Rentenbescheid: Was nach Abzügen übrig bleibt

Der Ruhestand ist eine wohlverdiente Phase im Leben, doch die finanzielle Sicherheit in dieser Zeit hängt maßgeblich von der Rente ab. Viele Rentenempfänger sind überrascht, wenn die tatsächliche Summe auf ihrem Konto niedriger ausfällt als erwartet. Dies liegt an verschiedenen Abzügen, die von der ausgewiesenen Brutto-Rente vorgenommen werden. Dieser Artikel beleuchtet die einzelnen Posten wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die Steuerlast und gibt wichtige Hinweise zur Überprüfung Ihres Rentenbescheids. Das Thema Rente und die damit verbundenen finanziellen Aspekte sind komplex.

Die Renteninformation und Rentenauskunft: Ein erster Überblick

Jährlich erhalten gesetzlich Rentenversicherte eine Renteninformation oder Rentenauskunft von ihrem Rentenversicherungsträger. Diese Dokumente geben Auskunft über die aktuelle Rentenhöhe, eine hochgerechnete zukünftige Altersrente und die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente. Es ist jedoch entscheidend, den Hinweistext auf diesen Dokumenten genau zu lesen. Die dort genannten Beträge stellen die Brutto-Rente dar. Nicht berücksichtigt sind hierbei bereits die Sozialabgaben und die Rentenbesteuerung. Die Netto-Rente, also der Betrag, der tatsächlich ausgezahlt wird, wird somit später deutlich geringer sein.

Beiträge zur Krankenversicherung im Rentenalter

Für die meisten Rentner sind sie in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Der Rentenversicherungsträger führt von der Brutto-Rente die Beiträge zur Krankenversicherung ab. Hierbei werden 7,3 Prozent der Rente für den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag einbehalten. Dies entspricht der Hälfte des gesetzlich festgelegten allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags von 14,6 Prozent.

Zusätzlich wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der von jeder Krankenkasse festgelegt wird, anteilig vom Rentenversicherungsträger einbehalten. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag im Jahr 2026 bei 2,9 Prozent. Der Rentenversicherungsträger führt seinen Anteil zusammen mit dem vom Rentner zu tragenden Anteil direkt an die gesetzliche Krankenversicherung ab.

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Sollte keine Krankenversicherungspflicht in der KVdR bestehen, ist der Rentner entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert. Auch hier beteiligt sich der Rentenversicherungsträger zur Hälfte an den Krankenversicherungsbeiträgen. Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies, dass die Hälfte der Beiträge von der Rentenkasse mit der Rentenzahlung überwiesen wird. Dies erhöht zwar den Überweisungsbetrag, nicht aber die tatsächliche Rentenleistung, da dieser Anteil wieder für die freiwillige Krankenversicherung verwendet wird.

Beiträge zur Pflegeversicherung

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung übernimmt, tragen Rentner diese Kosten in der Regel vollständig. Der volle Beitragssatz zur Pflegeversicherung von aktuell 3,60 Prozent (seit Januar 2025) muss vom Rentner alleine getragen werden.

Für kinderlose Rentner kommt ein zusätzlicher Kinderlosenzuschlag von 0,60 Prozent hinzu, der ebenfalls vom Versicherten allein zu zahlen ist. Insgesamt werden somit 3,60 Prozent, bzw. 4,20 Prozent bei Kinderlosen, von der Brutto-Rente einbehalten und an die Krankenversicherung abgeführt. Bei freiwillig oder privat Krankenversicherten gibt es keinen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zur Pflegeversicherung.

Die Besteuerung der Rente

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist die Rente nicht steuerfrei. Seit 2005 unterliegt die Rente der Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Je später der Renteneintritt, desto höher ist der Besteuerungsanteil, der bis zum Jahr 2058 auf 100 Prozent ansteigt.

Wer seine individuelle Steuerlast ermitteln möchte, sollte sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden. Zusätzliche Einkünfte wie Mieteinnahmen werden bei der Steuerberechnung ebenfalls berücksichtigt. Der steuerfreie Grundfreibetrag wird anhand des Rentenbeginnjahres festgelegt und bleibt konstant. Bei Rentenerhöhungen steigt jedoch der steuerpflichtige Anteil der Rente. Die zu zahlende Steuer wird nicht direkt von der Rente abgezogen, sondern muss eigenständig an das Finanzamt abgeführt werden. Hinzu kommen können der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

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Vorsicht bei Hochrechnungen!

Die Renteninformationen und Rentenauskünfte beinhalten auch eine Hochrechnung der zukünftigen Rente. Diese geht davon aus, dass bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge in Höhe der letzten fünf Jahre gezahlt werden. Wird eine Altersrente vorzeitig mit Rentenabschlägen in Anspruch genommen, ist die tatsächliche Rente von vornherein geringer. Zudem werden von dieser bereits reduzierten Rente noch die Abschläge abgezogen, die sich aus der vorzeitigen Inanspruchnahme ergeben (0,3 Prozent pro Monat).

Fazit: Die Netto-Rente ist entscheidend

Die in Renteninformationen und Rentenauskünften ausgewiesenen Beträge sind Brutto-Renten. Davon müssen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern abgezogen werden. Die tatsächliche Rentenüberweisung, die sogenannte Netto-Rente, fällt daher spürbar niedriger aus.

Beispielrechnung (Stand: 01/2026):
Ein kinderloser Rentner in der KVdR mit einem Zusatzbeitrag von 2,6 Prozent erhält bei einer Brutto-Rente von 1.500,00 Euro folgende Abzüge:

  • Krankenversicherungsbeitrag (7,3%): 109,50 Euro
  • Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung: 19,50 Euro
  • Pflegeversicherungsbeitrag: 54,00 Euro
  • Kinderlosenzuschlag Pflege: 9,00 Euro

Die monatlich ausgezahlte Netto-Rente beträgt somit 1.308,00 Euro. Hinzu kommt die mögliche Steuerlast auf einen Teil der Rente. Es ist daher ratsam, sich mit dem Thema Lebensversicherung und mögliche Auszahlungen im Alter auseinanderzusetzen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Informationen zur Auszahlung einer Allianz Lebensversicherung können hier hilfreich sein.

Lassen Sie Ihren Rentenbescheid überprüfen

Die Berechnung der Brutto-Rente ist ein komplexer Prozess, der Fehler enthalten kann. Es ist daher dringend empfohlen, den Rentenbescheid von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Registrierte Rentenberater arbeiten unabhängig von den Rentenkassen und können den Bescheid umfassend prüfen, um sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehende Rente erhalten. Eine genaue Prüfung kann langfristig finanzielle Nachteile verhindern. Die Wahl der richtigen Absicherung, wie zum Beispiel eine Risikolebensversicherung mit Kapitalrückzahlung, kann zusätzliche Sicherheit bieten.

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