In Deutschland ist das Steuersystem auf den ersten Blick komplex, besonders wenn mehrere Einkommensquellen gleichzeitig vorhanden sind. Für Arbeitnehmer, die mehr als einer Beschäftigung nachgehen, spielt die Steuerklasse 6 eine entscheidende Rolle. Sie ist speziell für Nebeneinkünfte konzipiert und hat weitreichende Konsequenzen für den Nettolohn. Dieser Artikel beleuchtet die Besonderheiten der Steuerklasse 6, ihre Abzüge, und gibt praktische Tipps für Betroffene.
Definition und Anwendungsbereich der Steuerklasse 6
Die Steuerklasse 6 kommt automatisch zur Anwendung, sobald eine Person mehr als ein Arbeitsverhältnis hat. Während das Haupt-Arbeitsverhältnis einer der Steuerklassen 1 bis 5 zugeordnet ist, werden alle weiteren Einkünfte in die Steuerklasse 6 eingestuft. Dies bedeutet, dass jeder zusätzliche Job, der über den Hauptverdienst hinausgeht, unter diese spezielle Regelung fällt.
Der Kernunterschied zu den anderen Steuerklassen liegt darin, dass in der Steuerklasse 6 keine Freibeträge oder Pauschbeträge gewährt werden. Diese Vergünstigungen, wie der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer- oder Sonderausgabenpauschbetrag sowie der Kinderfreibetrag, werden bereits für das Haupteinkommen berücksichtigt. Folglich werden von einem Nebeneinkommen, das der Steuerklasse 6 zugeordnet ist, prozentual höhere Steuern abgezogen als vom Haupteinkommen. Dies kann zu einer spürbaren Reduzierung des Nettogehalts aus der Nebenbeschäftigung führen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass man als Arbeitnehmer selbst entscheiden kann, welcher der eigenen Jobs welcher Steuerklasse zugeordnet werden soll. Um den Nettolohn zu maximieren, empfiehlt es sich, den Job mit dem geringsten Einkommen in die Steuerklasse 6 einzuordnen, da hier das Einkommen voll versteuert wird.
Korrektur fehlerhafter Steuerklassenzuordnungen
Sollte es zu einer fehlerhaften Zuordnung zur Steuerklasse 6 gekommen sein, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Korrektur zu stellen. Eine nachträgliche Änderung ist ebenso möglich, wenn sich die persönliche oder berufliche Situation ändert, beispielsweise durch die Aufgabe einer der Beschäftigungen.
Abzüge und Steuersatz in Steuerklasse 6
In der Steuerklasse 6 sind die Abzüge besonders hoch, da, wie bereits erwähnt, keine der üblichen Freibeträge greifen. Dies betrifft insbesondere:
- Den Grundfreibetrag (2025: 12.814 Euro)
- Den Arbeitnehmerpauschbetrag
- Den Sonderausgabenpauschbetrag
- Den Kinderfreibetrag
Diese Freibeträge sind für die Steuersenkung essenziell und entfallen in der Steuerklasse 6 vollständig, da sie bereits für das Hauptverhältnis verrechnet werden.
Der konkrete Steuersatz in der Lohnsteuerklasse 6 ist einkommensabhängig und wird als Prozentsatz des Bruttolohns berechnet. In der Praxis bewegt sich die Steuerlast hier oft zwischen 50 und 60 Prozent des Bruttolohns. Es gibt keinen pauschalen Satz, da er sich nach der individuellen Einkommenshöhe richtet.
Besonderheiten für Rentner und Studenten
Auch Rentner und Studenten, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen die Regelungen der Steuerklasse 6 beachten. Für Rentner gilt: Sobald neben der Altersrente ein Nebenjob aufgenommen wird, fällt das Einkommen aus dieser Tätigkeit unter die Steuerklasse 6. Die Rente selbst wird als Haupteinkommen betrachtet und einer der ersten fünf Steuerklassen zugeordnet. Ähnlich verhält es sich bei Studenten: Mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden, sofern sie die Minijob-Grenze überschreiten, in die Steuerklasse 6 fallen.
Die Minijob-Alternative
Um die hohen Steuerabzüge der Steuerklasse 6 zu vermeiden, stellt ein Minijob eine attraktive Alternative dar. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 556 Euro (2025) sind Minijobs in der Regel steuerfrei. Erst wenn dieses Einkommen überschritten wird, greift die Steuerklasse 6 für die darüber hinausgehenden Beträge. Beim Minijob gibt es verschiedene Modelle, die sich in der Rentenversicherungspflicht unterscheiden.
Pflicht zur Steuererklärung
Wer in der Steuerklasse 6 tätig ist, ist zur jährlichen Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Trotz der hohen Abzüge während des Jahres kann es hierdurch zu einer Steuerrückerstattung kommen. Dies liegt daran, dass auch in der Steuerklasse 6 bestimmte Werbungskosten und Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Dazu zählen unter anderem beruflich bedingte Ausgaben wie Kosten für Arbeitsmittel oder Fachliteratur (Werbungskosten) sowie bestimmte private Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben). Wichtige Fristen für die Steuererklärung sind zu beachten.
Unterschiede zu anderen Steuerklassen
Die Steuerklasse 6 ist eine zusätzliche Klasse, die neben einer der ersten fünf Klassen zur Anwendung kommt. Ihre Hauptcharakteristik ist das Fehlen von Freibeträgen. Die anderen Steuerklassen (1-5) bieten je nach Lebenssituation (Ledig, verheiratet, Kinder) unterschiedliche steuerliche Vorteile.
Fazit
Die Lohnsteuerklasse 6 ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Steuersystems für Personen mit mehreren Einkommensquellen. Sie besteuert Nebeneinkünfte ohne Freibeträge und mit höheren Abzügen, während das Haupteinkommen von den Vorteilen der ersten fünf Steuerklassen profitiert. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Zuordnung ihrer Jobs zu den Steuerklassen selbst zu gestalten, um ihre Nettobelastung zu optimieren. Bei fehlerhaften Zuordnungen kann eine Korrektur beantragt werden. Eine steuerfreie Alternative zu hohen Abzügen stellt der Minijob dar, solange das Einkommen die gesetzliche Grenze nicht überschreitet. Die jährliche Abgabe einer Steuererklärung ist für alle, die in der Steuerklasse 6 tätig sind, obligatorisch und kann zu einer Rückerstattung führen. Durch das Verständnis der Unterschiede zwischen den Steuerklassen können Betroffene fundierte Entscheidungen für ihre finanzielle Situation treffen.

