Riester-Rente: Berechnung, Zulagen und Förderung – Ein umfassender Leitfaden

Die Riester-Rente stellt eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge in Deutschland dar und wird staatlich durch Zulagen und Steuervorteile gefördert. Doch wie genau berechnet sich die monatliche Beitragszahlung und welche Fördermöglichkeiten gibt es? Dieser Artikel beleuchtet die Details der Riester-Rente, damit Sie das Maximum aus Ihrer Altersvorsorge herausholen können.

Die Grundlage der Beitragsberechnung

Die Basis für die Ermittlung Ihres monatlichen Beitrags zur Riester-Rente ist Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr. Grundsätzlich werden vier Prozent dieses Betrags als Gesamtbeitrag angesetzt, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Um Ihren tatsächlichen Zahlungsbetrag zu ermitteln, wird von diesem Gesamtbeitrag die Summe Ihrer zustehenden staatlichen Zulagen abgezogen.

Die Höhe der Zulagen richtet sich nach Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder:

  • Grundzulage: Diese beträgt pauschal 175 Euro pro Jahr.
  • Kinderzulage: Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, gibt es eine zusätzliche Zulage. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt diese 185 Euro jährlich. Für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder erhöht sich die Zulage auf 300 Euro pro Jahr. Wichtig zu wissen: Nur ein Elternteil kann die Kinderzulage beziehen. Sofern nicht anders vereinbart, erhält sie der Elternteil, der auch das Kindergeld bezieht.
  • Berufseinsteiger-Bonus: Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Sie einmalig einen Bonus von 200 Euro.
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“Riestern” als Ehepaar

Auch für Ehepaare und Lebenspartner gibt es spezielle Regelungen:

  • Sind beide Partner rentenversicherungspflichtig, kann jeder einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. In diesem Fall erhält jeder von ihnen die Grundzulage von 175 Euro.
  • Ist ein Ehepartner nicht förderberechtigt (z.B. aufgrund einer Selbstständigkeit ohne Versicherungspflicht oder weil keine Erwerbstätigkeit vorliegt), kann er über den Partner “mitriestern”. Dies ermöglicht den Abschluss eines Riester-Vertrags auch ohne eigene Förderberechtigung. Hierfür muss jährlich mindestens der Sockelbetrag von 60 Euro eingezahlt werden, wobei auch in diesem Fall die Grundzulage von 175 Euro zusteht.

Die Formel zur Berechnung der Riester-Rente

Die Berechnung Ihres jährlichen Beitrags zur Riester-Rente folgt einer einfachen Formel:

Jahresbruttoeinkommen des Vorjahres x 0,04 (4 %) - Grundzulage - Kinderzulage(n) = Jährlicher Beitrag

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Single mit 36.000 Euro Bruttoeinkommen

Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 36.000 Euro und ohne Kinder ergibt sich folgende Berechnung:
36.000 Euro x 0,04 - 175 Euro = 1.265 Euro
Das bedeutet, ein Single ohne Kinder zahlt jährlich 1.265 Euro an Riester-Beiträgen, was einem monatlichen Beitrag von etwa 105,42 Euro entspricht.

Beispiel 2: Vater von zwei Kindern mit 60.000 Euro Bruttoeinkommen

Für einen Vater mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 Euro, der die vollen Zulagen nutzt:
60.000 Euro x 0,04 - 175 Euro - (2 x 300 Euro) = 1.625 Euro
Dieser Beitrag beläuft sich auf jährlich 1.625 Euro, was einem monatlichen Mindesteigenbeitrag von rund 135,42 Euro entspricht.

Mindest- und Höchstbeitrag bei der Riester-Rente

Es gibt sowohl einen Mindest- als auch einen Höchstbeitrag, der staatlich gefördert wird:

  • Der Mindestbeitrag, auch Sockelbetrag genannt, beträgt 60 Euro pro Jahr. Dieser Betrag muss mindestens eingezahlt werden, um überhaupt Anspruch auf Zulagen und staatliche Förderungen zu haben.
  • Der Höchstbetrag, bis zu dem die Riester-Rente staatlich gefördert und steuerlich absetzbar ist, liegt bei jährlich 2.100 Euro. Grundsätzlich können Sie zwar mehr einzahlen, es ist jedoch finanziell meist nicht ratsam, den Höchstbetrag zu überschreiten, da die Förderung hier endet.
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Steuervorteile der Riester-Rente

Neben den direkten Zulagen bietet die Riester-Rente auch signifikante Steuervorteile:

  • Sonderausgabenabzug: Die eingezahlten Riester-Beiträge können Sie bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.100 Euro (bzw. 4.200 Euro für gemeinsam Veranlagte) als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
  • Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Inanspruchnahme der Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für Sie steuerlich vorteilhafter ist. Die für Sie günstigere Variante wird dann angewendet.

Ursprünglich war geplant, die Fördergrenzen und Zulagen im Rahmen einer Rentenreform bis Frühjahr 2025 anzuheben. Aufgrund politischer Entwicklungen verzögert sich diese Reform jedoch derzeit.

Berechnung der Auszahlung der Riester-Rente

Die genaue Rentenhöhe aus einer Riester-Rentenversicherung lässt sich nicht pauschal im Voraus berechnen. Bei klassischen Riester-Verträgen wird jedoch bereits bei Vertragsabschluss eine Mindesthöhe der lebenslang garantierten monatlichen Rente festgelegt. Diese errechnet sich aus der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge, den erhaltenen Zulagen, einem garantierten Zins sowie den Kosten des Versicherers.

Die grundlegende Formel für die garantierte Rente lautet:

Eigenbeiträge + Zulagen x Garantiezins - Kosten = garantierte Rente

Ob die tatsächliche Auszahlung höher ausfällt, hängt vom Erfolg der Kapitalanlage des Versicherers und der kontinuierlichen Beitragszahlung ab. Auch der gewählte Rentenbeginn spielt eine Rolle.

Versteuerung der Riester-Rente in der Auszahlungsphase

Während der Ansparphase profitieren Sie von Steuervorteilen, in der Auszahlungsphase werden die Leistungen aus der Riester-Rente jedoch mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung verschiebt die Steuerlast in das Rentenalter, was in der Regel vorteilhaft ist, da der Steuersatz im Alter oft niedriger ist.

Im Jahr 2025 betragen die zu versteuernden Leistungen 83,5 Prozent der Riester-Rente. Dieser Anteil soll bis 2058 schrittweise auf 100 Prozent ansteigen.

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Besteuerung einer Einmalzahlung

Sie haben die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Riester-Guthabens als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Dies hat keine negativen Auswirkungen auf Ihre Zulagen oder die Förderung. Der ausgezahlte Betrag muss jedoch in voller Höhe versteuert werden.

Beratung zur Riester-Rente

Wenn Sie Fragen zur Riester-Rente, den damit verbundenen Steuervorteilen, Zulagen oder zur Berechnung Ihrer individuellen Situation haben, stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch, um Ihre Altersvorsorge optimal zu gestalten.