Finanzamt Neubrandenburg (RiA): Ihr zentraler Ansprechpartner für Rentenempfänger im Ausland

Das Finanzamt Neubrandenburg, auch bekannt als RiA (Rentenempfänger im Ausland), nimmt eine einzigartige und zentrale Rolle im deutschen Steuersystem ein. Es ist die einzige Finanzbehörde in Deutschland, die sich ausschließlich um die steuerlichen Belange von Personen kümmert, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber Rentenleistungen aus Deutschland beziehen. Diese Spezialisierung gewährleistet, dass Rentenempfänger im Ausland kompetente und zielgerichtete Unterstützung bei steuerlichen Fragen erhalten.

Für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland, die ausschließlich deutsche Renten beziehen, ist das Finanzamt Neubrandenburg der zuständige Ansprechpartner. Sollten jedoch zusätzliche Einkünfte aus Deutschland vorliegen, kann die Zuständigkeit an ein anderes Finanzamt übergehen. Detaillierte Informationen zur Zuständigkeit und den angebotenen Dienstleistungen finden Sie auf der Webseite unter “Wir über uns”.

Wir hoffen, dass die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen Ihre Fragen zur Besteuerung deutscher Renten bei einem Wohnsitz im Ausland umfassend beantworten können. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, steht Ihnen das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) über das bereitgestellte Kontaktformular gerne zur Verfügung.

Elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Ein Ausblick

Gemäß dem neu gefassten § 122a der Abgabenordnung (AO) sollen Verwaltungsakte künftig primär durch Bereitstellung zum Datenabruf elektronisch bekannt gegeben werden. Diese Neuregelung tritt ab dem 1. Januar 2027 in Kraft und betrifft alle Verwaltungsakte, die nach diesem Datum erlassen werden.

Für diejenigen, die kein ELSTER-Konto besitzen, beispielsweise im Rahmen des Amtsveranlagungsverfahrens, ändert sich nichts. In diesen Fällen werden Steuerbescheide weiterhin in herkömmlicher Papierform zugestellt.

Wichtige Hinweise zu Zahlungen

Korrekte Angabe des Kontoinhabers bei Zahlungen

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Ab dem 9. Oktober 2025 ist es im Rahmen der SEPA-Zahlungsverfahren unerlässlich, bei jeder Überweisung die exakte Bezeichnung des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger anzugeben. Nur wenn Kontoinhaber und IBAN übereinstimmen, kann eine reibungslose automatische Verarbeitung der Zahlung gewährleistet werden. Bankverbindungsinformationen finden Sie in der Fußzeile dieser Webseite.

Aktuell können bei der Angabe des Finanzamtes Neubrandenburg (RiA) als Zahlungsempfänger Warnhinweise auftreten. Es wird an einer Klärung dieses Problems mit der Deutschen Bundesbank gearbeitet. Sollten Sie einen solchen Warnhinweis erhalten, überprüfen Sie bitte zur Sicherheit nochmals die Korrektheit der IBAN des Finanzamtes Neubrandenburg (RiA). Bei korrekter IBAN kann die Zahlung bedenkenlos durchgeführt werden.

Wegfall der Scheckzahlung

Die Deutsche Bundesbank hat bereits 2022 die Einlösung von Schecks erheblich eingeschränkt. Seitdem werden Schecks, die nicht in Euro ausgestellt sind oder über eine ausländische Bank abgewickelt werden, vom Finanzamt nicht mehr angenommen.

Es wird erwartet, dass bis Ende 2027 auch das inländische Scheckinkassoverfahren eingestellt wird. Danach werden Schecks nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert. Das Finanzamt wird dann auch Schecks in Euro, die über eine deutsche Bank gezogen werden, nicht mehr einlösen. Bitte nutzen Sie alternative Zahlungswege.

Keine Versand von Zahlungserinnerungen für Vorauszahlungen mehr

Die bisher quartalsweise versandten Erinnerungen an fällige Vorauszahlungen werden zukünftig nicht mehr versendet. Für Rentenempfänger, die ein Bankkonto im SEPA-Raum unterhalten, wird die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren empfohlen. Die entsprechenden Formulare hierfür finden Sie auf https://www.steuerportal-mv.de/Service/Vordrucke/ unter dem Sachgebiet “Einzug von Steuern im SEPA – Lastschriftverfahren”.

Anpassungen bei Kontaktdaten und Design

Umstellung der Rufnummern

Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) hat neue Kontaktdaten erhalten. Sie erreichen das Amt nun unter der Telefonnummer +49 385 588-47000 und per Fax unter +49 385 588-47100.

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Neues Briefkopfdesign

Seit Anfang 2024 präsentiert sich das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) mit einem neuen Briefkopfdesign. Zunächst wird das Finanzamt parallel noch den alten Briefkopf weiterverwenden, da die Umstellung schrittweise erfolgt.

Steuerkontenabfrage: Einblick in Ihre Daten

Die Steuerkontenabfrage ermöglicht Ihnen, Auskunft über Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen zu erhalten. Hierfür ist eine Registrierung als Bevollmächtigter für die Einsichtnahme in das Steuerkonto erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_stka.

Kontaktmöglichkeiten und Sprechzeiten

Für Terminvereinbarungen oder die Anforderung von Steuererklärungsvordrucken nutzen Sie bitte die Online-Kontaktformulare im oberen Bereich der Webseite.

Die Telefonsprechzeiten sind wie folgt: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 15:00 Uhr. Freitags erreichen Sie uns von 9:00 bis 12:00 Uhr. Aufgrund des hohen Anrufaufkommens kann es vorkommen, dass nicht alle Anliegen sofort bearbeitet werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis und empfehlen, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.