Der Übergang in den Ruhestand markiert einen bedeutenden neuen Lebensabschnitt. Doch die wohlverdiente Rente wird nicht automatisch gewährt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der deutschen Rentenversicherung muss für den Erhalt von Leistungen ein Antrag gestellt werden. Um sicherzustellen, dass Ihr Rentenverfahren reibungslos eingeleitet wird, ist es unerlässlich, diesen Antrag rechtzeitig zu stellen. Wir empfehlen, dies etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn in die Wege zu leiten.
Ihre proaktive Mitarbeit ist entscheidend für eine vollständige und korrekte Bearbeitung. Sämtliche Angaben, die Sie in Ihrem Rentenantrag machen, bilden die Grundlage für Ihren Rentenbescheid. Die Antragsformulare fungieren somit als umfassende Checkliste für Sie und uns. Antrag stellen.
Wesentliche Informationen für alle Rentenanträge
Unabhängig von der Art der Rente, die Sie beantragen, sind bestimmte Angaben und Unterlagen generell erforderlich:
- Ihre Rentenversicherungsnummer
- Ein Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch – jeweils als Kopie)
- Informationen zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC)
Zusätzliche Unterlagen und Angaben
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, können unter Umständen weitere Dokumente oder Informationen notwendig sein. Dazu gehören:
- Nachweise über noch nicht im Versicherungsverlauf erfasste Zeiten, wie beispielsweise:
- Nachweise über Ausbildungszeiten und Berufsausbildungen.
- Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit.
- Geburtsurkunden Ihrer Kinder (auch für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner relevant).
- Lehrverträge, Gesellen- oder Kaufmannsgehilfenbriefe – auch wenn die Ausbildung abgebrochen wurde oder die Prüfung nicht bestanden wurde.
- Bei Bevollmächtigung: Eine schriftliche Vollmacht.
- Bei Beamtenzeiten: Das Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle.
Besonderheiten bei spezifischen Rentenarten
Erwerbsminderungsrenten
Für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist ebenfalls ein Antrag erforderlich. Wenn Ihnen ärztliche Unterlagen vorliegen, ist es ratsam, diese dem Antrag beizufügen. Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen benötigen wir bei Erwerbsminderungsrentenanträgen:
- Eine detaillierte Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen.
- Die Namen und Adressen Ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
- Informationen zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft).
- Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten der letzten Jahre.
- Eine chronologische Übersicht Ihrer beruflichen Tätigkeiten.
Altersrenten
Auch für Altersrenten gilt der Grundsatz: Keine Rente ohne Antrag! Um einen nahtlosen Übergang von Ihrem Berufsleben in den Ruhestand zu ermöglichen, empfehlen wir, Ihren Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen benötigen wir bei Altersrenten:
- Bei Schwerbehinderung: Ihren Schwerbehindertenausweis und den entsprechenden Feststellungsbescheid.
Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer-, Erziehungs- und Waisenrenten)
Hinterbliebenenrenten müssen ebenfalls beantragt werden, wie es der Gesetzgeber vorschreibt.
Sterbevierteljahr für Witwen und Witwer
Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre eingetragene Lebenspartnerin bereits Rentnerin oder Rentner war, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dessen Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Hierfür legen Sie lediglich die Sterbeurkunde vor. Formulare sind in jeder Filiale der Deutschen Post erhältlich. Dieses Sterbevierteljahr entspricht dem Dreifachen der Rente, die für den Sterbemonat gezahlt wurde, und wird auf spätere Rentenansprüche angerechnet. Für die eigentliche Berechnung der Witwen- oder Witwerrente ist jedoch ein formeller Rentenantrag bei der Rentenversicherung einzureichen.
Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten
Zur Berechnung dieser Rentenarten benötigen wir zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen:
- Die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners.
- Die Heiratsurkunde.
- Angaben zu Ihren Einkünften.
- Die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen.
- Bei Erziehungsrenten: Einen Nachweis über die Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Hat die oder der Verstorbene noch keine Rente bezogen, bringen Sie bitte alle relevanten Rentenunterlagen zum Antragszeitpunkt mit.
Waisenrenten
Die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sind berechtigt, den Antrag auf Waisenrente zu stellen. Minderjährige Halb- oder Vollwaisen können den Antrag nach Vollendung des 15. Lebensjahres auch selbst stellen, sofern die gesetzlichen Vertreter dem zustimmen. Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen sind erforderlich:
- Die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils.
- Die Geburtsurkunde der Waise.
- Bei Waisen über 18 Jahren: Gegebenenfalls ein Ausbildungsnachweis oder eine Bescheinigung über einen Freiwilligendienst.
- Eine Dienstzeitbescheinigung bei Ableistung von Wehr- oder Zivildienst.
- Die eigene Versicherungsnummer der Waise, falls bereits vorhanden.
Fristen und Unterstützung
Fristen beachten
Die Antragsfristen variieren je nach Rentenart. Grundsätzlich gilt für Renten aus eigener Versicherung (Alters-, Erwerbsminderungs- und Erziehungsrenten) eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ein späterer Antrag kann dazu führen, dass die Rente erst ab dem Antragsmonat gezahlt wird.
Bei Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) erfolgt die rückwirkende Zahlung bis zu 12 Monate vor dem Antragsdatum, wenn der Antrag später als 12 Monate nach dem Sterbedatum gestellt wird.
Unterstützung bei Ihrem Antrag
Bei Fragen oder Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Antragsformulare stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen in den Auskunfts- und Beratungsstellen, Versichertenberaterinnen und -berater sowie Versichertenälteste zur Verfügung. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen bieten Ihnen Unterstützung und nehmen Anträge entgegen. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch eigenständig ausfüllen und per Post einreichen oder persönlich abgeben.
Zuständigkeit
Die zuständige Stelle der Deutschen Rentenversicherung erkennen Sie am Briefkopf unserer Schreiben. In der Regel haben Sie bereits Renteninformationen oder eine Rentenauskunft von uns erhalten.
Antrag online stellen
Für eine bequeme Antragstellung können Sie den Prozess auch online von Ihrem Computer aus durchführen. Bei einer Online-Antragstellung sind oft die Angabe der Steueridentifikationsnummer und die Einreichung von Personendokumenten nicht erforderlich. Zudem ist der Aufwand für die Angabe von Daten und das Nachreichen von Unterlagen im Vergleich zur papierbasierten Antragsstellung in der Regel geringer. Antrag stellen.

