Viele wissen nicht, dass der Antrag V0800 ihnen bares Geld einbringen kann. Es geht um Kindererziehungszeiten, die bei der Rente angerechnet werden und oft als “Mütterrente” bezeichnet werden, obwohl sie auch für Väter und andere Erziehungsberechtigte gelten. Mit diesem Antrag können bis zu drei zusätzliche Rentenjahre pro Kind gesichert werden, was die Altersvorsorge erheblich verbessern kann.
Wer hat Anspruch auf Kindererziehungszeiten?
Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist breiter gefasst, als allgemein angenommen wird. Neben leiblichen Müttern profitieren auch Väter, Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern. Sogar Großeltern oder andere Verwandte, bei denen das Kind dauerhaft lebt und die nachweislich die Erziehung übernommen haben, können einen Anspruch geltend machen. Wichtig ist, dass Kindererziehungszeiten immer nur einer Person pro Kind angerechnet werden. Ohne explizite Erklärung wird der Vorteil automatisch der Mutter zugeschrieben. Wenn eine andere Regelung gewünscht ist, muss dies klar angegeben werden.
Auch die Kombination von Berufstätigkeit und Kindererziehung ist möglich. Solange das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt (2024: 7.450 € brutto im Osten, 7.550 € im Westen), werden Kindererziehungszeiten trotzdem angerechnet. Dies ist besonders relevant für berufstätige Eltern, die bisher fälschlicherweise annahmen, keinen Anspruch zu haben.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen kein Anspruch besteht:
- Wenn nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde.
- Wenn während der Kindererziehung bereits eine Rente oder Pension bezogen wurde.
- Wenn eine Absicherung in einem anderen Versorgungssystem (z. B. Beamtenpension) bestand.
- Wenn das Einkommen als Angestellter die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat.
Eine Besonderheit betrifft selbstständige Topverdiener wie Ärzte oder Anwälte, die Kindererziehungszeiten auch bei höherem Einkommen voll anrechnen lassen können.
Sonderfälle und zusätzliche Nachweise
Bei Stiefkindern reicht das Zusammenleben allein nicht aus. Es muss eine nachweislich elternähnliche Rolle belegt werden. Eine Meldebescheinigung ist der erste Schritt, ergänzt durch Schulbestätigungen, ärztliche Atteste oder Erklärungen von Jugendämtern. Zeiten vor der Ehe mit dem leiblichen Elternteil zählen nur, wenn das Kind als Pflegekind anerkannt war.
Für Pflegekinder ist eine Bescheinigung des Jugendamtes erforderlich, die bestätigt, dass das Kind mindestens sechs Monate als Familienmitglied mit Bindung gelebt hat, nicht nur in einer Gastsituation. Alternativ sind Meldebescheinigungen über den gesamten Zeitraum möglich.
Bei Adoptivkindern werden zusätzlich zum V0805-Formular die Adoptionsurkunde und bei internationalen Fällen gegebenenfalls die gerichtliche Anerkennung in Deutschland sowie ein Sorgerechtsnachweis benötigt.
Kindererziehungszeiten für nicht leibliche Kinder
Auch als nicht leiblicher Elternteil können Kindererziehungszeiten angerechnet werden, sofern die Erziehung nachweislich übernommen wurde. Die Rentenversicherung prüft dies sorgfältig. Benötigt werden:
- V0800-Antrag: Standardantrag, für jedes Kind einzeln auszufüllen.
- V0805-Formular: Zusätzlich auszufüllen, wenn man nicht leibliche oder adoptive Mutter ist.
- Meldebescheinigung: Nachweis des gemeinsamen Haushalts.
- Zusätzliche Nachweise: Je nach Fall (z. B. Jugendamtsbescheinigung für Pflegekinder, Erklärungen von Ärzten/Schulen für Stiefkinder, Adoptionsurkunde für Adoptivkinder).
