Reiseveranstalter in Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen

Deutschland, ein Land reich an Geschichte, Kultur und atemberaubenden Landschaften, zieht jährlich Millionen von Touristen an. Ob Sie einen entspannten Urlaub am Meer planen, historische Städte erkunden oder durch malerische Alpenlandschaften wandern möchten, die Vielfalt deutscher Reiseziele ist beeindruckend. Doch bevor die Reise beginnt, stellt sich oft die Frage nach dem richtigen Veranstalter. Dieser Artikel beleuchtet, worauf Sie bei der Auswahl eines Reiseveranstalters achten sollten und welche gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland gelten. Reiseziele für Jugendliche sind dabei nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was Deutschland zu bieten hat.

Was ist ein Reiseveranstalter und welche Pflichten hat er?

Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmen, das eigene Pauschalreisen anbietet oder die Zusammenstellung von verbundenen Reiseleistungen zusagt. In Deutschland unterliegen diese Unternehmen strengen gesetzlichen Regelungen, um die Sicherheit und die Rechte der Reisenden zu gewährleisten. Das zentrale Instrument hierfür ist die sogenannte “Ausübungsberechtigung für Reiseleistungen”, die im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen und öffentlich einsehbar ist.

Eine der wichtigsten Pflichten eines Reiseveranstalters ist die Absicherung gegen Insolvenz. Diese dient dazu, bereits geleistete Zahlungen von Kunden – wie Anzahlungen und Teilzahlungen – zurückzuerstatten, falls der Veranstalter zahlungsunfähig wird. Ebenso müssen die Kosten für die Rückbeförderung der Reisenden und gegebenenfalls die Fortsetzung der Reise abgedeckt sein. Diese Absicherung kann durch verschiedene Mittel erfolgen:

  • Versicherungsvertrag: Der Abschluss einer speziellen Insolvenzversicherung.
  • Bankgarantie: Eine Bürgschaft eines Kreditinstituts.
  • Garantieerklärung: Eine Zusicherung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Zusätzlich muss ein Abwickler benannt werden. Dies ist eine rund um die Uhr erreichbare Stelle im Inland, die über die notwendigen Ressourcen verfügt, um im Insolvenzfall die Ansprüche der Reisenden zu bearbeiten und die Rückreise zu organisieren.

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Die Absicherungssystematik nach der Pauschalreiseverordnung (PRV)

Die Pauschalreiseverordnung (PRV) regelt die Details der Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter. Hierbei wird zwischen einer beschränkten und einer unbeschränkten Absicherung unterschieden.

Beschränkte Absicherung

Bei der beschränkten Absicherung wird eine Mindestdeckung basierend auf dem Umsatz des Unternehmens mit Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen festgelegt. Die Versicherungssumme muss mindestens einen der folgenden Beträge abdecken, wobei immer der höhere Wert gilt:

  1. 13.000 Euro.
  2. Mindestens 18 Prozent des Jahresumsatzes in dem betreffenden Kalenderjahr.
  3. Mindestens 50 Prozent des Umsatzes des sogenannten “Spitzenmonats” (der Monat mit dem höchsten Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres).

Diese Art der Absicherung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, insbesondere hinsichtlich der Annahme von Kundengeldern:

  • Anzahlungen: Nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises dürfen als Anzahlung genommen werden, und dies auch erst elf Monate vor Reisebeginn.
  • Restzahlungen: Die restlichen Zahlungen sind frühestens 20 Tage vor Reiseantritt fällig.

Wichtig ist hierbei: Wenn im gesamten Kalenderjahr vor Reiseende nur Zahlungen von maximal 20 Prozent des Reisepreises entgegengenommen werden, halbieren sich die prozentualen Versicherungssummen (von 18 % auf 9 % des Jahresumsatzes bzw. von 50 % auf 25 % des Spitzenmonatsumsatzes).

Tipp: Ein Musterrechner auf der Website GISA ( Musterrechner ) kann dabei helfen, den benötigten Mindestbetrag der Absicherung basierend auf Umsatzprognosen zu ermitteln. Es ist entscheidend, den Absicherungsbetrag bei unerwartet höheren Umsätzen nachträglich anzupassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Unbeschränkte Absicherung

Die unbeschränkte Absicherung deckt den gesamten Umsatz ab, der durch die Veranstaltung von Pauschalreisen und die Zusicherung verbundener Reiseleistungen erzielt wird. Die Vorteile dieser Option liegen auf der Hand:

  • Es müssen keine regelmäßigen Folgemeldungen zur Umsatzentwicklung eingereicht werden. Lediglich die Verlängerung der Absicherung muss nachgewiesen werden, falls diese befristet ist.
  • Es gibt keine Einschränkungen bei der Entgegennahme von Kundengeldern.
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Diese Form der Absicherung bietet somit die größte Sicherheit für die Reisenden und vereinfacht die administrative Abwicklung für den Veranstalter.

Fazit und Ausblick

Die gesetzlichen Regelungen für Reiseveranstalter in Deutschland zielen darauf ab, ein hohes Maß an Sicherheit für Konsumenten zu gewährleisten. Die Insolvenzabsicherung und die Pflicht zur Benennung eines Abwicklers sind zentrale Elemente, die das Vertrauen in die Reisebranche stärken. Bei der Auswahl eines Veranstalters ist es ratsam, auf dessen Seriosität und die Einhaltung dieser Vorschriften zu achten. Ob Sie eine aufregende Flug nach New York Reise buchen oder einen gemütlichen Urlaub in den bayerischen Alpen planen, die Gewissheit, abgesichert zu sein, ist ein wichtiger Faktor für unbeschwerte Reisetage. Informieren Sie sich im Zweifel über die Absicherungsmodalitäten und wählen Sie einen Veranstalter, der Transparenz und Sicherheit in den Vordergrund stellt.