Eine Risikolebensversicherung ist essenziell, um die finanzielle Zukunft von Partnern und Nachwuchs zu sichern. Gerade wenn ein Haupt- oder Alleinverdiener wegfällt, drohen existenzielle Schwierigkeiten. Die gegenseitige Absicherung über einen Partnertarif kann hier Abhilfe schaffen. Doch welche Varianten gibt es, und worauf sollte man achten? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Optionen und die Bedeutung eines umfassenden Vergleichs.
Die Risikolebensversicherung dient als Hinterbliebenenschutz. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt. Sie ist besonders für Familien mit einem Hauptverdiener oder zur Absicherung hoher Kredite wie einer Baufinanzierung sinnvoll. Risikolebensversicherung schützt den Partner und die Kinder vor finanziellen Engpässen oder dient der Tilgung von Schulden.
Für Paare gibt es spezielle Lösungen zur gegenseitigen Absicherung. Hierbei sichern sich die Partner gegenseitig ab, oft durch einen sogenannten Partnertarif, auch verbundene Risikolebensversicherung genannt.
Partner-Risikolebensversicherung: Drei Wege zur gegenseitigen Absicherung
Es gibt drei Hauptvarianten, wie Paare sich gegenseitig versichern können: die verbundene Lebensversicherung, zwei Einzelverträge oder eine Über-Kreuz-Versicherung.
1. Verbundene Lebensversicherung
Bei dieser Variante schließen beide Partner einen gemeinsamen Versicherungsvertrag ab. Sie sind beide als versicherte Personen und als Bezugsberechtigte aufgeführt. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Versicherungssumme. Der Vertrag endet dann und die Versicherung leistet nur einmal. Oft ist dieser gemeinsame Vertrag kostengünstiger als zwei separate Policen.
Eine Herausforderung ergibt sich, wenn beide Partner gleichzeitig versterben. In diesem Fall wird die Versicherungssumme üblicherweise an weitere Angehörige ausgezahlt, reicht aber möglicherweise nicht als dauerhafte finanzielle Absicherung für den Nachwuchs aus. Zudem sind Versicherungssumme und Laufzeit für beide Partner identisch. Gibt es hier einen unterschiedlichen Bedarf, ist eine andere Absicherungsform möglicherweise besser geeignet.
Zusammenfassung Variante 1:
- Gemeinsamer Versicherungsvertrag
- Versicherungssumme wird nur einmal ausgezahlt, auch im Todesfall beider
- Laufzeit und Versicherungssumme sind für beide Partner gleich
2. Zwei einzelne Versicherungsverträge
Diese Option bietet mehr Flexibilität. Jeder Partner schließt eine eigene Risikolebensversicherung ab. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind dabei identisch. Der Versicherte sichert seinen eigenen Todesfall ab und benennt den Partner als Begünstigten. Die Vorteile sind individuell gestaltbare Rahmenbedingungen und im Todesfall beider Partner eine doppelte Absicherung durch zwei Versicherungssummen.
Nachteile können höhere Kosten im Vergleich zu einem Partnertarif sein. Unverheiratete Paare sollten zudem die Erbschaftssteuer beachten, da die Versicherungsleistung steuerpflichtig ist. Der Freibetrag für Ehepaare liegt bei 500.000 Euro, für Unverheiratete jedoch nur bei 20.000 Euro. Der Vergleich von Angeboten ist hier besonders wichtig.
Zusammenfassung Variante 2:
- Zwei separate Verträge mit jeweils einem Versicherten
- Individuell festlegbare Laufzeit und Versicherungssumme pro Partner
- Erbschaftssteuerfreibeträge unterscheiden sich je nach Familienstand
3. Über-Kreuz-Versicherung
Bei dieser dritten Möglichkeit werden ebenfalls zwei individuelle Versicherungsverträge abgeschlossen, was hohe Flexibilität und eine doppelte Leistung im Todesfall beider Partner ermöglicht. Hierbei versichern sich die Partner gegenseitig: Jeder ist Versicherungsnehmer und Begünstigter seines eigenen Vertrages, während der Partner als versicherte Person aufgeführt wird. Stirbt der Partner, erhält der Versicherungsnehmer die Leistung aus seiner eigenen Versicherung.
Obwohl zwei Einzelverträge teurer sein können, lohnt sich die Über-Kreuz-Versicherung besonders für unverheiratete Paare. Denn hier fällt keine Erbschaftssteuer an, da die Leistung aus der selbst abgeschlossenen und bezahlten Versicherung stammt.
Zusammenfassung Variante 3:
- Zwei einzelne Policen
- Jeder Partner ist die versicherte Person im Vertrag des anderen
- Keine Erbschaftssteuer auf die Versicherungsleistung
Ein Paar bespricht Versicherungsunterlagen.
Risikolebensversicherung bei Trennung oder Scheidung
Auch bei einer Trennung oder Scheidung sollte die Absicherung bedacht werden. Die Bezugsberechtigung erlischt nicht automatisch.
- Verbundene Risikolebensversicherung: Eine Kündigung erfordert die Zustimmung beider Partner. Soll der Vertrag zum Schutz gemeinsamer Kinder weiterlaufen, kann oft eine Änderung der Begünstigten vorgenommen werden.
- Getrennte Verträge: Hier sind die Partner flexibler. Eine Anpassung des Begünstigten ist in der Regel ohne Zustimmung des Partners möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Über-Kreuz-Versicherung: Eine Trennung kann hier komplizierter sein, da die versicherte Person geändert werden muss. Es ist ratsam, bereits beim Abschluss auf die Möglichkeit eines Wechsels der versicherten Person zu achten. Danach kann jeder Partner entscheiden, ob er die Police fortführt oder kündigt.
Das Bezugsrecht bestimmt, wer die Versicherungsleistungen erhält. Man unterscheidet zwischen widerruflichem und unwiderruflichem Bezugsrecht. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer den Begünstigten jederzeit ändern. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht ist dafür die Zustimmung des Begünstigten erforderlich.
Partner-Risikolebensversicherung: Der Vergleich lohnt sich
Die Absicherung der Liebsten ist für die meisten Menschen von höchster Priorität. Eine Risikolebensversicherung kann im Ernstfall finanzielle Unterstützung bieten und Probleme verhindern. Viele Paare entscheiden sich für eine gegenseitige Absicherung, um Partner und Kinder zu schützen, unabhängig vom Familienstand.
Die Wahl der richtigen Variante – ob verbundene Lebensversicherung, Über-Kreuz-Versicherung oder zwei Einzelverträge – sollte gut überlegt sein. Unerlässlich ist dabei ein Anbietervergleich, um das Angebot zu überblicken und das für den persönlichen Bedarf ideale Produkt zu finden. Nur so lässt sich die optimale gegenseitige Absicherung gewährleisten.
