Eine Risikolebensversicherung (RLV) ist ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Absicherung für viele Familien in Deutschland. Sie bietet im Todesfall finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen. Doch wie verhält es sich mit der Besteuerung der ausgezahlten Versicherungssumme? Muss man Einkommensteuer zahlen, und welche Rolle spielt die Erbschaftsteuer? Wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen, damit Ihre Familie im Ernstfall optimal abgesichert ist und die risikolebensversicherung versteuern bei todesfall nicht zur unerwarteten Belastung wird.
Im Kern ist die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung einkommensteuerfrei. Allerdings kann die Erbschaftsteuer unter bestimmten Umständen anfallen, wenn die Freibeträge überschritten werden. Eine kluge Vertragsgestaltung kann hier helfen, die Erbschaftsteuer für Begünstigte zu minimieren oder sogar ganz zu vermeiden. Zudem sind die Beiträge zur Risikolebensversicherung unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, was einen weiteren finanziellen Vorteil darstellt.
Einkommensteuer bei der Risikolebensversicherung
Die gute Nachricht vorweg: Als begünstigte Person müssen Sie bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung keine Einkommensteuer zahlen. Die Versicherungssumme ist somit einkommensteuerfrei – und das unabhängig von der Höhe der ausgezahlten Summe. Dies stellt einen erheblichen Vorteil dar, da die volle vereinbarte Summe den Hinterbliebenen zur Verfügung steht, um finanzielle Engpässe zu überbrücken oder langfristige Pläne wie die Ausbildung der Kinder zu sichern.
Es ist jedoch entscheidend zu verstehen, dass diese Einkommensteuerfreiheit nicht automatisch eine vollständige Steuerfreiheit bedeutet. Die Versicherungssumme unterliegt dennoch der Erbschaftsteuer, sofern sie die gesetzlich festgelegten Freibeträge überschreitet. Die Unterscheidung zwischen Einkommensteuer und Erbschaftsteuer ist hierbei von größter Bedeutung für die Planung Ihrer finanziellen Absicherung und die Ihrer Liebsten.
Risikolebensversicherung und Erbschaftsteuer: Was Sie wissen müssen
Ob Sie auf die Risikolebensversicherung Erbschaftsteuer zahlen müssen, hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: dem verwandtschaftlichen Verhältnis zwischen Ihnen und der verstorbenen Person sowie der Höhe der Versicherungssumme. Um keine Erbschaftsteuer zu bezahlen, darf die Versicherungssumme (zusammen mit anderem Erbe) den gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreiten. Eine vorausschauende Planung ist hier entscheidend, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden.
Erbschaftsteuer-Freibeträge in Deutschland
In Deutschland gelten für Erbschaften feste Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Nur der Betrag, der diese Freibeträge überschreitet, wird besteuert.
| Verwandtschaftliches Verhältnis | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder und Stiefkinder | 400.000 € |
| Enkelkinder | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern | 100.000 € |
| Unverheiratete Paare | 20.000 € |
| Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern | 20.000 € |
| Geschäftspartner und andere Erben | 20.000 € |
Stand: November 2025
Diese Freibeträge sind für jeden Begünstigten individuell zu betrachten. Es ist wichtig, den gesamten Nachlass zu berücksichtigen, da die Versicherungssumme oft nur einen Teil davon darstellt.
Höhe der Erbschaftsteuer: Ein Überblick
Wie hoch Sie die Risikolebensversicherung versteuern müssen, hängt von der gesamten Erbmasse ab, die Ihnen zufällt, und Ihrer persönlichen Steuerklasse. Die Steuerklassen richten sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsgrad.
| Erbmasse | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| bis 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Stand: November 2025
Beachten Sie bitte, dass die Risikolebensversicherung häufig nur einen Teil der gesamten Erbmasse darstellt. Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang Sie die Versicherungssumme versteuern müssen, rechnen Sie den Wert des gesamten Erbes – dazu gehören Versicherungssummen, Wertpapiere, Bargeld, Wertgegenstände, Immobilien und andere Vermögenswerte – zusammen. Wenn Sie tiefer in die Materie der Erbschaftsbesteuerung eintauchen möchten, kann unser Artikel über risikolebensversicherung erbe weitere wertvolle Informationen bieten.
Erbschaftsteuer umgehen mit der Überkreuz-Versicherung
Für unverheiratete Paare, nicht eingetragene Lebenspartnerschaften oder bei bereits beträchtlichem Vermögen, das die Freibeträge überschreiten könnte, gibt es eine effektive Methode, um die Partnerin oder den Partner steuerfrei abzusichern: die Überkreuz-Risikolebensversicherung. Bei dieser speziellen Vertragsform fällt keine Erbschaftsteuer an, da die Versicherungssumme nicht in den Nachlass des Verstorbenen fällt.
