Die Risikolebensversicherung (RLV) ist ein essenzieller Baustein der finanziellen Absicherung für Familien und Hinterbliebene. Sie gewährleistet, dass im schlimmsten Fall – dem Tod der versicherten Person – die finanzielle Last für die Angehörigen gemindert wird. Doch wie genau läuft die Auszahlung der Todesfallleistung ab, wer hat Anspruch darauf, und welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten? Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden zum Thema Risikolebensversicherung Auszahlung, damit Sie im Ernstfall bestens informiert sind.
Der Auszahlungsprozess: Schritte nach dem Todesfall
Um die vereinbarte Todesfallleistung aus Ihrer Risikolebensversicherung zu erhalten, ist es entscheidend, den Versicherer so früh wie möglich über den Todesfall zu informieren. Die meisten Versicherungsgesellschaften fordern eine unverzügliche Meldung – oft innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach Eintritt des Todes. Einige Tarife können sogar spezifische Fristen in ihren Vertragsbedingungen festlegen. Eine zeitnahe Benachrichtigung beschleunigt den gesamten Prozess erheblich.
Ein erster Anruf oder eine E-Mail an den Versicherer reicht für die initiale Meldung in der Regel aus. Anschließend fordert die Versicherung diverse Dokumente an, um den Anspruch zu prüfen und die Auszahlung vorzunehmen. Diese Unterlagen sind meistens:
- Versicherungsschein: Das Originaldokument des Versicherungsvertrags ist der Nachweis über die bestehende Police.
- Totenschein: Eine amtliche Bescheinigung des Arztes, die den Tod und die Todesursache bestätigt.
- Sterbeurkunde: Eine vom Standesamt ausgestellte Urkunde, die den Tod einer Person offiziell bezeugt. Sie ist das wichtigste Dokument für alle rechtlichen Angelegenheiten nach einem Todesfall.
- Personalausweis: Zur Identifizierung der bezugsberechtigten Person.
- Angabe der Bankverbindung: Die Kontodaten, auf die die Todesfallleistung überwiesen werden soll.
Die Dauer der Auszahlung kann variieren. Ist die Bezugsberechtigung eindeutig geregelt und liegen alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt vor, kann die Auszahlung der Risikolebensversicherung grundsätzlich innerhalb kurzer Zeit erfolgen, oft innerhalb weniger Wochen. Allerdings können bestimmte Umstände die Prüfung durch den Versicherer deutlich länger dauern. Dazu gehören beispielsweise:
- Hinweise auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht seitens des Versicherungsnehmers (z.B. falsche Angaben zum Gesundheitszustand).
- Ein unnatürlicher Todesfall oder ein Gewaltverbrechen, der polizeiliche Ermittlungen erfordert.
- Unklarheiten bei der Bezugsberechtigung oder fehlende Dokumente.
- Komplexe Sachverhalte wie beispielsweise Streitigkeiten unter Erben.
In solchen Fällen kann sich die Bearbeitungszeit auf mehrere Monate ausdehnen. Es ist daher ratsam, alle notwendigen Dokumente sorgfältig und zeitnah zusammenzustellen und bei Rückfragen des Versicherers schnell zu reagieren. Die Frage, ob sich eine Risikolebensversicherung lohnt sich das auch unter diesen Aspekten noch stellt, kann bejaht werden, da die Absicherung auch bei längerer Bearbeitung letztendlich greift.
Wer erhält die Auszahlung der Risikolebensversicherung?
Die Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt in der Regel an die Person, die im Versicherungsvertrag als bezugsberechtigt eingetragen wurde. Diese Person wird direkt vom Versicherer ausgezahlt, ohne dass der Umweg über den Nachlass oder das Nachlassgericht gegangen werden muss. Dies ist ein großer Vorteil, da es den Hinterbliebenen in einer emotional schwierigen Zeit bürokratische Hürden erspart und eine schnelle Liquidität sichert.
Gibt es keinen ausdrücklich benannten Bezugsberechtigten oder ist dieser zwischenzeitlich selbst verstorben, geht die Auszahlung der Risikolebensversicherung an den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und in der Regel die Beiträge zahlt. In vielen Fällen ist der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person, also diejenige, deren Tod den Versicherungsfall auslöst.
