Die deutsche Rentenversicherung bietet verschiedene Wege, um den wohlverdienten Ruhestand zu genießen. Zwei zentrale Säulen bilden die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren. Dieser Leitfaden beleuchtet die Voraussetzungen, die berücksichtigten Zeiten und die entscheidenden Details, die Sie für einen reibungslosen Übergang in den Ruhestand wissen müssen.
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren: Der Weg zur Rente
Um die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen zu können, sind 35 Versicherungsjahre erforderlich. Für die Jahrgänge 1949 bis 1963 ist es möglich, noch vor dem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente zu gehen, da das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird. Für alle, die ab 1964 geboren sind, liegt das reguläre Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist ab 63 Jahren möglich, jedoch mit einem dauerhaften Abschlag von bis zu 14,4 Prozent verbunden. Jeder Monat, der vor dem regulären Rentenalter in Rente gegangen wird, führt zu einem Abzug von 0,3 Prozent von der Rentensumme. Zur genauen Ermittlung Ihres möglichen Rentenbeginns und der Rentenhöhe steht Ihnen der „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ zur Verfügung.
Berücksichtigte Zeiten für 35 Versicherungsjahre
Für die Berechnung der 35 Jahre werden sämtliche Monate zusammengezählt, in denen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Dazu zählen:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Bedingungen werden auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld I sowie zwischen Januar 2005 und Dezember 2010 von Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld anerkannt.
- Freiwillige Beiträge, die Sie eigenständig geleistet haben.
- Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb bis drei Lebensjahre eines Kindes.
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei einer Scheidung.
- Beiträge für Minijobs, die Sie und Ihr Arbeitgeber gemeinschaftlich gezahlt haben. Bei alleiniger Zahlung durch den Arbeitgeber werden diese nur anteilig berücksichtigt.
- Monate aus einem Rentensplitting zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Ersatzzeiten, wie beispielsweise Monate politischer Verfolgung in der DDR.
- Anrechnungszeiten, in denen aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden konnten, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schul- oder Universitätsausbildung.
- Berücksichtigungszeiten, wie die Erziehung eines Kindes, das noch keine zehn Jahre alt ist.
Ihre Rentenauskunft, die Ihnen ab dem 55. Geburtstag zugesendet wird, gibt detailliert Aufschluss darüber, ob Sie die Voraussetzungen bereits erfüllen oder noch erfüllen können.
Altersrente nach 45 Jahren: Der Weg zur “Rente mit 63” (und darüber hinaus)
Mit 45 Versicherungsjahren besteht grundsätzlich die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu treten. Diese Regelung, oft als „Rente mit 63“ bezeichnet, galt ursprünglich für alle vor 1953 Geborenen, die ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Durch die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters verschiebt sich diese Grenze für jüngere Jahrgänge nach oben. Geburtsjahrgänge ab 1964 können hier mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wichtig zu wissen: Diese besondere Altersrente kann nicht vorzeitig, auch nicht mit Abschlägen, in Anspruch genommen werden.
Berücksichtigte Zeiten für 45 Versicherungsjahre
Für die Erfüllung der 45 Versicherungsjahre werden folgende Zeiten angerechnet:
- Pflichtbeiträge aus einer abhängigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit.
- Beiträge für Minijobs, die Sie und Ihr Arbeitgeber gemeinsam entrichtet haben. Bei alleiniger Zahlung des Arbeitgebers erfolgt eine anteilige Berücksichtigung.
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag des Kindes.
- Zeiten des Wehr- und Zivildienstes sowie der nicht erwerbsmäßigen Pflege.
- Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen, wie beispielsweise Krankengeld. Beachten Sie, dass Leistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur dann berücksichtigt werden, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers beruhte.
- Ersatzzeiten, beispielsweise Zeiten politischer Verfolgung in der DDR.
- Freiwillige Beiträge zählen nur, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.
Nicht berücksichtigte Zeiten für 45 Versicherungsjahre
Bestimmte Zeiten werden für die 45 Versicherungsjahre nicht angerechnet:
- Pflichtbeiträge, die während des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden.
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung.
- Zeiten aus einem Rentensplitting zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Anrechnungszeiten, in denen aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Schul- oder Studienzeiten).
Die Rentenauskunft, die Ihnen ab dem 55. Geburtstag automatisch zugesandt wird, ist Ihr verlässlicher Begleiter, um den aktuellen Stand Ihrer Versicherungszeiten zu überprüfen und Ihre individuellen Rentenmöglichkeiten zu erfahren.
Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand
Für das Jahr 2022 galt eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro für vorgezogene Altersrenten. Ab dem 1. Januar 2023 ist diese Grenze aufgehoben, sodass Altersrenten unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden können. Dies bedeutet mehr Flexibilität für Rentnerinnen und Rentner, ihr Einkommen aufzubessern. Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter „Weitere Infos zum Hinzuverdienst“.
Rechtzeitige Rentenantragstellung: Ein wichtiger Schritt
Um Ihre Rentenleistung pünktlich zum gewünschten Rentenbeginn zu erhalten, ist die rechtzeitige Stellung des Rentenantrags unerlässlich. Es wird empfohlen, den Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt zu stellen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Rentenantrag bequem online zu stellen.

