Die Suche nach dem perfekten Mittel zum Abnehmen ist ein ständiger Begleiter für viele Menschen. Ob Stoffwechselanreger, Appetitzügler oder Fettblocker – der Markt bietet eine Fülle von Produkten, die schnelle Erfolge versprechen. Doch welche dieser Mittel halten, was sie versprechen, und wo lauern Risiken? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über verschiedene Arten von Abnehmmitteln, ihre Inhaltsstoffe, Wirkungsweisen und potenziellen Gefahren. Eine ausführliche Übersicht über noch mehr Diätprodukte finden Sie hier.
“Stoffwechsel”-Nahrungsergänzungsmittel: Mehr als nur ein Versprechen?
Viele “Stoffwechsel”-Nahrungsergänzungsmittel, oft als Kapseln, Tabletten oder neuartige “Schlankheits-Bärchen” angeboten, werben mit der Aussage “trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei”. Diese Formulierung ist für eine Vielzahl von Vitaminen und Mineralstoffen, wie Biotin, Eisen oder diverse B-Vitamine, gesetzlich erlaubt, sobald eine Mindestmenge erreicht ist. Wichtig zu verstehen ist jedoch: Diese Aussage bedeutet nicht, dass die Einnahme zu Gewichtsverlust führt. Zudem ist zu beachten, dass einige dieser Produkte, insbesondere Gummibonbons, erhebliche Mengen an Zucker enthalten können, da sie nicht als Süßwaren deklariert werden müssen.
Appetitbremsen: Ein kurzfristiger Ausweg?
Freiverkäufliche Appetitbremsen unterscheiden sich von verschreibungspflichtigen Appetitzüglern in Medikamentenform. Sie enthalten oft Extrakte wie Mate oder Guarana und sollen den Appetit zügeln, anregend wirken und leicht entwässernd sein. Der Gewichtsverlust durch Entwässerung ist jedoch kein echter Fettabbau, und die appetithemmende Wirkung ist oft nur von kurzer Dauer. Sobald die Einnahme stoppt, kehrt das Gewicht häufig schnell zurück, was zum gefürchteten Jo-Jo-Effekt führt.
Um diesem entgegenzuwirken, ist es ratsam, die Einnahme langsam zu reduzieren und auf ballaststoffreiche Lebensmittel wie Gemüse und Getreide umzusteigen. Auch pflanzliche Proteine aus Hülsenfrüchten, Haferflocken oder Nüssen können für eine langanhaltende Sättigung sorgen. Es ist wichtig zu wissen, dass für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) keine Wirkstudien erforderlich sind, im Gegensatz zu Arzneimitteln. Dennoch ist irreführende Werbung, insbesondere bezüglich Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme, verboten.
Die beworbene Wirkung von Produkten, die auf GLP-1 (bekannt von der “Abnehmspritze”) abzielen, ist ebenfalls kritisch zu betrachten. Der appetithemmende Arzneistoff Sibutramin ist seit 2010 weltweit wegen schwerer Nebenwirkungen verboten. Auch für den Arzneistoff Rimonabant ruht die Zulassung seit 2007. Selbst diese rezeptpflichtigen Präparate zeigten nur geringfügig bessere Ergebnisse als Placebos und führten nach Absetzen zu einer Gewichtszunahme.
Im Januar 2022 wurde das Medikament “Wegovy” zur Gewichtskontrolle zugelassen, das Übergewichtigen einmal wöchentlich injiziert wird. Es dient als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Diät und erhöhter körperlicher Aktivität. Häufige Nebenwirkungen sind Magen-Darm-Beschwerden, und es wird nicht von den Krankenkassen bezahlt. Informationen zu Präparaten mit Quell- und Ballaststoffen finden Sie im nächsten Abschnitt.
Ballaststoff- und quellstoffhaltige Produkte: Mit Vorsicht genießen
Diese Produkte werden oft als wirksame Hungerbremsen beworben, ihre Wirkung ist jedoch stark vom ausreichenden Trinken abhängig. Andernfalls besteht die Gefahr eines Darmverschlusses. Glucomannan aus der Konjak-Knolle ist ein bekannter Quellstoff, der sättigt.
Der Nachteil ist, dass sich der Körper an den Sättigungseffekt gewöhnen kann, was dazu führt, dass nach der Gewichtsabnahme wieder mehr gegessen wird. Ohne eine Reduzierung der Kalorienzufuhr sind diese Produkte nicht wirksam. Manche Präparate enthalten zusätzlich abführende oder entwässernde Wirkstoffe, was den Gewichtsverlust verfälscht.
Enzympräparate: Ein Trugschluss?
Enzympräparate sollen den Körper mit eiweißspaltenden Enzymen wie Papain oder Bromelain versorgen. Diese bauen jedoch kein Fett ab, sondern verbessern lediglich die Verwertung von Eiweiß, was keine Kalorien spart. Einige Produkte enthalten Fruchtsäuren mit abführender Wirkung oder sind mit Vitaminen angereichert, um zusätzliche gesundheitliche Vorteile zu bewerben.
