Steht die Entscheidung an, Ihre Risikolebensversicherung zu kündigen, sehen sich viele Versicherungsnehmer mit einer Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten konfrontiert. Ein zentraler Begriff, der dabei oft aufkommt, ist der Rückkaufswert. Doch gerade bei einer Risikolebensversicherung gibt es in Bezug auf den Rückkaufswert entscheidende Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Als Experte für umfassende Finanzthemen beleuchten wir, was Sie bei einer vorzeitigen Beendigung Ihrer Risikolebensversicherung wissen müssen und welche Optionen Ihnen offenstehen. Es ist unser Ziel, Ihnen wertvolle Einblicke zu geben, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, die Ihre finanzielle Sicherheit nicht gefährdet.
Was bedeutet eigentlich Rückkaufswert?
Bevor wir uns den Besonderheiten der Risikolebensversicherung widmen, ist es wichtig, den Begriff des Rückkaufswertes im Kontext einer Lebensversicherung allgemein zu verstehen. Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist die Summe, die Ihnen Ihr Versicherer auszahlt, wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden, also kündigen. Die genaue Höhe dieses Wertes lässt sich nicht pauschal beziffern, da er individuell für jeden Versicherungsvertrag berechnet wird.
Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: wie lange Sie bereits Beiträge geleistet haben, die Höhe dieser Beiträge und die anfängliche Vertragslaufzeit. Grundsätzlich gilt: Kontinuierliche und langjährige Beitragszahlungen erhöhen den potenziellen Rückkaufswert. Haben Sie hingegen Beitragszahlungen ausgesetzt, kann dies den Rückkaufswert mindern. Es ist wichtig zu beachten, dass der Rückkaufswert in der Regel vertraglich festgehalten ist. Produkte wie eine fondsgebundene Riester-Rente oder ein Riester-Fondssparplan haben in der Regel andere Mechanismen der Wertentwicklung als klassische Lebensversicherungen.
Der Rückkaufswert bei einer Risikolebensversicherung
Die wichtigste Information vorweg: Eine Risikolebensversicherung besitzt im Regelfall keinen Rückkaufswert. Dies ist der entscheidende Unterschied zu kapitalbildenden Lebensversicherungen. Der Grund dafür liegt in ihrer spezifischen Funktion: Eine Risikolebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung des Todesfallrisikos. Sie bildet kein Kapital an, das angespart und später ausgezahlt werden könnte. Die eingezahlten Beiträge decken lediglich das laufende Risiko ab, ähnlich einer Haftpflichtversicherung.
Illustration: Durchgestrichener Vertrag einer Risikolebensversicherung, die keinen Rückkaufswert verspricht
Wenn Sie eine Risikolebensversicherung kündigen, sparen Sie lediglich die zukünftigen Beitragszahlungen. Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, die im Falle Ihres Todes an die Hinterbliebenen ausgezahlt worden wäre, entfällt mit der Kündigung ersatzlos. Auch eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV), würden ihren Schutz verlieren, ohne dass Ihnen hierfür eine Auszahlung zustünde. Dies unterstreicht, dass eine Kündigung in den meisten Fällen eine erhebliche finanzielle Lücke reißen kann, insbesondere wenn die Absicherung der Familie im Vordergrund stand. Die Berechnung eines Rückkaufswertes für eine reine Risikolebensversicherung ist daher nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die Absicherung der Rentenversorge sollte immer ganzheitlich betrachtet werden, und eine Risikolebensversicherung spielt dabei eine spezifische Rolle, die nicht durch Kapitalbildung gekennzeichnet ist.
Sinnvolle Alternativen zur Kündigung
Angesichts der Tatsache, dass eine Kündigung einer Risikolebensversicherung in der Regel keine Auszahlung mit sich bringt und den wichtigen Versicherungsschutz beendet, sollten Sie Alternativen in Betracht ziehen, wenn Sie Schwierigkeiten mit den Beitragszahlungen haben oder Ihren Vertrag überdenken möchten.
