Der deutsche Arbeitsmarkt lockt viele internationale Fachkräfte, doch das deutsche System der Lohnabrechnung kann für Neuankömmlinge einschüchternd wirken. Ihr Lohnzettel, die “Lohnabrechnung”, gibt detailliert Aufschluss über Ihr Gehalt und die Abzüge, doch die zahlreichen bürokratischen Begriffe machen das Verständnis oft schwierig. Dieser Artikel beleuchtet die einzelnen Bestandteile Ihres deutschen Gehaltszettels, übersetzt die Fachbegriffe und erklärt die wichtigsten Abzüge, damit Sie Ihre Finanzen in Deutschland vollständig überblicken können. Eine Lohnabrechnung ist mehr als nur eine Übersicht über Ihr Einkommen; sie ist ein zentrales Dokument, das Ihre steuerliche und soziale Situation in Deutschland widerspiegelt.
Überprüft am 20. Februar 2025
Was ist ein deutscher Gehaltszettel?
Ein Gehaltszettel – oder Lohnabrechnung auf Deutsch – zeigt Ihnen, wie sich Ihr Lohn oder Gehalt zusammensetzt. Sie können sehen, welche Abzüge von Ihrem Bruttogehalt (Einkommen vor Steuern) vorgenommen werden und wie hoch Ihr Nettogehalt (das Einkommen, das Ihnen nach Abzügen zur Verfügung steht) ausfällt.
Ihre Lohnsteuer und, falls Sie einer steuererhebenden Kirche angehören, die Kirchensteuer gehen direkt an das Finanzamt. Auch der Solidaritätszuschlag wird, abhängig von Ihrem Einkommen, abgeführt.
Ihre Sozialversicherungsbeiträge, darunter Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, werden hingegen an die entsprechenden Sozialversicherungsträger weitergeleitet.
Den deutschen Gehaltszettel verstehen: So lesen Sie Ihre Lohnabrechnung in Deutschland
Eine deutsche Lohnabrechnung gliedert sich in der Regel in drei Hauptbereiche:
Der erste Abschnitt enthält wichtige persönliche Informationen wie Ihren Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers, eine Referenznummer, das Ausstellungsdatum, Ihre Steueridentifikationsnummer und Ihre Sozialversicherungsnummer, sowie Ihre Berufsbezeichnung.
Der zweite Abschnitt bietet Ihnen eine Übersicht über alle Einkünfte und Abzüge. Hier werden Ihre Bruttobezüge aufgeführt und die verschiedenen Steuer- und Sozialversicherungsabzüge detailliert dargestellt.
Im letzten Abschnitt finden Sie in der Regel Ihre Bankverbindung, das insgesamt ausgezahlte Nettogehalt und eine Beitragsabrechnung, die Ihre Verdienste für den relevanten Zeitraum zusammenfasst.
1. Persönliche Informationen
Auf Ihrem Gehaltszettel finden Sie verschiedene Kürzel und Bezeichnungen, die sich auf Ihre persönlichen Daten beziehen:
- Arbeitnehmer Nr. oder Personal-Nr.: Ihre Mitarbeiternummer.
- Geburtsdatum: Ihr Geburtsdatum.
- StKl. (Steuerklasse): Die Steuerklasse, die Ihre individuelle Lohnsteuerberechnung beeinflusst.
- Ki.Frbtr. (Kinderfreibeträge) oder ZKF (Zahl der Kinderfreibeträge): Die Anzahl der Kinderfreibeträge, die steuerlich geltend gemacht werden können.
- Konfession oder Rel. (Religion): Ihre Religionszugehörigkeit (RK = Römisch-Katholisch; EV = Evangelisch; — = Keine Religionszugehörigkeit). Dies ist relevant für die Kirchensteuer.
- Freibetrag oder Steuerfr. Bezug (Steuerfreibezug): Steuerfreie Beträge, die Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern.
- St. Tg. (Steuertage): Die relevanten Kalendertage für die Abrechnungsperiode. Bei einem vollen Monat sind dies in der Regel 30 Tage.
- SV-Nummer (Sozialversicherungsnummer) oder RV-Nummer (Rentenversicherungsnummer): Ihre Sozialversicherungsnummer, die für alle Sozialversicherungszwecke benötigt wird.
- Krankenkasse: Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse.
- KK %: Der Beitragssatz Ihrer Krankenkasse.
- Eintritt oder Eintrittsdatum: Ihr Einstellungsdatum im Unternehmen.
- SV-Tg. (Sozialversicherungstage): Die relevanten Kalendertage für die Sozialversicherungsabrechnung, meist 30 Tage pro Monat.
- BGRS oder SV Schlüssel / Beitr.gr. (KV/RV/AV/PV): Sozialversicherungsschlüssel, die Ihren Beitragssatz für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung angeben (1 steht oft für volle Beiträge).
- Steuer-ID oder Lohnsteueridentifikationsnummer (IdNr.): Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer, die ein Leben lang gültig ist.