Sollte der Versicherungsnehmer selbst die versicherte Person gewesen sein und es wurde kein Bezugsberechtigter benannt oder dieser ist ebenfalls verstorben, erhalten die gesetzlichen Erben die Auszahlung. In diesem Fall fällt die Todesfallleistung in den Nachlass und wird gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder eines vorhandenen Testaments des Verstorbenen verteilt. Das bedeutet, dass die Auszahlung nicht direkt an eine bestimmte Person geht, sondern Teil des Erbes wird. Dies kann den Prozess verlangsamen, da zunächst das Erbe geklärt werden muss. Daher ist es von großer Bedeutung, die Bezugsberechtigung im Vertrag klar und aktuell zu regeln und bei Bedarf anzupassen. Die Wahl, ob eine Risikolebensversicherung fallend oder konstant abgeschlossen wird, hat keinen Einfluss auf die Bezugsberechtigung, sondern nur auf die Höhe der versicherten Summe.
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Risikolebensversicherung Auszahlung und Steuern: Was Sie wissen müssen
Ein wichtiger Aspekt, der bei der Risikolebensversicherung Auszahlung oft missverstanden wird, ist die Besteuerung. Die Todesfallleistung einer Risikolebensversicherung ist in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass der ausgezahlte Betrag nicht als Einkommen behandelt und somit auch nicht mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird.
Allerdings kann – je nach Vertragsgestaltung und dem Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer, versicherter Person und bezugsberechtigter Person – Erbschaftssteuer anfallen. Dies geschieht, sofern die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden. Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro pro Kind
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 Euro
- Andere Personen: 20.000 Euro
Wenn beispielsweise ein Ehepartner den Versicherungsvertrag für sich selbst abschließt und den anderen Ehepartner als Bezugsberechtigten einsetzt, zählt die Auszahlung steuerrechtlich als Erwerb des bezugsberechtigten Partners vom verstorbenen versicherten Partner. Übersteigt die Versicherungssumme zusammen mit anderen Vermögenswerten, die der überlebende Partner erbt, den Freibetrag von 500.000 Euro, wird der übersteigende Betrag mit Erbschaftssteuer belegt.
Um dies zu verhindern, sollten insbesondere Paare die sogenannte „über Kreuz“ Absicherung in Betracht ziehen. Bei dieser Gestaltung wird die Risikolebensversicherung so abgeschlossen, dass jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler für die Police des jeweils anderen ist. Partner A versichert das Leben von Partner B und ist gleichzeitig Bezugsberechtigter. Partner B versichert das Leben von Partner A und ist dessen Bezugsberechtigter. Im Todesfall von Partner A erhält Partner B die Auszahlung nicht vom verstorbenen Partner, sondern von der Versicherung. Steuerrechtlich handelt es sich dann nicht um eine Erbschaft, sondern um einen Erwerb aus einem Vertrag, für den Partner B die Beiträge geleistet hat. Dadurch wird die Erbschaftssteuer umgangen. Dies ist auch für verheiratete Paare von großer Relevanz, da auch sie schnell über den gesetzlichen Freibetrag kommen können, insbesondere wenn Immobilien vorhanden sind oder der verstorbene Partner bereits ein größeres Erbe erhalten hatte.
Die Wahl des richtigen Anbieters spielt ebenfalls eine Rolle bei der Vertragsgestaltung, z.B. eine Risikolebensversicherung Generali oder eine Hannoversche Versicherung Risikolebensversicherung bieten hierzu Beratung an. Für eine optimale steuerliche Planung ist es immer ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem unabhängigen Finanzexperten beraten zu lassen. Auch beim Thema lebensversicherung kündigen auszahlung spielen steuerliche Aspekte eine Rolle, jedoch in einem anderen Kontext.
Fazit
Die Risikolebensversicherung ist ein unverzichtbares Instrument zur finanziellen Absicherung Ihrer Liebsten. Ein klar definierter Prozess für die Auszahlung der Todesfallleistung, die genaue Benennung von Bezugsberechtigten und ein Verständnis der steuerlichen Auswirkungen sind entscheidend, um im Ernstfall eine reibungslose und optimale Abwicklung zu gewährleisten. Die frühzeitige Meldung des Todesfalls, die Bereitstellung aller notwendigen Dokumente und eine strategische Vertragsgestaltung, insbesondere die „über Kreuz“ Absicherung für Paare, können den Hinterbliebenen nicht nur schnelle finanzielle Unterstützung sichern, sondern auch unnötige Steuerlasten ersparen. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Risikolebensversicherungspolice genau zu prüfen und bei Bedarf anzupassen, um die bestmögliche Vorsorge zu treffen.