Beitragsfreistellung
Wenn Sie die regelmäßigen Beiträge Ihrer Risikolebensversicherung nicht mehr leisten können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen. Dies bedeutet, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft keine weiteren Prämien mehr einzahlen. Als Konsequenz sinkt jedoch auch die vereinbarte Versicherungssumme, da kein neues Kapital mehr aufgebaut wird und der Risikoschutz auf Basis der bisher geleisteten Beiträge neu kalkuliert wird.
Beachten Sie, dass bei einer späteren Wiederaufnahme der Beitragszahlung oder einer Erhöhung der Versicherungssumme der Versicherer erneut eine Gesundheitsprüfung verlangen kann. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn sich Ihr Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert hat oder sich Ihre Lebensumstände, beispielsweise durch Familienzuwachs, geändert haben und Sie eine höhere Absicherung wünschen.
Verkauf der Lebensversicherung (unter Bedingungen)
Eine weitere, wenn auch komplexere Option, kann der Verkauf Ihrer Lebensversicherung sein. Dies ist jedoch nicht bei einer reinen Risikolebensversicherung möglich, da diese, wie erläutert, keinen Kapitalwert aufbaut. Ein Verkauf kommt nur in Frage, wenn Ihre Risikolebensversicherung zuvor in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgewandelt wurde oder ursprünglich bereits eine solche beinhaltete.
Auf dem sogenannten “Zweitmarkt für Lebensversicherungen” können Sie Policen dieser Art anbieten. Hierbei handelt es sich um “secondhand-Policen”, die von spezialisierten Unternehmen aufgekauft werden. Der Vorteil gegenüber einer Kündigung liegt oft darin, dass der Ankaufspreis auf dem Zweitmarkt in der Regel über dem Rückkaufswert liegt, den der Versicherer selbst auszahlen würde. Auch die steuerlichen Aspekte können bei einem Verkauf günstiger ausfallen als bei einer Kündigung. Die Umwandlung in eine kapitalbildende Form ist jedoch mit Kosten und Aufwand verbunden, weshalb dieser Weg sorgfältig abgewogen werden sollte. Für eine umfassende Absicherung ist es wichtig, alle Optionen für die Altersvorsorge zu prüfen, sei es eine Sofortrente oder spezielle Modelle wie die Hausfrauenrente, die unterschiedliche finanzielle Auswirkungen haben können.
Fazit: Kündigung oder Alternative?
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Nachteile einer Kündigung einer Risikolebensversicherung in den meisten Fällen überwiegen. Der größte Nachteil ist der fehlende Rückkaufswert, was bedeutet, dass Sie keine Auszahlung erhalten und gleichzeitig den wichtigen Todesfallschutz verlieren. Die Berechnung eines Rückkaufswertes ist bei dieser Versicherungsform weder möglich noch sinnvoll, da kein Kapital angespart wird. Dieser Schritt ist ausschließlich bei fondsgebundenen oder kapitalbildenden Lebensversicherungen relevant.
Das Wichtigste im Überblick:
- Bei der Kündigung einer Risikolebensversicherung erhalten Sie keinen Rückkaufswert.
- Eine Kündigung beendet den Versicherungsschutz vollständig, auch für eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Erwägen Sie rentablere Alternativen wie die Beitragsfreistellung, um den Versicherungsschutz zu reduzieren, statt ihn komplett aufzugeben.
- Der Verkauf einer reinen Risikolebensversicherung ist nicht möglich; nur umgewandelte oder ursprünglich kapitalbildende Policen können auf dem Zweitmarkt angeboten werden.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ist es ratsam, sich umfassend beraten zu lassen. Ein Experte kann Ihre individuelle Situation bewerten und die für Sie beste Option aufzeigen, um Ihre finanzielle Sicherheit und die Ihrer Familie zu gewährleisten.
