LVM Lebensversicherung: Die beste Strategie für Ihren Vertrag

Die LVM Lebensversicherungs-AG, mit Hauptsitz in Münster, ist ein etablierter Versicherer in Deutschland. Zum Jahresbeginn 2024 zählte das Unternehmen 827.832 Versicherungsverträge und belegte damit den 28. Platz unter den deutschen Lebensversicherern. Angesichts der Vielzahl an Vertragsarten und Tarifen, die die LVM anbietet, ist die Frage nach dem besten Vorgehen bei einem bestehenden Vertrag – sei es Kündigung, Verkauf, Widerruf, Beitragsfreistellung oder das Abwarten der Auszahlung – nicht pauschal zu beantworten. Sie hängt maßgeblich von Ihrer persönlichen Situation, den spezifischen Vertragsbedingungen und den abzusichernden Risiken ab. Eine fundierte Entscheidung erfordert eine genaue Analyse Ihres Vertrages und der finanziellen Lage des Versicherers.

1. LVM Lebensversicherung: Ein Überblick

Die LVM Lebensversicherungs-AG ist als Aktiengesellschaft organisiert und hat ihren Sitz in Münster. Anfang 2024 verwaltete das Unternehmen 827.832 Versicherungsverträge und positionierte sich damit auf dem 28. Platz der deutschen Lebensversicherer. Die Entwicklung der Vertragszahlen unterstreicht die Bedeutung der LVM auf dem deutschen Versicherungsmarkt.

2. Die Option der Kündigung bei der LVM Lebensversicherung

Eine vorzeitige Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages ist in der Regel die finanziell ungünstigste Option. Die LVM Lebensversicherungs-AG zahlt in diesem Fall lediglich den sogenannten Rückkaufswert aus. Die Möglichkeit und der Zeitpunkt einer Kündigung sind von den spezifischen Vertragsbedingungen abhängig.

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2.1 Kündigungsfristen und Modalitäten

Für Verträge, die nach dem Jahr 1994 abgeschlossen wurden, ist eine Kündigung in der Regel jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich, spätestens jedoch einen Tag vor der nächsten Beitragszahlung. Ältere Verträge können abweichenden und komplexeren Regelungen unterliegen.

2.2 Sollten Sie Ihre LVM-Versicherung kündigen?

Die Entscheidung zur Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung sollte wohlüberlegt sein, da mit der Kündigung auch wichtiger Risikoschutz, wie eine Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung, verloren geht. Bevor Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen, ist es ratsam, sich über alternative Optionen zu informieren, die oft vorteilhafter sind. Eine unabhängige Beratung ist hierbei unerlässlich.

2.3 Muster für die Kündigung

Für die Kündigung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung bietet die LVM möglicherweise Musterbriefe oder Online-Generatoren an. Diese können Sie nutzen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen wie Versicherungsnummer, Vertragsart und persönliche Daten korrekt angegeben werden. Beachten Sie dabei die Hinweise zu steuerlichen Aspekten und Geldwäschegesetzen, insbesondere bei der Auszahlung.

2.4 Zahlen und Fakten zur Kündigung

Die Stornoquote der LVM Lebensversicherungs-AG lag Anfang 2025 bei etwa 3,1 Prozent. Häufige Gründe für die vorzeitige Beendigung der Beitragszahlung sind Kündigungen, Beitragsfreistellungen und Rückabwicklungen. Anfang 2024 betrug der durchschnittliche Rückkaufswert eines LVM-Vertrags rund 12.816 Euro. Im Vorjahr wurden insgesamt 18.773 Verträge gekündigt oder die Beitragszahlung eingestellt.

2.5 Alternativen zur Kündigung

Bevor Sie Ihren Vertrag bei der LVM kündigen, sollten Sie unbedingt alternative Optionen prüfen lassen. Häufig erzielen Versicherungsnehmer durch Alternativen wie den Verkauf, die Beitragsfreistellung oder die Ausübung eines Widerrufsrechts höhere Erträge als durch eine Kündigung. Eine unabhängige Überprüfung Ihres Vertrages kann Klarheit über die besten Handlungsmöglichkeiten verschaffen.

3. Der Widerruf einer LVM-Lebensversicherung

Eine attraktive Alternative zur Kündigung ist der Widerruf des Vertrages. In vielen Fällen erhalten Kunden der LVM Lebensversicherung durch einen Widerruf deutlich mehr Geld zurück als bei einer Kündigung, insbesondere wenn Fehler in der Widerrufsbelehrung oder den vorvertraglichen Informationen vorliegen.

