Teilnahmebedingungen für SportAnalytik-Veranstaltungen

Das Sportangebot von SportAnalytik, das an Sporttagen stattfindet, beinhaltet anstrengende körperliche Aktivitäten wie Laufen, Sprinten, Werfen und Springen und ist für Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis sechzehn Jahren konzipiert.

Grundlegende Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Teilnahme an den Veranstaltungen von SportAnalytik setzt eine gute körperliche Verfassung voraus. Kinder und Jugendliche dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen haben, die eine sichere Teilnahme an den sportlichen Aktivitäten verhindern würden. Es wird dringend empfohlen, vor der Anmeldung eine ärztliche Beratung einzuholen, um die Eignung des Kindes für die Veranstaltung abzuklären.

Die Teilnahme an den sportlichen Aktivitäten birgt naturgemäß körperliche Risiken. Dazu gehören unter anderem mögliche Begegnungen mit Hindernissen, Gefahren durch Sportgeräte oder auch Zwischenfälle, die durch andere Teilnehmer verursacht werden könnten.

Veranstalter ist der Verein Gymnathlon SV mit Sitz in Wien.

Anmeldung und Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung für das ausgewählte Sportangebot erfolgt über ein Anmeldeformular, bei dem vollständige Angaben wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontaktdaten und eine Notfallkontaktperson gemacht werden müssen. Sofern der/die Teilnehmer/in minderjährig ist, muss die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.

Eine bloße Anmeldung oder Zahlung stellt noch keine Teilnahmebestätigung dar. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die anfallende Teilnahmegebühr unmittelbar nach der Registrierung zu begleichen.

Widerrufsrecht und Stornierung

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür auch das bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden.

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Sollten Sie verlangen, dass die Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen, sind Sie verpflichtet, einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dahin erbrachten Leistungen entspricht.

Darüber hinaus ist eine Stornierung des Sportangebots nach Einzahlung der Teilnahmegebühr bis zu 14 Tage vor Beginn des Angebots ohne Stornogebühr möglich. Bei späteren Stornierungen bis zum Beginn des Angebots fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Teilnahmegebühr an. Am Tag des Sportangebots ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

Teilnahmebestätigung und Weitergabe

Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der/die Teilnehmer/in eine Anmeldebestätigung, die am Sporttag mitgeführt und auf Aufforderung vorgelegt werden muss. Die Teilnahme ist persönlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden, da dies zum sofortigen Ausschluss führt.

Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, die Anmeldebestätigung sowie eventuell ausgehändigte Gegenstände vor Verlust, Diebstahl und Missbrauch zu schützen und Verlust oder Diebstahl umgehend zu melden.

Veranstaltungsort, Teilnehmerzahlen und Absage

Die Sportangebote finden in den jeweils angeführten Sportstätten statt. SportAnalytik behält sich das Recht vor, Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen festzulegen. Bei Überbelegung kann die Anmeldung zurückgestellt oder ein Ersatzangebot angeboten werden. Bei Unterbelegung kann das Angebot abgesagt werden, wobei die Teilnahmegebühr erstattet wird. In beiden Fällen kann SportAnalytik ein Ersatzangebot unterbreiten.

Sollte ein Sportangebot kurzfristig abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Teilnehmer umgehend informiert. Bei Unbenutzbarkeit des Veranstaltungsortes wird versucht, einen Ersatz zu finden; andernfalls kann das Angebot abgesagt werden, und die Teilnahmegebühr wird anteilig erstattet.

Verhalten und Haftung

Teilnehmer werden gebeten, pünktlich, bereits umgezogen in Turnkleidung und mit gefüllter Trinkflasche zu erscheinen.

Die Teilnahme am gesamten Sportangebot erfolgt auf eigene Gefahr. SportAnalytik und seine Betreuer haften nicht für Personen- und Sachschäden, die aus der Teilnahme resultieren, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Dies gilt auch im Hinblick auf eine mögliche Ansteckung mit Viren wie COVID-19. Es besteht keine gesonderte Unfall- oder Haftpflichtversicherung durch SportAnalytik; Teilnehmer sollten sich gegebenenfalls selbst versichern.

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Teilnehmer müssen den Anweisungen von SportAnalytik und dessen Betreuern Folge leisten und alles unterlassen, was eine Gefährdung oder Beschädigung von Personen oder Gegenständen zur Folge haben könnte. Bei Verstößen kann der Ausschluss vom Angebot oder dem gesamten Sporttag erfolgen.

Die Teilnehmer haften für Schäden an Sportstätten und deren Einrichtungen, die von ihnen oder ihnen zuzurechnenden Personen verursacht werden. Sie sind verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden. Eltern oder gesetzliche Vertreter müssen während der Veranstaltung anwesend sein und stehen bei Bedarf zur Verfügung.

Eine eigenverschuldete Nichtteilnahme oder ein Ausschluss führen nicht zu einer Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Mitgliedschaft und Einverständniserklärungen

Mit der Teilnahme werden die Teilnehmer für die Dauer des Sporttages bzw. des gewählten Sportangebots außerordentliche Mitglieder des Vereins Gymnathlon SV. Die Mitgliedschaft endet automatisch nach Ablauf des Sporttages. Der Mitgliedsbeitrag ist in der Teilnahmegebühr enthalten.

Die Teilnehmer stimmen der Erstellung, Veröffentlichung und Verwendung von Fotografien oder anderen Bild-/Tondokumenten, die während der Veranstaltung entstehen, zu Werbezwecken (auch kommerziellen) durch SportAnalytik, Franchisenehmer, internationale Gesellschaften oder Fotografen zu. Sie übertragen die entsprechenden Verwertungsrechte unentgeltlich.

Des Weiteren stimmen die Teilnehmer der Verarbeitung, Speicherung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu den genannten Zwecken (Vertragserfüllung, Information über weitere Angebote) zu. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt österreichisches Recht.