Deutschland bietet verschiedene Wege, um das wohlverdiente Rentenalter zu erreichen. Insbesondere die Altersrente für langjährig Versicherte (nach 35 Versicherungsjahren) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (nach 45 Versicherungsjahren) sind für viele Bürger von zentraler Bedeutung. Dieser Leitfaden erklärt die Voraussetzungen, was bei der Berechnung angerechnet wird und wie Sie Ihren Rentenantrag stellen. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für Ihre finanzielle Planung im Ruhestand und die optimale Gestaltung Ihrer “Altersvorsorge”, damit Sie Ihren Ruhestand unbeschwert genießen können.
Die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre)
Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine wichtige Säule der deutschen Rentenversicherung. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen. Für die Geburtsjahrgänge zwischen 1949 und 1963 besteht die Möglichkeit, vor dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente zu gehen. Das genaue Renteneintrittsalter hängt hierbei von Ihrem individuellen Geburtsjahr ab, da die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben wird. Für Personen, die ab 1964 geboren sind, liegt das reguläre Renteneintrittsalter nach 35 Versicherungsjahren bei 67 Jahren.
Vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen
Es ist jedoch auch möglich, bereits mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Diese Option ist mit Abzügen verbunden: Pro Monat des früheren Renteneintritts reduziert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent, was zu einem maximalen Abschlag von 14,4 Prozent führen kann. Diese Abschläge sind dauerhaft und wirken sich somit auf Ihre monatliche Rentenzahlung aus.
Anrechenbare Zeiten für 35 Versicherungsjahre
Die Berechnung der 35 Versicherungsjahre umfasst eine Vielzahl von Zeiten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dazu zählen:
- Beitragszeiten: Monate, in denen Sie Beiträge aus einer abhängigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit gezahlt haben. Auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld (bis Ende 2010 auch Arbeitslosengeld II) oder Übergangsgeld können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden.
- Freiwillige Beiträge: Beiträge, die Sie eigenständig geleistet haben.
- Kindererziehungszeiten: Die ersten 2,5 bis 3 Jahre der Kindererziehung pro Kind.
- Pflegezeiten: Monate, in denen Sie häusliche Pflegeleistungen erbracht haben.
- Versorgungsausgleich: Zeiten, die sich aus einem Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ergeben.
- Minijobs: Beiträge aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, die Sie und Ihr Arbeitgeber gemeinsam gezahlt haben. Arbeitgeberanteile allein werden nur anteilig angerechnet.
- Rentensplitting: Zeiten aus einem Rentensplitting zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Ersatzzeiten: Beispielsweise Zeiten politischer Verfolgung in der DDR.
- Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Beiträge zahlen konnten, etwa wegen Krankheit, Schul- oder Hochschulausbildung oder Arbeitslosigkeit.
- Berücksichtigungszeiten: Zeiten, in denen Sie beispielsweise ein Kind unter 10 Jahren erziehen.
Ihre Rentenauskunft, die Ihnen ab dem 55. Geburtstag zugesandt wird, gibt Ihnen detaillierten Aufschluss darüber, ob Sie die Voraussetzungen bereits erfüllen oder noch erfüllen können.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, oft auch als “Rente mit 63” bezeichnet, ermöglicht einen früheren Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren. Für die Geburtsjahrgänge vor 1953 war dies tatsächlich mit 63 Jahren möglich. Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters betrifft auch diese Rentenart. Wenn Sie 1964 oder später geboren sind, liegt das Eintrittsalter für diese Rentenart bei 65 Jahren.
Wichtiger Hinweis: Keine vorzeitige Rente mit Abschlägen möglich
Im Gegensatz zur Rente für langjährig Versicherte kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht vorzeitig und auch nicht mit Abschlägen in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen müssen vollumfänglich erfüllt sein.
Anrechenbare Zeiten für 45 Versicherungsjahre
Für die Berechnung der 45 Jahre werden folgende Zeiten berücksichtigt:
- Pflichtbeitragszeiten: Aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit.
- Beiträge aus Minijobs: Gemeinsam mit dem Arbeitgeber gezahlte Beiträge.
- Kindererziehungszeiten: Bis zum 10. Geburtstag des Kindes.
- Pflegezeiten, Wehr-/Zivildienst: Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege sowie Wehr- und Zivildienst.
- Bezug von Sozialleistungen: Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen wie Krankengeld. Beachten Sie hierbei die Besonderheiten bei Leistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn (nur bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers).
- Ersatzzeiten: Zum Beispiel aus politischer Verfolgung in der DDR.
- Freiwillige Beiträge: Werden nur angerechnet, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.
Nicht berücksichtigte Zeiten
Folgende Zeiten werden für die 45-jährige Wartezeit nicht berücksichtigt:
- Pflichtbeiträge aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe.
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung.
- Zeiten aus einem Rentensplitting.
- Anrechnungszeiten wegen Schul-, Studium oder Krankheit.
Auch hier gibt Ihre Rentenauskunft ab dem 55. Lebensjahr detaillierte Auskunft über Ihre angesammelten Versicherungszeiten.
Einkommensgrenzen im Ruhestand
Für das Jahr 2022 galt für vorgezogene Altersrenten eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro pro Kalenderjahr. Ab dem 1. Januar 2023 entfällt diese Grenze für alle Altersrenten, sodass diese dann unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden können.
Rechtzeitige Beantragung Ihrer Rente
Um Ihren Rentenanspruch pünktlich ab dem gewünschten Zeitpunkt zu erhalten, ist die rechtzeitige Beantragung unerlässlich. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen.
Die Beantragung Ihrer Rente ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre persönlichen Rentenansprüche und die notwendigen Schritte, um Ihren Ruhestand finanziell abgesichert zu gestalten.

