Die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung ist für viele ein Herzenswunsch, doch die Angst vor dem Verbot durch den Vermieter ist oft groß. Während pauschale Verbote nicht rechtens sind, gibt es klare Regeln und Pflichten für Mieter und Vermieter. Dieser Ratgeber beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, Ausnahmen und Verantwortlichkeiten rund um die Hundehaltung in der Mietwohnung.
Grundsätzliche Erlaubnis zur Tierhaltung und Ausnahmen
Grundsätzlich dürfen Vermieter ihren Mietern die Haltung von Kleintieren wie Vögeln, Hamstern oder Fischen nicht verbieten und benötigen dafür keine gesonderte Erlaubnis. Bei Hunden und Katzen gestaltet sich die Rechtslage etwas anders: Zwar dürfen Vermieter die Haltung dieser Tiere nicht generell untersagen, sie können jedoch im Mietvertrag festlegen, dass die Anschaffung einer vorherigen Genehmigung bedarf. Dies entschied der Bundesgerichtshof bereits mehrfach. Eine Ausnahme bilden hierbei Blinden- und Assistenzhunde, deren Haltung stets gestattet werden muss. dm hundefutter spielt hierbei eine untergeordnete Rolle, da die artgerechte Fütterung Teil der allgemeinen Haltungspflichten ist.
Für die Haltung von sogenannten Listenhunden, auch Kampfhunde genannt, können Vermieter ein Veto einlegen, ohne dafür Gründe angeben zu müssen, da diese als potenziell gefährlich eingestuft werden. Seit 2024 gelten für Listenhundbesitzer zudem verschärfte Regelungen, die Nachweise über soziale Verträglichkeit, regelmäßige Tierarztbesuche und eine adäquate Unterbringung fordern.
Rechte und Pflichten im Mietvertrag
Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist unzulässig. Jedoch kann die Vereinbarung einer Genehmigungspflicht für die Tierhaltung im Mietvertrag wirksam sein. Die Vermieterin prüft dabei, welche Tierart oder Hunderasse es sich handelt und wie sich dies auf die Interessen aller Beteiligten auswirkt. Kann die Vermieterin beispielsweise nicht gewährleisten, dass eine artgerechte Haltung in der Immobilie möglich ist, kann sie die Zustimmung verweigern. Die Entscheidung kann im Streitfall vor Gericht fallen.
Mieter haben die Pflicht, sich vor der Anschaffung eines Hundes die Erlaubnis der Vermieterin einzuholen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, für keinerlei Belästigung anderer Hausbewohner durch das Tier zu sorgen und die Hausordnung einzuhalten. Dies umfasst die Vermeidung von Lärm, gefährlichem Verhalten und die Beseitigung von Verschmutzungen. Die Tierschutz-Hundeverordnung von 2022 verschärft diese Pflichten, indem sie unter anderem einen ausreichenden Auslauf (mindestens zweimal täglich eine Stunde), Ausblick ins Freie und eine artgerechte Erziehung ohne schmerzhafte Mittel vorschreibt.
Gleichbehandlung und Konsequenzen bei Verstößen
Besitzt eine Vermieterin mehrere Wohneinheiten und erlaubt einem Mieter die Hundehaltung, muss sie dies grundsätzlich auch anderen Mietern gestatten. Dieses Prinzip der Gleichbehandlung gilt jedoch nur für Tiere gleicher Art und Rasse. Die Haltung exotischer oder gefährlicher Tiere kann weiterhin untersagt werden.
Werden die Pflichten bezüglich der Tierhaltung missachtet, kann die Vermieterin zunächst abmahnen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen, wie etwa bei Listenhunden oder Gifttieren, oder bei anhaltenden Problemen trotz Abmahnung möglich. Auch Schäden an der Wohnung, die durch das Haustier verursacht werden, müssen von den Mietern behoben werden, was insbesondere bei Bodenbelägen oder Wänden schnell teuer werden kann. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher für Mieter dringend zu empfehlen, da die private Haftpflichtversicherung solche Schäden in der Regel nicht abdeckt. Der Grundsatz lautet hier: haustiere mietwohnung.
Besuchsregelungen und Fazit
Mieter dürfen Besuch von Personen mit Hunden empfangen, solange dadurch nicht gegen die Hausordnung verstoßen wird. Dauert ein Besuch mit Hund jedoch länger und ähnelt eher einem Hundesitting, sollte vorsichtshalber die Erlaubnis der Vermieterin eingeholt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Vermieter kein absolutes Hundehaltungs- oder wohnung hunde erlaubt Verbot aussprechen dürfen, aber eine Genehmigung verlangen können. Die Entscheidung basiert auf einer Abwägung der Interessen von Vermieter, Mieter, anderen Hausbewohnern und dem Tier. Bei besonders gefährlichen Tieren wie Listenhunden oder Gifttieren dürfen Verbote ohne weitere Abwägung ausgesprochen werden. Die Verantwortung für die artgerechte Haltung und eventuell entstehende Schäden liegt letztlich bei den Mietern.