- Url. Anspr. (Urlaubsanspruch): Ihr vertraglich festgelegter Urlaubsanspruch in Tagen. Gesetzlich sind mindestens 20 Tage vorgeschrieben, oft sind es bis zu 30 Tage.
- Url. Tg. gen. (Urlaubstage genehmigt): Die Anzahl der genehmigten Urlaubstage, die Sie im laufenden Jahr bereits genommen haben.
2. Gehaltsinformationen
Nicht alle unten aufgeführten Begriffe erscheinen zwangsläufig auf jedem Gehaltszettel. Einige können je nach Bonuszahlungen oder Sonderfällen nur monatlich oder in bestimmten Monaten erscheinen.
Einkünfte (Bezüge)
- Brutto Bezüge: Die Summe aller Ihrer Bruttoeinnahmen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
- Bezeichnung: Eine Beschreibung der jeweiligen Einkommensart.
- Gehalt: Ihr monatliches Grundgehalt, das in der Regel fest vereinbart ist.
- Geldw. Vorteil oder Sachbezug: Nicht-monetäre Vorteile, die steuer- und sozialabgabenpflichtig sein können (z.B. Firmenwagen, Essenszuschüsse).
- VL AG (Vermögenswirksame Leistungen Arbeitgeberanteil): Der Arbeitgeberanteil an vermögenswirksamen Leistungen, die in einen Sparplan eingezahlt werden.
- Betr. AV oder BAV (Betriebliche Altersvorsorge): Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge.
- Einmalbezug oder Einmalzahlung: Einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Geburtstagsprämien oder leistungsabhängige Boni.
- Urlaubsgeld: Zusätzliche Zahlung für Ihren Urlaub.
- Gehaltsumwandlung: Eine Umwandlung von Bruttogehalt in Sachbezüge oder andere Leistungen, die steuerliche Vorteile bieten kann.
- ST-frei (Steuerfreie Bezüge): Bestimmte Bezüge, die von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit sind.
- Gesamtbrutto oder Steuer-Brutto: Das zu versteuernde Bruttogehalt nach Abzug steuerfreier Bezüge.
- Nettoverdienst oder Auszahlungsbetrag: Das Netto-Gehalt, das Ihnen nach allen Abzügen auf Ihr Bankkonto überwiesen wird.
Was ist der Unterschied zwischen „Lohn“ und „Gehalt“?
- Gehalt: Bezieht sich auf eine feste monatliche Vergütung, die unabhängig von der genauen Arbeitsleistung ist und meist Angestellten gezahlt wird.
- Lohn: Bezieht sich auf eine Vergütung, die oft stunden- oder leistungsabhängig ist und typischerweise an gewerbliche Arbeitnehmer gezahlt wird.
3. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
In Deutschland werden von Ihrem Gehalt sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Dies kann zu Abzügen von rund 40% Ihres Bruttogehalts führen. Nachfolgend wird erläutert, welche Steuern und Beiträge von Ihrem Gehalt gezahlt werden.
Steuern
Ihr Arbeitgeber führt diese Steuern automatisch von Ihrem Bruttogehalt ab und überweist sie an das deutsche Finanzamt.
- Lohnsteuer (LSt.): Einkommensteuer, die progressiv nach der Höhe Ihres Einkommens berechnet wird (zwischen 14% und 42%).
- Kirchensteuer (KiSt.): Eine Steuer, die von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften gezahlt wird. Sie beträgt je nach Bundesland 8% oder 9% der Lohnsteuer.
- Solidaritätszuschlag: Ein Zuschlag zur Einkommensteuer, der seit 2021 nur noch für sehr hohe Einkommen (über 73.000 Euro Jahreseinkommen für Ledige) anfällt.
- Steuerrechtliche Abzüge: Die Summe aller steuerlichen Abzüge.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
- SV (Sozialversicherung): Oberbegriff für die verschiedenen Sozialversicherungszweige.
- KV-Beitrag (Krankenversicherung): Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6%, hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7%).
- PV-Beitrag (Pflegeversicherung): Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Satz variiert je nach Anzahl der Kinder (zwischen 2,4% und 4,0%).
- RV-Beitrag (Rentenversicherung): Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (18,6%).
- AV-Beitrag (Arbeitslosenversicherung): Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (2,4%).
- Zusatzbeitrag: Der individuelle Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.
- SV-rechtliche Abzüge: Die Summe aller sozialversicherungsrechtlichen Abzüge, die vom Arbeitnehmer zu tragen sind (in der Regel 50% der Gesamtbeiträge).
- SV-AG-Anteil (Sozialversicherung Arbeitgeber Anteil): Der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, der vom Arbeitgeber übernommen wird (in der Regel 50%).
Verdienen Sie mehr als 77.400 € pro Jahr?
Dann kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung in Deutschland für Sie von Vorteil sein und Ihnen signifikante Kostenvorteile bieten:
- Sie können bis zu 3.746 € pro Jahr sparen.
