Das Finanzamt Neubrandenburg, auch bekannt als RiA (Rentenempfänger im Ausland), nimmt eine einzigartige und zentrale Rolle im deutschen Steuersystem ein. Es ist die einzige Anlaufstelle für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber dennoch Rentenleistungen aus Deutschland beziehen. Diese spezialisierte Funktion stellt sicher, dass die steuerlichen Angelegenheiten dieser spezifischen Gruppe effizient und korrekt bearbeitet werden. Sollten Sie neben Ihrer deutschen Rente weitere Einkünfte aus anderen Quellen haben, könnte ein anderes Finanzamt für Ihre Besteuerung zuständig sein. Detailliertere Informationen zur Zuständigkeit und zu den Dienstleistungen des Finanzamtes Neubrandenburg (RiA) finden Sie unter Wir über uns.
Wir hoffen, dass die folgenden Seiten Ihre Fragen zur Besteuerung von Renten, die Sie aus Deutschland beziehen, bei einem Wohnsitz im Ausland beantworten können. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, zögern Sie bitte nicht, das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) über das Kontaktformular zu kontaktieren.
Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten
Mit der Neufassung des § 122a der Abgabenordnung (AO) wird die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten, wie beispielsweise Steuerbescheiden, durch Bereitstellung zum Datenabruf geregelt. Zukünftig sollen Verwaltungsakte grundsätzlich auf diesem Wege übermittelt werden. Diese Regelung tritt erstmals für Verwaltungsakte in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2026 erlassen werden. Für diejenigen, die kein ELSTER-Konto besitzen, beispielsweise weil sie das Amtsveranlagungsverfahren nutzen, ändert sich nichts an der bisherigen Praxis: Der Steuerbescheid wird weiterhin auf dem Postweg in Papierform zugestellt.
Wichtige Hinweise zu Zahlungen und Erreichbarkeit
Korrekte Angabe des Kontoinhabers bei Zahlungen
Ab dem 9. Oktober 2025 ist es im Rahmen der SEPA-Zahlungsverfahren unerlässlich, bei jeder Überweisung den exakten Kontoinhabernamen als Zahlungsempfänger anzugeben. Nur wenn Kontoinhaber und IBAN übereinstimmen, können Zahlungen automatisch und reibungslos verarbeitet werden. Die Bankverbindungen des Finanzamtes Neubrandenburg (RiA) sind in der Fußleiste dieser Webseite zu finden. Derzeit kann es bei der Angabe des Finanzamtes Neubrandenburg (RiA) als Zahlungsempfänger zu Warnhinweisen kommen, da an einer Klärung mit der Deutschen Bundesbank gearbeitet wird. Sollten Sie eine solche Warnung erhalten, überprüfen Sie bitte zur Sicherheit nochmals die Korrektheit der IBAN. Bei richtiger IBAN kann die Zahlung ohne Bedenken erfolgen.
Umstellung der Rufnummern
Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) hat seine Telefonnummern aktualisiert. Sie erreichen das Finanzamt nun unter der Telefonnummer +49 385 588-47000 und per Fax unter +49 385 588-47100.
Design- und Serviceänderungen
Neues Briefkopfdesign
Seit Anfang 2024 werden die Schreiben des Finanzamtes Neubrandenburg (RiA) mit einem neuen Briefkopfdesign versehen. Übergangsweise werden parallel noch alte Briefköpfe (alter Briefkopf) verwendet, da die Umstellung schrittweise erfolgt.
Steuerkontenabfrage über ELSTER
Die Steuerkontoabfrage über das ELSTER-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über Sollstellungen, Zahlungen und offene Forderungen zu informieren. Hierfür ist eine Registrierung als Bevollmächtigter zur Einsichtnahme in das Steuerkonto erforderlich. Weitere Details finden Sie unter https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_stka.
Änderungen bei der Scheckzahlung
Wegfall der Zahlungsmöglichkeit per Scheck
Die Deutsche Bundesbank hat die Scheckzahlung bereits 2022 stark eingeschränkt. Seitdem werden Schecks, die nicht in Euro ausgestellt sind oder über nicht-deutsche Banken laufen, vom Finanzamt nicht mehr angenommen. Voraussichtlich bis Ende 2027 wird auch das inländische Scheckinkassoverfahren eingestellt. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch inländische Schecks in Euro nicht mehr eingelöst werden können. Wir bitten Sie daher dringend, alternative Zahlungswege zu nutzen.
Wichtige Mitteilung zu Vorauszahlungen
Keine Versand von Zahlungshinweisen für Vorauszahlungen mehr
Die bisher quartalsweise versandten Zahlungserinnerungen für fällige Vorauszahlungen werden zukünftig nicht mehr verschickt. Für Rentenempfänger, die im SEPA-Raum ein Bankkonto unterhalten, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Die entsprechenden Formulare hierfür finden Sie im Internet unter https://www.steuerportal-mv.de/Service/Vordrucke/ im Sachgebiet “Einzug von Steuern im SEPA – Lastschriftverfahren”.
Kontakt und Sprechzeiten
Für Terminvereinbarungen oder die Anforderung von Steuererklärungsvordrucken stehen Ihnen online die Kontaktformulare auf dieser Webseite zur Verfügung.
Die Telefonsprechzeiten des Finanzamtes Neubrandenburg (RiA) sind:
- Montag, Dienstag und Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
- Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
Aufgrund eines erhöhten Anrufaufkommens kann es vorkommen, dass nicht alle Anrufe sofort entgegengenommen werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis und bitten Sie, es in solchen Fällen später erneut zu versuchen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen einen umfassenden Überblick über die Dienstleistungen und aktuellen Änderungen beim Finanzamt Neubrandenburg (RiA) geben zu können. Für eine reibungslose steuerliche Abwicklung ist es wichtig, die genannten Hinweise zu beachten.

