Vor genau 40 Jahren, im Jahr 1978, ereignete sich in den Freibädern Berns eine kleine, aber bedeutende gesellschaftliche Revolution: Frauen durften fortan straffrei „oben ohne“ baden. Diese Entscheidung der Justizbehörden markierte einen Wendepunkt und leutete das Ende einer prüden Ära ein. Doch wie kam es dazu und was bedeutet diese Entwicklung heute?
Zwei Frauen geniessenBadi Tiefenbrunnen in Zürich am 2. August 1978.Bild: KEYSTONE
Der Wandel der Rechtsauffassung
Am 23. Januar 1978 besiegelte die Anklagekammer des Berner Obergerichts die Abkehr vom strengen Sittlichkeitsgefühl der früheren Zeit. In einem Schreiben an das Polizeikommando rieten die Oberrichter von einer Verfolgung von Frauen ab, die in Badekleidung „oberteilllos“ waren. Angesichts einer „doch etwas gewandelten Rechtsauffassung“ sollte das „Entblössen der weiblichen Brüste“ nicht mehr zwingend als „schwere Missachtung des Sittlichkeitsgefühls“ verfolgt werden.
Dies war eine klare Abkehr von einer Weisung aus dem Jahr 1964, die das Entblössen der weiblichen Brust als unzüchtige Handlung einstufte. Zwar wollten die Oberrichter ihre neue Haltung nicht als rechtliches Präjudiz für zukünftige Strafurteile verstanden wissen, doch betonten sie: „Immerhin scheint uns, dass es auch in diesen Dingen so etwas wie einen gesunden Menschenverstand gibt, der, sofern vorhanden, zu Rate zu ziehen wäre.“
Die Badeanstalt Tiefenbrunnen am Zuerichsee zaehlte am Samstag, 11. Juli 1987 erstmals in dieser Saison eine Rekord-Besucherzahl. Fuenftausend Badegaeste machten sich die Plaetze auf der Wiese und wah …Badi Tiefenbrunnen in Zürich.Bild: KEYSTONE
Das Berner Marzili als „Oben ohne“-Mekka
Obwohl der Sommer 1978 von kühlem und regnerischem Wetter geprägt war, nutzten viele Frauen das neue Recht auf textile Selbstbestimmung. Insbesondere das Berner Marzili entwickelte sich zum Hotspot für das „oben ohne“-Baden. Schlagzeilen in Boulevardmedien wie „Busen vor dem Bundeshaus“ zogen zahlreiche männliche Schaulustige mit Kameras an.
Die Bademeister mussten teilweise eingreifen, um Frauen vor aufdringlichen Gaffern zu schützen. In einigen Fällen wurden Kameras geöffnet und die Filmrollen unbrauchbar gemacht. Die „Neue Zürcher Zeitung“ berichtete zurückhaltender und wertete das entblösste weibliche Oberteil als Zeichen gesellschaftlicher Offenheit. Bemerkenswert fanden die Zürcher Beobachter, dass „die Berner plötzlich schneller reagieren als die Zürcher“.
Zum TeilBadi Tiefenbrunnen in Zürich.Bild: KEYSTONE
Die gesellschaftliche Aufladung der weiblichen Brust
Die Historikerin Caroline Arni stellte 2016 gegenüber der „NZZ“ fest, dass „oben ohne“ nie zur erhofften Selbstverständlichkeit der Frauenbewegung wurde. Die weibliche Brust sei symbolisch so stark aufgeladen, „dass man immer ein Statement macht, ob man sie bedeckt oder nicht“. Diese anhaltende gesellschaftliche Aufladung trug dazu bei, dass die Welle des „oben ohne“-Badens nach den 1980er-Jahren wieder abebbte.
Heutzutage sieht man kaum noch Frauen, die in öffentlichen Badeanstalten topless baden. Ausnahmen bilden oft abgetrennte Frauenabteile, wie das textilfreie „Paradiesli“ im Berner Marzili, das durch hohe Mauern vor unerwünschten Blicken schützt.
Politische Gegenwehr und ein Formfehler
Fast hätte das Berner Stimmvolk noch über die „oben ohne“-Regelung entscheiden müssen. Der EDU-Politiker Werner Scherrer initiierte eine Volksinitiative „gegen die Verwilderung der Badesitten“. Im Januar 1979 reichte die EDU fast 15’000 Unterschriften ein, die ein Verbot und die strafrechtliche Ahndung des „Entblössens der weiblichen Brüste an öffentlich zugänglichen Orten“ forderten.
Im März 1980 erklärte der Grosse Rat die Initiative jedoch mit 89 gegen 55 Stimmen für ungültig. Der Grund war ein Formfehler: Den Initianten war es nicht gelungen, das geforderte Strafmass zu formulieren. Die Regierung wies in der Parlamentsdebatte den Vorwurf zurück, man wolle sich mit der Ungültigkeitserklärung „heissen Fragen“ entziehen.
Trotzdem bleibt die Entscheidung von 1978 ein wichtiges Kapitel in der Geschichte der gesellschaftlichen Freiheiten in der Schweiz und ein Zeugnis des Wandels von Normen und Sitten.
Ab in die Badi! Das sagten sich auch schon unsere Grosseltern.
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Ab in die Badi! Das sagten sich auch schon unsere Grosseltern.
Und so sah das damals aus. 1955, Motel Losone-Ascona. (Bild: Hans Gerber)
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