Entdecken Sie Deutschland: Ihr Wegweiser zu Rente und Lebensqualität im Alter

Deutschland, ein Land reich an Geschichte, Kultur und landschaftlicher Vielfalt, bietet seinen Bürgern ein umfassendes System zur Alterssicherung. Ein zentraler Pfeiler dieses Systems ist die Deutsche Rentenversicherung, die mit verschiedenen Rentenarten für einen sorgenfreien Lebensabend sorgen möchte. Insbesondere die Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, die Berücksichtigung von Versicherungszeiten und die Vorteile, die diese Rentenarten für Ihre Zukunft in Deutschland bieten.

Die Altersrente für langjährig Versicherte: 35 Jahre im Dienst

Wenn Sie auf mindestens 35 Jahre anrechenbarer Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückblicken können, haben Sie Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Rentenart bietet Flexibilität, insbesondere für die Geburtsjahrgänge zwischen 1949 und 1963, die oft noch vor Vollendung des 67. Lebensjahres und ohne Rentenabschläge in den Ruhestand treten können. Für jüngere Jahrgänge, geboren ab 1964, liegt das reguläre Renteneintrittsalter auch nach 35 Versicherungsjahren bei 67 Jahren.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ist ab 63 Jahren möglich, jedoch wird diese Option mit Rentenabschlägen verbunden sein. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, reduziert sich Ihre Rentenzahlung um 0,3 Prozent, was einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent entspricht. Diese Abschläge bleiben dauerhaft bestehen und sind somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Ihre persönliche Finanzplanung. Um Ihre individuellen Möglichkeiten und die daraus resultierende Rentenhöhe zu ermitteln, empfiehlt sich die Nutzung des „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechners“.

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Welche Zeiten zählen für die 35 Jahre?

Für die Berechnung der erforderlichen 35 Versicherungsjahre werden vielfältige Zeiten anerkannt. Dazu zählen insbesondere:

  • Beitragszeiten: Monate aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld (im Zeitraum Januar 2005 bis Dezember 2010 auch Arbeitslosengeld II) oder Übergangsgeld können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
  • Freiwillige Beiträge: Eigenständig gezahlte Beiträge zur Rentenversicherung.
  • Kindererziehungszeiten: Die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre Ihrer Kinder.
  • Pflegezeiten: Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
  • Versorgungsausgleich: Zeiten, die im Rahmen einer Scheidung im Versorgungsausgleich berücksichtigt wurden.
  • Minijobs: Beiträge aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, sofern diese gemeinsam mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden. Arbeitgeberanteile allein werden nur anteilig angerechnet.
  • Rentensplitting: Monate aus einem Rentensplitting zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Ersatzzeiten: Beispielsweise Zeiten politischer Verfolgung in der DDR.
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen aus persönlichen Gründen keine Beiträge gezahlt werden konnten, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schul- oder Hochschulbildung.
  • Berücksichtigungszeiten: Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag des Kindes.

Ihre detaillierte Rentenauskunft, die Ihnen ab dem 55. Geburtstag automatisch zugesandt wird, gibt Ihnen Aufschluss darüber, ob Sie die Voraussetzungen bereits erfüllen oder noch erreichen können.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 45 Jahre im Fokus

Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Diese Rente wird oft noch als „Rente mit 63“ bezeichnet, da sie für Geburtsjahrgänge vor 1953 tatsächlich mit 63 Jahren abschlagsfrei möglich war. Für die nachfolgenden Jahrgänge (1953-1963) wurde das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Sind Sie ab 1964 geboren, können Sie diese Rente abschlagsfrei mit 65 Jahren beziehen.

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Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Rentenarten ist, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht vorzeitig, auch nicht mit Abschlägen, in Anspruch genommen werden kann. Auch hier bietet der „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ eine wertvolle Unterstützung bei der Planung.

Was zählt für die 45 Jahre?

Die Berechnung der 45 Jahre umfasst folgende Zeiten:

  • Pflichtbeiträge: Aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit.
  • Minijobs: Gemeinsam mit dem Arbeitgeber gezahlte Beiträge.
  • Kindererziehungszeiten: Bis zum 10. Geburtstag des Kindes.
  • Pflege-, Wehr- und Zivildienstzeiten: Sowie Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege.
  • Sozialleistungen: Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Leistungen wie Krankengeld. Beachten Sie, dass Leistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur dann zählen, wenn die Arbeitslosigkeit auf Insolvenz oder Betriebsaufgabe des Arbeitgebers zurückzuführen ist.
  • Ersatzzeiten: Wie politische Verfolgung in der DDR.
  • Freiwillige Beiträge: Werden nur berücksichtigt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.

Nicht angerechnet werden in der Regel Pflichtbeiträge aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe, Zeiten aus dem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting sowie Anrechnungszeiten aus Schulbildung oder Studium, sofern sie nicht zu den Berücksichtigungszeiten zählen.

Ihre Rentenauskunft ab dem 55. Geburtstag liefert Ihnen die definitive Übersicht über Ihre bisher gesammelten Versicherungszeiten.

Hinzuverdienstmöglichkeiten und Antragstellung

Für vorgezogene Altersrenten galt bis Ende 2022 eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro pro Kalenderjahr. Ab dem 1. Januar 2023 entfällt diese Grenze für Altersrenten vollständig, sodass Sie Ihren Rentenbezug mit beliebigem Einkommen kombinieren können. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter „Weitere Infos zum Hinzuverdienst“.

Um Ihre Rente rechtzeitig zum gewünschten Zeitpunkt zu erhalten, ist eine frühzeitige Antragstellung unerlässlich. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen. Dies gibt Ihnen und der Rentenversicherung genügend Zeit, alle erforderlichen Unterlagen zu prüfen und die Rentenzahlung reibungslos zu initiieren. Auf der Webseite finden Sie weitere Informationen zur Antragstellung und die Möglichkeit, Ihren Rentenantrag direkt online zu stellen.

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Die Deutsche Rentenversicherung stellt Ihnen zudem eine Auswahl an passenden Broschüren zur Verfügung, die Ihnen helfen, sich umfassend über Ihre Rentenansprüche und die damit verbundenen Möglichkeiten zu informieren.