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3.1 Widerrufs-, Widerspruchs- und Rücktrittsrechte

Ob ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht besteht, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Grundsätzlich ist ein Widerruf auch nach vielen Jahren noch möglich, wenn die LVM Sie fehlerhaft über Ihre Rechte belehrt hat. Ein wirksamer Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt führt zur Rückabwicklung des gesamten Vertrages.

3.2 Rückabwicklung einer Lebensversicherung

Bei einer Rückabwicklung wird der Vertrag aufgelöst. Die LVM Lebensversicherungs-AG muss die eingezahlten Beiträge zuzüglich der tatsächlich erzielten Nutzungen (Gewinne) auszahlen. Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen dabei in der Regel nicht abgezogen werden. Die Berechnung der gezogenen Nutzungen orientiert sich oft an der Fondsentwicklung oder der Nettoverzinsung des Versicherers.

Wichtiger Hinweis: Eine Rückabwicklung ist nicht immer die beste Option. In Ausnahmefällen kann die LVM sogar Geld zurückfordern. Zudem können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Komplikationen auftreten. Eine unabhängige Beratung ist daher unerlässlich.

Die Nettoverzinsung der LVM Lebensversicherungs-AG ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Rückabwicklung. Sie gibt Aufschluss über die Erträge, die der Versicherer mit den eingezahlten Beiträgen erzielt hat.

3.3 Vergleich der Rückabwicklung mit anderen Optionen

Es ist ratsam, den potenziellen Anspruch bei einer Rückabwicklung berechnen zu lassen und diesen mit den Ergebnissen anderer Optionen wie Verkauf oder Fortführung zu vergleichen. Insbesondere wenn der Risikoabsicherungsschutz des Vertrages noch benötigt wird, können alternative Strategien vorteilhafter sein.

4. Solvenz der LVM Lebensversicherungs-AG

Die finanzielle Stabilität der LVM Lebensversicherungs-AG ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung über die Zukunft Ihres Vertrages. Die aufsichtsrechtliche SCR-Bruttoquote lag Anfang 2023 bei 1.046,8%, was über dem Branchendurchschnitt liegt. Auch die MCR-Bruttoquote weist eine solide Kennzahl auf.

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4.1 Bewertungshilfen und deren Auswirkungen

Die LVM nutzt Bewertungshilfen wie Übergangsmaßnahmen bei versicherungstechnischen Rückstellungen und Volatilitätsanpassungen, die die Solvenzquoten beeinflussen. Ohne diese Hilfen ergeben sich eine SCR-Nettoquote von 710,4% und eine MCR-Nettoquote von 1.472,9%, die ebenfalls über den jeweiligen Branchendurchschnitten liegen. Dies deutet auf eine robuste finanzielle Gesundheit des Unternehmens hin.

4.2 Einordnung der Solvenzquoten

Aufgrund der genutzten Bewertungshilfen ist ein direkter Vergleich der SCR- und MCR-Quoten mit anderen Lebensversicherern schwierig. Eine standardisierte Solvenzquote, ermittelt aus den SFCR-Berichten, zeigt jedoch, dass die LVM mit 662,8% deutlich über dem Branchendurchschnitt von 317,2% liegt.

5. Die beste Option für Ihren LVM-Vertrag finden

Die optimale Strategie für Ihren LVM-Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag – sei es Kündigung, Verkauf, Widerruf, Beitragsfreistellung oder das Abwarten der Auszahlung – hängt von einer Kombination aus Rendite, Vertragsbedingungen, Laufzeit, Ihrer persönlichen Situation und der finanziellen Stabilität der LVM ab. Eine umfassende Analyse ist der Schlüssel zur besten Entscheidung.

5.1 Unabhängige Prüfung Ihres LVM-Vertrages

Eine unabhängige Vertragsprüfung durch Experten wie Zahl&Recht kann Klarheit schaffen. Dabei werden juristische und versicherungsmathematische Aspekte analysiert, um die verschiedenen Handlungsoptionen zu bewerten. Gemeinsam mit Ihnen wird die für Ihren Vertrag beste Strategie entwickelt und die Umsetzung unterstützt.

5.2 Kosten für die Vertragsprüfung

Die Kosten für eine unabhängige Beratung und Vertragsprüfung bei Zahl&Recht basieren auf einem Stundensatz von 190,- Euro brutto. Es wird stets ein Kostendeckel vereinbart, um Transparenz zu gewährleisten. Eine Erstberatung kostet 226,10 Euro und wird bei Beauftragung weiterer Leistungen angerechnet. Die Kosten für eine vollständige Vertragsprüfung liegen in der Regel bei 790,- Euro brutto, können aber je nach Vertragsvolumen variieren. Oftmals können durch die Beauftragung von Experten deutlich höhere finanzielle Vorteile erzielt werden, als die Kosten der Prüfung betragen.