienstgrenze.

Individuelle Beratung zur Befreiung

Bei Fragen zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist die Deutsche Rentenversicherung die richtige Anlaufstelle. Eine Beratung kann aufzeigen, wie sich eine Befreiung individuell auswirkt. Die kostenfreie Servicetelefonnummer lautet 0800 10004800.

Rentenversicherung bei Minijobs im Haushalt

Für Minijobs im Privathaushalt kann die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einfach über den Haushaltsscheck angemeldet werden. Dabei wird bei Punkt 10 die Option “Nein” gewählt, wenn die Haushaltshilfe keine eigenen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte. Weitere Informationen zur Anmeldung von Haushaltshilfen sind auf der Webseite der Minijob-Zentrale verfügbar.

Vorgehen bei gewerblichen Minijobs

Hat ein Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht schriftlich oder elektronisch beim gewerblichen Arbeitgeber beantragt, muss dieser die Befreiung innerhalb von sechs Wochen über die Sozialversicherungsmeldung anzeigen. Dies geschieht durch Angabe der Beitragsgruppe “5” in der Rentenversicherung. Hier können Sie den Befreiungsantrag herunterladen.

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Bewilligung der Befreiung

Die Minijob-Zentrale prüft die Meldung zur Befreiung. Widerspricht die Zentrale nicht innerhalb eines Monats oder leitet kein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht ein, gilt die Befreiung als bewilligt. Ein separater Bescheid hierzu wird nicht ausgestellt.

Zeitpunkt und Dauer der Befreiung

Im gewerblichen Bereich tritt die Befreiung in der Regel ab dem Kalendermonat in Kraft, in dem der Antrag beim Arbeitgeber gestellt wird, frühestens jedoch ab Beschäftigungsbeginn. Bei Minijobs im Privathaushalt greift die Befreiung ab dem Kalendermonat, in dem der Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale eingeht, ebenfalls frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Die Befreiung ist für die gesamte Dauer des Minijobs mit Verdienstgrenze gültig.

Befreiung bei mehreren Minijobs

Beantragt ein Minijobber mit mehreren geringfügigen Beschäftigungen die Befreiung für einen dieser Jobs, gilt diese automatisch für alle weiteren Minijobs mit Verdienstgrenze, die zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausgeübt werden oder danach aufgenommen werden. Die Befreiung endet erst, wenn keine geringfügige Beschäftigung mehr besteht.

Mindestbeitrag zur Rentenversicherung im Minijob

Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt 32,55 Euro und wird aus einem fiktiven Verdienst von 175 Euro berechnet. Dies gilt auch, wenn der tatsächliche Verdienst unter 175 Euro liegt. Der Arbeitgeberanteil richtet sich nach dem tatsächlichen Verdienst, während der Minijobber die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag trägt.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Mindestbeitragsregelung für bestimmte Gruppen, darunter Personen mit einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, Personen, die mehrere Minijobs ausüben und deren Gesamtverdienst mindestens 175 Euro beträgt, sowie Personen, die anderweitig rentenversicherungspflichtig sind oder Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. In diesen Fällen wird der Rentenversicherungsbeitrag vom tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet.

Beispielrechnung für den Mindestbeitrag

Eine Bürokraft mit einem Monatsverdienst von 150 Euro zahlt bei einem Gesamtbeitrag von 32,55 Euro einen Eigenanteil von 10,05 Euro, während der Arbeitgeber 22,50 Euro trägt.

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Auswirkungen bei sehr geringem Verdienst

Bei einem sehr niedrigen monatlichen Verdienst kann der Eigenanteil des Minijobbers höher ausfallen als sein Verdienst. Dies kann dazu führen, dass der Minijobber kein Entgelt mehr erhält und sogar einen Teil seines Verdienstes zur Begleichung des Beitragsanteils erstatten muss.

Mindestbeitrag pro Minijob oder gesamt?

Bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Minijobs mit einer Verdienstgrenze von 603 Euro werden die einzelnen Arbeitsentgelte addiert. Liegt die Summe mindestens bei 175 Euro, erfolgt die Beitragsberechnung nach dem Gesamtverdienst. Beträgt die Summe weniger als 175 Euro, gilt der Mindestbeitrag von 32,55 Euro.

Berechnung des Mindestbeitrags bei mehreren Beschäftigungen

Übersteigen die Gesamtverdienste aus mehreren Minijobs nicht 175 Euro, werden die Verdienste proportional zur Berechnung des Mindestbeitrags herangezogen. Ein fiktiver Verdienst wird ermittelt, auf dessen Basis sich die Beiträge berechnen.

Gekürzter Mindestbeitrag bei untermonatiger Beschäftigung

Dauert die Beschäftigung nicht den gesamten Monat, wird der Mindestbeitrag entsprechend gekürzt. Dies gilt auch bei Arbeitsunterbrechungen, beispielsweise wegen des Ablaufs der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Bei unbezahltem Urlaub muss der Minijobber den Mindestbeitrag bis zu einem Monat selbst tragen.

Rentenversicherung auf Antrag – Ausnahmen für Altverträge

Eine Ausnahme von der Rentenversicherungspflicht besteht für Minijobber, die ihre Beschäftigung vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben und regelmäßig maximal 400 Euro verdienen. Diese sind nicht verpflichtet, einen Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Detailliertere Informationen finden sich in den Geringfügigkeits-Richtlinien 2021 (PDF, 732KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Downloads und weiterführende Informationen

Die Webseite der Minijob-Zentrale bietet umfangreiche Downloads zu den Themen Rentenversicherungspflicht und Anmeldungen, darunter Formulare und Richtlinien.

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