Es ist entscheidend, dass die aktive Erziehungsverantwortung nachgewiesen wird. Die Rentenversicherung prüft genau, insbesondere wenn mehrere Personen dieselbe Erziehungszeit beanspruchen möchten.
Ein Jahr Kindererziehungszeit kann zu einer monatlichen Rentenerhöhung von über 100 Euro führen, was sich auf Dauer finanziell sehr lohnen kann.
Grafik, die die Vorteile von Investitionen für die Altersvorsorge zeigt
Umfang und Höhe des Rentenanspruchs
Die Höhe des Rentenanspruchs aus Kindererziehungszeiten hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab:
- Kinder ab 1992: 36 Monate Kindererziehungszeit.
- Kinder vor 1992: 30 Monate Kindererziehungszeit.
Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht fast einem Rentenpunkt. Der Wert eines Rentenpunktes beträgt im Jahr 2025 voraussichtlich 40,79 €.
Rechenbeispiel:
- Ein Kind nach 1992 geboren: ca. 122,37 € zusätzliche Rente pro Monat (3 Rentenpunkte × 40,79 €).
- Zwei Kinder (eins vor und eins nach 1992): Über 216 € monatlich zusätzlich.
Diese Zeiten zählen vollwertig wie reguläre Beitragsjahre, auch bei geringer oder keiner Erwerbstätigkeit während der Erziehungsphase.
Der V0800-Antrag: Wann und wie stellen?
Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch gutgeschrieben. Der V0800-Antrag ist zwingend erforderlich. Grundsätzlich gibt es keine feste Frist für die Antragstellung; sie kann auch im Rentenalter erfolgen. Allerdings gilt: Eine rückwirkende Rentenerhöhung gibt es nicht. Die Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag bis zum 10. Geburtstag des Kindes einzureichen, um mögliche Rentensteigerungen zeitnah zu erhalten.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefülltes V0800-Formular.
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
- Ihre Sozialversicherungsnummer.
- Bei Vätern: Eine gemeinsame Erklärung mit der Mutter, dass die Zeiten dem Vater angerechnet werden sollen. Ohne diese Erklärung werden die Zeiten automatisch der Mutter zugeschrieben. Diese Erklärung gilt für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend.
Rückwirkende Antragstellung
Der V0800-Antrag kann laut § 149 SGB VI theoretisch auch Jahrzehnte später gestellt werden, da keine gesetzliche Frist existiert. Allerdings werden Rentenerhöhungen immer erst ab dem Monat nach Antragseingang wirksam. Es erfolgen keine Nachzahlungen für vergangene Zeiträume. Wer den Antrag beispielsweise 2025 stellt, erhält die höhere Rente ab dem Folgemonat, nicht rückwirkend für die Jahre zuvor.
Jedes Jahr Kindererziehungszeit bringt etwa 0,99 Rentenpunkte. Bei einem Rentenwert von 40,79 € (Stand Juli 2025) ergibt sich eine monatliche Erhöhung von rund 40,38 € pro Jahr Erziehungszeit. Bei drei Jahren können dies bis zu 121 € monatlich sein.
Wenn Sie bereits im Ruhestand sind, wird Ihre Rente neu berechnet und die höhere Rente ab dem Folgemonat der Antragstellung ausgezahlt.
Fazit: Ein Antrag, der sich lohnt
Der V0800-Antrag ist ein oft unterschätztes Instrument zur spürbaren Verbesserung der Rente. Er macht erworbene Rentenansprüche durch Kindererziehung sichtbar und finanziell wirksam. Pro Kind können monatlich über 100 Euro zusätzlich zur Rente erzielt werden – lebenslang.
Gerade für Personen, die aufgrund von Erziehungszeiten Teilzeit gearbeitet oder Jobpausen eingelegt haben, kann dieser Antrag einen entscheidenden Unterschied machen. Da der Antrag nicht automatisch gestellt wird und rückwirkende Leistungen begrenzt sind, ist proaktives Handeln ratsam. Der V0800-Antrag ist somit ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung im Alter.
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