Die Grundsicherung ist eine essenzielle Sozialleistung in Deutschland, die Menschen im Alter oder bei voller Erwerbsminderung unterstützt, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie ähnelt in vielen Aspekten der Sozialhilfe, unterscheidet sich jedoch maßgeblich in der Anrechnung des Einkommens von Kindern oder Eltern. Anders als bei der Sozialhilfe wird hierbei nur das Einkommen der Kinder oder Eltern herangezogen, wenn es einen Betrag von 100.000 Euro jährlich übersteigt. Dieser Leitfaden beleuchtet die Voraussetzungen, die Berechnung und den Antragsprozess der Grundsicherung, um Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen.
Voraussetzungen für die Grundsicherung
Um Anspruch auf Grundsicherung zu haben, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Wer kann Grundsicherung erhalten?
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung kann jeder bedürftige Mensch beantragen, der entweder das Regelaltersgrenze – also den Zeitpunkt, an dem die reguläre Altersrente bezogen werden kann – erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Als einfache Faustregel gilt: Liegt Ihr Gesamteinkommen unter 1.062 Euro, sollten Sie prüfen lassen, ob Ihnen Grundsicherung zusteht.
Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
Die Feststellung, ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, erfolgt in der Regel im Auftrag des Sozialhilfeträgers. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen. Sollten Sie bereits eine solche Rente erhalten, besteht nur dann Anspruch auf Grundsicherung, wenn diese Rente dauerhaft aufgrund einer vollen Erwerbsminderung gezahlt wird. Andernfalls könnten andere Sozialleistungen, wie beispielsweise die Sozialhilfe, in Betracht kommen. Für detailliertere Informationen zur Erwerbsminderungsrente empfiehlt sich die Lektüre der Deutschen Rentenversicherung.
Wofür gibt es die Grundsicherung?
Die Grundsicherung deckt eine Reihe von grundlegenden Lebensbedürfnissen ab. Dazu gehören:
- Der notwendige Lebensunterhalt
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Vorsorgebeiträge
- Mehrbedarfe für bestimmte Personengruppen
- Hilfe in Sonderfällen
Wie wird die Grundsicherung berechnet?
Die Höhe der Grundsicherung richtet sich maßgeblich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Lebenspartners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Was zählt zum Einkommen – und was nicht?
Zum anrechenbaren Einkommen gehören unter anderem Erwerbseinkommen, Renten und Pensionen aus dem In- und Ausland (auch Riesterrente bei Auszahlung, wobei seit 2018 ein Freibetrag von 100 Euro aus zusätzlicher Altersvorsorge sowie weitere 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag anrechnungsfrei bleiben), Unterhaltszahlungen (sofern das Jahreseinkommen der Unterhaltspflichtigen über 100.000 Euro liegt), Elterngeld über 300 Euro, Miet- und Pachteinnahmen, Kindergeld, Krankengeld und Zinsen.
Nicht zum Einkommen zählen hingegen 30 Prozent des Erwerbseinkommens (maximal 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1), Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, bestimmte Unterhaltsansprüche, Elterngeld bis 300 Euro, bis zu 250 Euro aus steuerfreien Tätigkeiten (z.B. Ehrenamt), Pflegegeld, Leistungen aus freiwilliger zusätzlicher Altersvorsorge (bis zu einem Höchstbetrag) und aktuell (Stand 2022) bis zu 224,50 Euro der Bruttorente bei erfüllten 33 Grundrentenzeiten.
Was ist Vermögen – und was nicht?
Vorhandenes Vermögen muss grundsätzlich aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung beantragt werden kann. Zum Vermögen zählen Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Haus- und Grundvermögen sowie Kraftfahrzeuge.
Nicht als Vermögen angerechnet werden in der Regel Kleinbeträge bis zu 10.000 Euro für Alleinstehende bzw. 20.000 Euro für Paare (Schonvermögen), Familien- oder Erbstücke mit hohem ideellen Wert, angemessener Hausrat sowie ein selbst genutztes, angemessenes Hausgrundstück oder eine angemessene Wohnung. Auch gefördertes Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente ist geschützt, wird aber bei Auszahlung als Einkommen teilweise berücksichtigt. Detailliertere Informationen und Beispiele finden Sie in der Broschüre “Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner” der Deutschen Rentenversicherung.
Wir beantworten Ihre Fragen!
Muss ich Grundsicherung beantragen?
Ja, die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und muss aktiv beantragt werden. Das Datum des Antragseingangs ist entscheidend für den Beginn der Leistungsgewährung.
Wo stelle ich den Antrag?
Über die Grundsicherung entscheiden die örtlichen Sozialämter. Daher sollte der Antrag direkt dort gestellt werden. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind zwar nicht für die Bewilligung zuständig, aber sie sind verpflichtet, ihre Versicherten zu informieren und Anträge entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Oftmals erhalten Rentner mit ihrem Rentenbescheid auch ein Antragsformular für Grundsicherungsleistungen. Sollten Sie kein solches Formular erhalten haben, fordern Sie es bitte bei Ihrem Sozialamt an. Wichtig: Eine Leistung kann frühestens ab dem Datum der Antragstellung erfolgen.
Wann beginnt die Grundsicherung?
Die Grundsicherung beginnt stets am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
Wie lange bekomme ich Grundsicherung?
Die Leistung wird grundsätzlich für zwölf Monate gewährt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Hält sich die leistungsberechtigte Person länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland auf, wird die Leistung eingestellt.
