Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA): Ihr zentraler Ansprechpartner für Rentner im Ausland

Das Finanzamt Neubrandenburg, auch bekannt als RiA (Rentenempfänger im Ausland), nimmt eine einzigartige und zentrale Rolle in der deutschen Steuerverwaltung ein. Es ist die einzige Finanzbehörde in Deutschland, die sich ausschließlich um die steuerlichen Angelegenheiten von Personen kümmert, die im Ausland leben und ausschließlich Rentenleistungen aus Deutschland beziehen. Diese Spezialisierung ermöglicht es dem Finanzamt RiA, eine gezielte und kompetente Betreuung für diese spezifische Gruppe von Steuerzahlern zu gewährleisten. Sollten Sie neben Ihrer deutschen Rente weitere Einkünfte im Ausland erzielen, kann unter Umständen ein anderes Finanzamt für Sie zuständig sein. Detaillierte Informationen zur Zuständigkeit und den Aufgaben des Finanzamts Neubrandenburg finden Sie auf der Webseite unter “Wir über uns”.

Wir hoffen, dass die bereitgestellten Informationen auf den folgenden Seiten Ihre Fragen rund um die Besteuerung deutscher Renten bei einem Wohnsitz im Ausland beantworten können. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, zögern Sie bitte nicht, das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) über das bereitgestellte Kontaktformular direkt zu kontaktieren.

Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten

Gemäß dem neu gefassten § 122a der Abgabenordnung (AO) werden Verwaltungsakte, wie beispielsweise Steuerbescheide, künftig grundsätzlich elektronisch durch Bereitstellung zum Datenabruf bekannt gegeben. Diese Regelung tritt erstmals für Verwaltungsakte in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2026 erlassen werden. Für diejenigen, die kein ELSTER-Konto besitzen, beispielsweise weil sie das Amtsveranlagungsverfahren nutzen, ändert sich die Handhabung nicht: Ihr Steuerbescheid wird weiterhin in Papierform zugestellt.

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Wichtige Hinweise zu Zahlungen

Korrekte Bezeichnung des Kontoinhabers bei Zahlungen

Um eine reibungslose Verarbeitung von SEPA-Überweisungen zu gewährleisten, ist es spätestens ab dem 9. Oktober 2025 unerlässlich, bei allen Überweisungen die exakte Bezeichnung des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger anzugeben. Nur wenn Kontoinhaber und IBAN übereinstimmen, können Zahlungen automatisiert verarbeitet werden. Informationen zu den Bankverbindungen finden Sie in der Fußleiste dieser Webseite. Aktuell können bei der Angabe des Finanzamts Neubrandenburg (RiA) als Zahlungsempfänger Warnhinweise auftreten. Es wird daran gearbeitet, dieses Problem mit der Bundesbank zu klären. Sollten Sie eine solche Warnmeldung erhalten, überprüfen Sie bitte zur Sicherheit die Korrektheit der IBAN des Finanzamts Neubrandenburg (RiA). Bei korrekter IBAN kann die Zahlung ohne Bedenken erfolgen.

Wegfall der Zahlungsmöglichkeit per Scheck

Die Deutsche Bundesbank hat die Scheckzahlung bereits 2022 erheblich eingeschränkt. Seitdem werden Schecks, die nicht in Euro ausgestellt sind, sowie Euro-Schecks, die über nicht-deutsche Kreditinstitute gezogen werden, nicht mehr vom Finanzamt eingelöst. Voraussichtlich bis Ende 2027 wird die Deutsche Bundesbank gemeinsam mit der Deutschen Kreditwirtschaft das inländische Scheckinkassoverfahren einstellen. Der Inlandsscheck wird dann nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert. Ab diesem Zeitpunkt wird das Finanzamt auch Euro-Schecks, die über ein deutsches Kreditinstitut gezogen wurden, nicht mehr einlösen. Es wird dringend empfohlen, alternative Zahlungswege zu nutzen.

Umstellung von Rufnummern und Briefkopfdesign

Neue Rufnummern

Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) hat seine Erreichbarkeit angepasst. Die neue Telefonnummer lautet: +49 385 588-47000 und die neue Faxnummer ist: +49 385 588-47100.

Neues Briefkopfdesign

Seit Anfang 2024 präsentiert sich das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) mit einem neuen Briefkopfdesign. Zunächst werden weiterhin sowohl das neue als auch das alte Briefkopfdesign verwendet, da die Umstellung schrittweise erfolgt.

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Steuerkontenabfrage

Die Steuerkontoabfrage bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über Sollstellungen, erfolgte Zahlungen und offene Forderungen zu informieren. Um diese Funktion nutzen zu können, müssen Sie sich als Bevollmächtigter für die Einsichtnahme in das Steuerkonto registrieren. Weitere Details hierzu finden Sie unter: https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_stka

Wichtige Mitteilung: Keine Versandhinweise für Vorauszahlungen mehr

Bisher erhielten Sie quartalsweise Erinnerungen an fällige Vorauszahlungen. Diese regelmäßigen Zahlungshinweise werden zukünftig nicht mehr versandt. Für Rentenempfänger, die ein Bankkonto im SEPA-Zahlungsraum unterhalten, wird die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren empfohlen. Die entsprechenden Vordrucke hierfür finden Sie im Internet unter https://www.steuerportal-mv.de/Service/Vordrucke/ im Sachgebiet “Einzug von Steuern im SEPA – Lastschriftverfahren”.

Kontaktmöglichkeiten

Für Terminvereinbarungen oder die Anforderung von Steuererklärungsvordrucken stehen Ihnen online die Kontaktformulare im oberen Bereich dieser Internetseite zur Verfügung.

Die Telefonsprechzeiten des Finanzamts Neubrandenburg (RiA) sind: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 15:00 Uhr, und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr. Aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens kann es vorkommen, dass telefonische Anliegen nicht sofort bearbeitet werden können. In solchen Fällen bitten wir Sie, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen. Wir danken für Ihr Verständnis.