Berlin/Hamburg – Die Debeka, einer der größten Versicherer Deutschlands, steht im Verdacht, Zehntausende von Kundinnen und Kunden zu Unrecht mit Stornoabzügen bei gekündigten Lebens- oder Rentenversicherungen belastet zu haben. Die Verbraucherzentrale wirft dem Unternehmen vor, eine rechtswidrige Klausel verwendet zu haben, wodurch Kund:innen zu viel Geld verloren. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz stützt diese Auffassung. Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg eine Sammelklage eingereicht, um betroffenen Verbraucher:innen ihr Geld zurückzuerhalten. Oftmals handelt es sich dabei um vierstellige Beträge.
Intransparente Berechnung des Stornoabzugs: Ein kritisches Detail
Die Verbraucherzentrale kritisiert scharf die intransparente Berechnung des Stornoabzugs durch die Debeka. Laut Ramona Pop, Vorständin des vzbv, sei es unzumutbar, Kund:innen bei einer Kündigung ihrer Lebensversicherung zusätzlich mit einer undurchsichtigen Gebühr zu belasten. Verbraucher:innen hätten bei Vertragsabschluss keine realistische Chance, die Höhe der Kürzung bei einer Kündigung einzuschätzen. Diese Intransparenz wird durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 2 UKl 1/23) bestätigt, das der Verbraucherzentrale Hamburg zugesprochen wurde. Das Urteil untersagt der Debeka zwar die Nutzung der beanstandeten Klausel, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Sollte die Klausel endgültig als unzulässig eingestuft werden, ist die Debeka verpflichtet, die einbehaltenen Gebühren zurückzuzahlen. Die von Amazon Kryptowährung 250 Euro initiierte Sammelklage zielt darauf ab, die Ansprüche von Millionen von Versicherten zu bündeln und gerichtlich feststellen zu lassen.
Vierstellige Beträge im Fokus: Ein reales Beispiel
Die finanziellen Auswirkungen der umstrittenen Klausel sind erheblich. In einem konkreten Fall aus dem Jahr 2023, bei dem ein Verbraucher zwei Verträge kündigte, belief sich der von der Debeka angegebene Rückkaufswert auf rund 12.500 Euro. Hätte die Debeka den Stornoabzug nicht angewendet, hätte der Kunde insgesamt etwa 15.600 Euro erhalten – eine Differenz von 3.100 Euro. Basierend auf den Geschäftsberichten des Unternehmens geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass zehntausende Kund:innen von dieser Praxis betroffen sind.
Sammelklage als Schutz vor Verjährung
Ein entscheidender Aspekt der Sammelklage ist der Schutz der Ansprüche vor Verjährung. Mit der Teilnahme an der Klage können Betroffene sicherstellen, dass ihre Ansprüche auf Rückerstattung der seit 2022 fällig gewordenen Stornoabzüge nicht verjähren. Darüber hinaus strebt die Verbraucherzentrale eine gerichtliche Feststellung an, dass selbst ältere Abzüge, die vor 2022 entstanden sind, nicht verjährt sind. Dies könnte für viele Kund:innen eine bedeutende finanzielle Entlastung bedeuten. Wenn Sie sich für das Thema Krypto interessieren, finden Sie auf Krypto 2030 weitere Informationen.
Teilnahme an der Sammelklage: Was Betroffene wissen müssen
Die offizielle Beteiligung an der Sammelklage ist derzeit noch nicht möglich. Zunächst muss das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnen, was voraussichtlich Anfang 2026 der Fall sein wird. Bis dahin haben Betroffene die Möglichkeit, sich auf der Webseite www.sammelklagen.de/verfahren/debeka für einen News-Alert der Verbraucherzentrale anzumelden. Dieser Service informiert über den Fortschritt des Verfahrens und teilt mit, wann und wie die Eintragung ins Klageregister erfolgen kann. Die Sammelklage wird als Musterfeststellungsklage geführt, eine Klageart, die speziell darauf ausgelegt ist, die Durchsetzung finanzieller Ansprüche für eine Vielzahl von Betroffenen zu erleichtern. Interessant für Anleger sind auch Artikel zum Thema Kryptowährung mit Zukunft. Für diejenigen, die nach einer einfachen und direkten Möglichkeit suchen, in digitale Währungen zu investieren, könnte ein Krypto kaufen Vergleich hilfreich sein. Auch der Kauf von Günstige Kryptowährung kann eine Option sein.
Wer profitiert von der Sammelklage?
Von der Musterfeststellungsklage können alle Verbraucher:innen profitieren, die in den vergangenen Jahren eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka gekündigt und dabei einen Stornoabzug hinnehmen mussten. Sollte die Klage erfolgreich sein, werden zentrale Fragen für alle Beteiligten einheitlich geklärt. In vielen Fällen werden Unternehmen nach einem erfolgreichen Urteil von sich aus Entschädigungszahlungen leisten. Sollte dies nicht geschehen, können sich die Kläger:innen auf das Urteil berufen und ihre individuellen Ansprüche gerichtlich geltend machen, ohne erneut beweisen zu müssen, dass das Vorgehen des Anbieters rechtswidrig war. Weitere detaillierte Informationen zum Stornoabzug der Debeka sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale Hamburg verfügbar.