Das Prinzip ist einfach: Jeder Partner schließt eine Risikolebensversicherung auf das Leben des jeweils anderen ab und setzt sich selbst als Begünstigten ein. Das bedeutet, Partner A versichert Partner B und ist der Begünstigte; Partner B versichert Partner A und ist ebenfalls der Begünstigte. In diesem Fall sind Versicherungsnehmer (Beitragszahler) und Begünstigter ein- und dieselbe Person, während die versicherte Person eine andere ist. Da der Begünstigte die Leistung direkt vom Versicherer erhält und die Beiträge selbst gezahlt hat, zählt die Versicherungssumme nicht zur Erbmasse der verstorbenen Person und unterliegt somit auch nicht der Erbschaftsteuerpflicht. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Beiträge tatsächlich von den jeweiligen Versicherungsnehmern von ihren eigenen Konten gezahlt werden, um die steuerliche Anerkennung zu gewährleisten.
Ehepaar plant die Nachlassregelung, um Erbschaftsteuer zu vermeiden
Verbundene Risikolebensversicherung für Paare
Eine weitere Lösung für Paare, um eine volle Besteuerung der Versicherungssumme zu vermeiden, ist die verbundene Risikolebensversicherung. Hier schließen beide Partner gemeinsam eine Versicherung ab. Beide sind Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigte. Im Todesfall erhält der überlebende Partner die volle Versicherungssumme und muss nur für die Hälfte davon Erbschaftsteuer zahlen. Dies ist ein Kompromiss im Vergleich zur Überkreuz-Versicherung, die vollständige Erbschaftsteuerfreiheit bieten kann, bietet aber dennoch eine Reduzierung der Steuerlast.
Die verbundene Risikolebensversicherung ist oft eine einfache und kostengünstige Lösung für Paare, die sich gegenseitig absichern möchten. Die steuerlichen Aspekte sollten jedoch sorgfältig abgewogen werden, insbesondere wenn die Erbschaftsteuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Für eine umfassende Betrachtung, wie lebensversicherung versteuern bei todesfall grundsätzlich gehandhabt wird, finden Sie detaillierte Informationen in unserem Leitfaden.
Sind Beiträge zur Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?
Die monatlichen Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung können Sie unter bestimmten Umständen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Sie fallen unter die sogenannten „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ und werden in der Anlage „Vorsorgeaufwand“, Zeile 50, eingetragen. Dies kann dazu beitragen, Ihre persönliche Steuerlast zu senken und die Attraktivität einer Risikolebensversicherung zusätzlich zu erhöhen.
Nachweis und Höchstbeträge
Als Nachweis für die Finanzämter reicht Ihre jährliche Beitragsbescheinigung aus, die Ihnen von Ihrem Versicherer zugeschickt wird. Es ist wichtig, diese Dokumente sorgfältig aufzubewahren. Die Absetzbarkeit der Beiträge ist jedoch an Höchstbeträge gebunden, die leider oft schon durch andere Vorsorgeaufwendungen, insbesondere Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, ausgeschöpft sind.
Die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen sind wie folgt festgelegt:
- Arbeitnehmer und Beamte: 1.900 Euro
- Selbstständige: 2.800 Euro
Ehe- und Lebenspartner können theoretisch zwischen 3.800 und 5.600 Euro für die Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen. Praktisch werden diese Freibeträge durch die monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung häufig schon aufgebraucht. Das bedeutet, dass die tatsächliche steuerliche Entlastung durch die Beiträge zur Risikolebensversicherung oft geringer ausfällt, als man es sich wünschen würde. Dennoch lohnt es sich, die Möglichkeit in der Steuererklärung zu prüfen, da jeder gesparte Euro zählt.
Beitragsbescheinigung als Nachweis für die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
Stand: November 2025
Fazit: Klug vorsorgen und Steuervorteile nutzen
Die Risikolebensversicherung ist ein unverzichtbares Instrument zur finanziellen Absicherung Ihrer Familie. Während die Auszahlung der Versicherungssumme einkommensteuerfrei ist, gilt es, die Erbschaftsteuer nicht außer Acht zu lassen. Durch kluge Gestaltung, wie beispielsweise eine Überkreuz-Versicherung, können Sie Ihre Liebsten umfassend schützen und gleichzeitig die Steuerlast minimieren. Auch die Möglichkeit, Beiträge steuerlich geltend zu machen, bietet einen weiteren Anreiz, auch wenn die Höchstbeträge oft eine volle Absetzbarkeit verhindern.
Wir empfehlen Ihnen, sich eingehend mit den Details auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen, um Ihre individuelle Situation optimal zu gestalten und alle Steuervorteile zu nutzen. Sorgen Sie noch heute für eine umfassende Absicherung und sorgenfreie Zukunft Ihrer Familie!
Da unsere Informationen keine rechtlich bindende Auskunft darstellen, sind alle Angaben auf dieser Seite unverbindlich, stellen keine juristische Beratung dar und können nicht als abschließend im Hinblick auf sämtliche im Zusammenhang mit dem Steuerrecht stehenden Sachverhalte verstanden werden. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Beratung an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu wenden.
