Umweltgerechte Entsorgung von Batterien, Akkus und Elektrogeräten in Deutschland

Rückgabe von Batterien ist wichtig für die Umwelt.

Deutschland legt großen Wert auf Umweltschutz und Ressourcenschonung. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die fachgerechte Entsorgung von Altbatterien, Akkumulatoren (Akkus) und Elektro-Altgeräten. Jeder Verbraucher ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Produkte nicht im Hausmüll zu entsorgen, sondern sie an dafür vorgesehenen Sammelstellen abzugeben. Dies gewährleistet, dass wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und schädliche Substanzen ordnungsgemäß behandelt werden.

Batterien und Akkus umweltgerecht entsorgen

Batterien und Akkus enthalten sowohl wertvolle Ressourcen als auch potenziell schädliche Stoffe. Daher ist ihre getrennte Sammlung und Verwertung unerlässlich. Achte auf die chemischen Symbole wie Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber) und Pb (Blei) auf schadstoffhaltigen Batterien. Das durchgestrichene Mülltonnen-Symbol auf den Produkten weist darauf hin, dass sie nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Glücklicherweise ist die Rückgabe von Haushaltsbatterien und -akkus denkbar einfach. Sie können in jedem OTTO-Shop sowie überall dort, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden. Die Marke und der Typ des Produkts spielen dabei keine Rolle. Bei Hochleistungs-Akkus, wie sie in Mobiltelefonen oder Laptops verwendet werden, empfiehlt es sich, die Pole vor der Abgabe abzukleben, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Defekte Batterien sollten direkt bei der Schadstoffsammlung des örtlichen Wertstoff- oder Recyclinghofs abgegeben werden.

Weitere Informationen zur Sammlung und zum Recycling von Altbatterien finden Sie unter: www.batterie-zurueck.de.

Rückgabe von Batterien ist wichtig für die Umwelt.Rückgabe von Batterien ist wichtig für die Umwelt.

Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen

Auch Elektrogeräte sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet, was ihre Entsorgung über den Hausmüll verbietet. Diese Geräte enthalten eine Vielzahl wertvoller Ressourcen, aber auch Schadstoffe, deren fachgerechte Behandlung unerlässlich ist.

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Jeder Verbraucher ist verpflichtet, Elektro-Altgeräte an zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestellen abzugeben. Lokale Wertstoffhöfe oder Recyclinghöfe nehmen diese Geräte kostenlos entgegen und führen sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zu. Eine Übersicht über zugelassene Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.take-e-back.de. Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm werden dort – unabhängig von der Anzahl – kostenlos angenommen.

Für Geräte, deren Kantenlänge 25 cm überschreitet, gilt bei den Sammelstellen von take-e-back: Die Annahme ist an den Erwerb eines Neugeräts desselben Händlers gebunden, was durch einen Kaufbeleg nachgewiesen werden muss. Sollte der Service während des Bestellvorgangs nicht angeboten werden, kann dies daran liegen, dass das Neugerät nicht zu den Rücknahme-Kategorien gehört oder andere gesetzliche Vorschriften greifen. In solchen Fällen stehen Ihnen selbstverständlich die oben genannten Entsorgungsmöglichkeiten weiterhin zur Verfügung.

Warum müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

Die getrennte Sammlung von Elektro-Altgeräten ermöglicht es zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben, eine umweltgerechte Verwertung sicherzustellen. Zunächst wird geprüft, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Wenn eine Wiederverwendung nicht möglich ist, werden die Altgeräte fachgerecht behandelt: Schadstoffe werden entfernt und wertvolle Ressourcen dem Recycling zugeführt. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern sichert auch die Verfügbarkeit knapper werdender Rohstoffe.

Kostenlose Abholung von Altgeräten

Beim Kauf neuer Geräte bestimmter Kategorien (Wärmeüberträger, Bildschirme mit mehr als 100 cm² Fläche, Großgeräte mit Außenmaßen über 50 cm) und Lieferung an Ihren Haushalt, haben Sie gesetzlich das Recht, ein Altgerät der gleichen Art kostenlos abholen zu lassen. Diese Option wird direkt im Bestellprozess abgefragt. Sollte dieser Service nicht angeboten werden, kann dies auf spezielle Geräteklassen oder abweichende gesetzliche Regelungen zurückzuführen sein.

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Hinweis zur Abfallvermeidung

Gemäß der europäischen Abfallrahmenrichtlinie haben Maßnahmen der Abfallvermeidung Vorrang vor der Abfallbewirtschaftung. Bei Elektro- und Elektronikgeräten bedeutet dies insbesondere, die Lebensdauer durch Reparaturen zu verlängern und funktionsfähige gebrauchte Geräte weiterzuverkaufen, anstatt sie sofort zu entsorgen. Das Bundesumweltministerium bietet hierzu weitere Informationen in seinem Abfallvermeidungsprogramm.

Batterien, Leuchtmittel und Betriebsstoffe entfernen

Bitte entfernen Sie vor der Abgabe von Elektro-Altgeräten alle nicht fest verbauten Alt-Batterien und Alt-Akkus. Diese sind separat, wie oben beschrieben, zu entsorgen. Ebenso sollten Lampen und Leuchtmittel, die sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, vor der Abgabe aus den Geräten entfernt und separat entsorgt werden. Bei benzinbetriebenen Artikeln ist eine Rücksendung nur nach vollständiger Entleerung des Tanks möglich.

Datenlöschen nicht vergessen

Jeder Verbraucher ist selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten von Elektro- und Elektronikgeräten vor der Abgabe zu löschen.

Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen

Die meisten Lampen und Leuchtmittel, einschließlich Energiesparlampen, LED und Entladungslampen, enthalten Schadstoffe und wertvolle Ressourcen. Daher müssen sie an zugelassenen Sammelstellen abgegeben werden. Lokale Wertstoffhöfe und Recyclinghöfe nehmen diese kostenlos entgegen. Informationen zu Sammelstellen finden Sie auch unter: www.take-e-back.de.

Kompaktleuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeiden Sie Hautkontakt. Sammeln Sie Bruchstücke mit feuchtem Papier oder Pappe auf und verpacken Sie diese luftdicht (z.B. in einem Glas mit Schraubdeckel) für den Transport zum Wertstoffhof oder Schadstoffmobil. Lüften Sie den betroffenen Raum für etwa 30 Minuten und vermeiden Sie das Aufsaugen der Bruchstücke mit einem Staubsauger.

Glühlampen und Halogenlampen dürfen hingegen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn Sie unsicher sind, um welchen Lampentyp es sich handelt, entsorgen Sie diese am besten an einer geeigneten Sammelstelle.

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