Fett- und Kohlenhydratblocker: Physikalische Barrieren
Diese Mittel werden heute meist als Medizinprodukte angeboten und unterliegen somit nicht dem Lebensmittelrecht. Sie wirken physikalisch. Fettblocker, oft mit Chitosan aus Krabbenschalen, sollen Nahrungsfett binden. Ihre Wirkung entfaltet sich jedoch nur in Kombination mit einer kalorienreduzierten Ernährung. Medikamente mit dem Wirkstoff Orlistat, die teilweise verschreibungspflichtig sind, blockieren ebenfalls die Fettaufnahme.
Ein wichtiger Hinweis: Bei der Bindung von Fett werden auch die fettlöslichen Vitamine A, D, E und K mit ausgeschieden. Kohlenhydratblocker behindern Verdauungsenzyme, die für die Spaltung von Kohlenhydraten zuständig sind, spalten aber nur einen Teil der Stärke. Sie helfen auch nicht gegen übermäßigen Zuckerkonsum. Unverdaute Stärke kann zu Blähungen und Durchfall führen. Die mangelnde Nährstoffaufnahme kann zudem die Versorgung mit Mikronährstoffen beeinträchtigen und die Aufnahme von Medikamenten behindern. Bei Appetitbremsen ist der Jo-Jo-Effekt vorprogrammiert, wenn sie nicht langsam ausgeschlichen und durch ballaststoffreiche Gemüse und Getreide ersetzt werden. Auch Eiweiß sorgt für eine länger anhaltende Sättigung, es sollte aber bevorzugt pflanzlicher Natur sein. Probieren Sie Hülsenfrüchte, Haferflocken und kleine Portionen Nüsse.
Fatburner: Oft mehr Risiko als Nutzen
Fatburner zielen darauf ab, den Stoffwechsel und die Fettverbrennung zu steigern. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die damit verbundenen Versprechungen als wissenschaftlich nicht gesichert eingestuft. Der Begriff “Fatburner” selbst wurde gerichtlich verboten.
Viele Fatburner enthalten eine Mischung aus verschiedenen Pflanzenextrakten, deren Gesamtwirkung schwer abzuschätzen ist und zu unerwünschten Nebenwirkungen führen kann. Zahlreiche Inhaltsstoffe können mit Medikamenten wechselwirken. Hauptsächlich wirken die Substanzen auf das Herz-Kreislauf-System. Eine fehlende Mengenangabe der Wirkstoffe auf der Zutatenliste sollte ein Grund sein, auf den Verzehr zu verzichten. Die Kombination mit Koffein, wie oft in Produkten mit Synephrin (Bitterorangenextrakt), kann zu Bluthochdruck und Herzrasen bis hin zu Herzinfarkten führen. Ephedrin, früher häufig in Fatburnern enthalten, ist seit Jahren verboten. Garcinia Cambogia / HCA wird mit Leber-, Herz-Kreislauf- und Verdauungsrisiken in Verbindung gebracht.
Keto-Gums: Ein Marketing-Gag?
Keto-Gums, oft als “Keto”, “X-plode” oder “F-Burner” beworben, versprechen Unterstützung bei einer ketogenen Diät, Gewichtsreduktion und Stärkung des Immunsystems. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass viele dieser Behauptungen weder plausibel noch wissenschaftlich belegt sind. Der Begriff “Keto” dient hier primär zu Marketingzwecken, ohne dass die Produkte eine tatsächliche Wirkung auf eine ketogene Ernährung haben.
Fertiggetränke als Mahlzeitenersatz: Eine regulierte Option
Produkte, die ganze Mahlzeiten ersetzen (Shakes, Suppen, Müslis, Riegel), sind keine Nahrungsergänzungsmittel. Sie können im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung zur Gewichtsreduktion beitragen, wenn sie zwei der täglichen Hauptmahlzeiten ersetzen. Eine Hauptmahlzeit pro Tag kann helfen, das Gewicht nach der Abnahme zu halten. Diese Mahlzeitenersatzprodukte müssen bestimmte Vorgaben bezüglich Kalorien, Makro- und Mikronährstoffen erfüllen, wie in der Verordnung (EU) 432/2012 geregelt.
Viele dieser Produkte enthalten jedoch sehr viel Zucker und überschreiten die empfohlenen Tagesmengen bei weitem. Künstliche Aromen und Süßstoffe sind ernährungsphysiologisch unnötig. Es ist wichtig, auf die Nährwerttabelle zu achten. Von diesen Produkten abzugrenzen sind die “Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung”, die spezifischen Verordnungen unterliegen. Diese Produkte dürfen nur von gesunden, übergewichtigen oder fettleibigen Erwachsenen ohne ärztlichen Rat nicht länger als acht Wochen eingenommen werden. Hinweise auf das Tempo oder den Umfang der Gewichtsverringerung sind explizit verboten. Die Nährwertangaben müssen sich auf die Tagesration sowie auf die Portion und/oder Verzehreinheit beziehen. Die Angabe „sehr kalorienarme Ernährung“ ist für Tagesrationen unter 800 kcal/Tag erlaubt, „kalorienarme Ernährung“ für 800 bis 1.200 kcal/Tag.
Abschließend lässt sich sagen, dass viele Abnehmmittel mehr Versprechen als halten und mit Risiken verbunden sein können. Eine ausgewogene Ernährung, regelmäßige Bewegung und eine nachhaltige Lebensstiländerung bleiben die effektivsten Methoden zur Gewichtsreduktion und -kontrolle.