- Tarife können individuell an Ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden.
- Bevorzugte Behandlung: Mit einer privaten Krankenversicherung profitieren Sie von kürzeren Wartezeiten beim Arzt. ottonova bietet Ihnen zudem einen Terminvereinbarungsservice, bei dem wir Ihre Arzttermine für Sie buchen und organisieren.
Lesen Sie mehr über private Krankenversicherungstarife Buchen Sie eine kostenlose Beratung mit unseren Experten
Wie werden meine Abzüge berechnet?
In Deutschland gibt es – abhängig von Ihrer Steuerklasse, Ihrer Krankenkasse, ob Sie Kirchensteuer zahlen und wo Sie in Deutschland leben – Abzüge von etwa 40% von Ihrem Bruttogehalt. Die tatsächlichen Abzüge sind daher sehr individuell.
Ihre Steuern und Beiträge werden als Prozentsatz von Ihrem Gesamtbruttogehalt berechnet.
Ihr Einkommensteuersatz liegt normalerweise zwischen 15% und 45%. Dieser Satz bestimmt, wie hoch Ihre Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag ausfallen.
Was übrig bleibt, ist das Nettogehalt, das Ihnen per Überweisung auf Ihr deutsches Bankkonto gutgeschrieben wird.
Welche Sozialversicherungsbeiträge zahlen Sie?
Sind Sie Mitglied einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft? Dann zahlen Sie zusätzlich 9% Ihrer Lohnsteuer (in Bayern und Baden-Württemberg 8%) als Kirchensteuer (KiSt) auf Ihrem Gehaltszettel.
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden 14,6% plus ein individueller Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7% (variiert je nach Krankenkasse) Ihres Bruttogehalts für die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beitrag) abgezogen. Es gibt jedoch eine Einkommensgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, derzeit 62.100 €), ab der Sie den Höchstbetrag zahlen (ca. 808 € inklusive Zusatzbeitrag).
Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert, zahlen Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge direkt an Ihren privaten Versicherer.
Für die gesetzliche Rentenversicherung (RV-Beitrag) werden 18,6% Ihres Bruttogehalts abgezogen. Für Ihre Sozialversicherung (SV), ein Überbegriff für verschiedene Versicherungen, wird ebenfalls ein fester Prozentsatz von Ihrem Bruttogehalt einbehalten.
Hinzu kommen 2,5% für die Arbeitslosenversicherung (AV-Beitrag) und je nach Kinderanzahl 3,4% (mit einem Kind) bzw. 4,0% (über 23 Jahre und kinderlos) für die Pflegeversicherung (PV-Beitrag).
Als Arbeitnehmer werden etwa 50% dieser Beiträge vom Arbeitgeber und 50% von Ihnen getragen.
Lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung? Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie in Deutschland viele Vorteile genießen, oft zu einem günstigeren Beitrag. Bei ottonova bieten wir Expats besonders attraktive Konditionen. Informieren Sie sich jetzt!
Tarife prüfen
Welche Einkommensteuerklassen gibt es?
In Deutschland gibt es sechs verschiedene Einkommensteuerklassen:
- Steuerklasse 1: Für ledige, unverheiratete, verwitwete oder geschiedene Personen.
- Steuerklasse 2: Für ledige Elternteile mit mindestens einem minderjährigen Kind.
- Steuerklasse 3: Für verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Personen, wenn der Partner die Steuerklasse 5 wählt. Dies ist die vorteilhafteste Steuerklasse für den Hauptverdiener.
- Steuerklasse 4: Für verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Personen, wenn beide Partner die Steuerklasse 4 wählen. Diese Klasse ist ideal, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen.
- Steuerklasse 5: Für den Partner in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, der weniger verdient, wenn der andere Partner Steuerklasse 3 wählt.
- Steuerklasse 6: Für Personen, die gleichzeitig zwei oder mehr Beschäftigungsverhältnisse haben. Die zweite und jede weitere Anstellung wird pauschal in diese Klasse eingestuft, was zu höheren Abzügen führt.
Muss ich die Gehaltsabrechnungen aufbewahren?
Ja, Sie müssen Ihre Gehaltsabrechnungen aufbewahren. Diese Dokumente sind ein wesentlicher Nachweis für Ihre Beschäftigungsjahre und die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge – was besonders für Ihre spätere Rente wichtig ist.
Sollten Sie nicht planen, bis zum Rentenalter in Deutschland zu bleiben, benötigen Sie Ihre Gehaltsabrechnungen dennoch für Ihre jährliche Steuererklärung.
Wenn Sie Ihre Gehaltsabrechnung nicht erhalten, sind Sie dafür verantwortlich, Ihren Arbeitgeber zur Nachreichung aufzufordern. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Unterlagen in der Regel sechs Jahre lang aufzubewahren, sodass Sie auch fehlende Abrechnungen von früheren Arbeitgebern noch anfordern können.

