Kündigung der Mecklenburgischen Lebensversicherung: Gründe, Fristen und Alternativen

Die Entscheidung, eine Lebensversicherung zu kündigen, wird von vielen Faktoren beeinflusst. Insbesondere bei der Mecklenburgischen Lebensversicherung gibt es eine Reihe von Gründen, die Kunden dazu bewegen, ihre Police aufzulösen. Niedrige Überschüsse und Zinsen, hohe Kosten sowie mangelnde Flexibilität sind dabei die Haupttreiber. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die geltenden Kündigungsfristen und alternative Optionen zur reinen Kündigung.

Top-Gründe für die Kündigung der Mecklenburgischen Lebensversicherung

Die Landschaft der Geldanlage hat sich in den letzten Jahren stark verändert, was sich direkt auf die Attraktivität von kapitalbildenden Lebensversicherungen auswirkt.

Niedrige Überschüsse und Zinsen

Die Garantiezinsen für lebenslange Versicherungen sind seit der Jahrtausendwende kontinuierlich gesunken und liegen aktuell bei einem sehr niedrigen Niveau. Viele Versicherer haben die Garantieverzinsung sogar gänzlich abgeschafft. Gleichzeitig erhalten Versicherungsnehmer geringere Überschussbeteiligungen, da auch die Versicherungsgesellschaften niedrigere Gewinne erzielen und diese teilweise in Rücklagen für ältere, besser verzinste Verträge einstellen müssen.

Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten

Kapitalbildende Lebensversicherungen sind mit erheblichen Kosten verbunden. Insbesondere in den ersten Jahren fallen hohe Abschlusskosten an. Hinzu kommen laufende Gebühren für die Verwaltung des Vertragsvermögens, die direkt vom Guthaben abgezogen werden.

Mangelnde Flexibilität

Im Vergleich zu modernen Anlageprodukten sind klassische kapitalbildende Lebensversicherungen unflexibel. Änderungen an den Wünschen der Kunden sind oft nur mit hohen Zusatzkosten oder gar nicht möglich. Dies erschwert es, auf veränderte Marktbedingungen oder persönliche Lebensumstände zu reagieren.

Diese Faktoren führen dazu, dass viele ältere Policen, insbesondere solche ohne hohe Garantiezinsen, nicht mehr rentabel sind und am Ende der Laufzeit sogar zu einem Verlust führen können. Bei gut verzinsten Altverträgen mit hohen Garantiezinsen kann eine Kündigung jedoch die Altersvorsorge gefährden und sollte daher sorgfältig abgewogen werden.

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Kündigungsfristen bei der Mecklenburgischen Lebensversicherung

Bei der Auflösung einer Lebensversicherung ist die Einhaltung der Kündigungsfristen entscheidend. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung, auch fristgerechte Kündigung genannt, muss innerhalb einer vom Versicherer festgelegten Frist erfolgen. Diese Frist beträgt in der Regel ein bis drei Monate vor Ende der Versicherungsperiode. Die Versicherungsperiode entspricht in der Regel einem Jahr ab Versicherungsbeginn. Bei der Mecklenburgischen Lebensversicherung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode.

  • Beispiel: Ein Vertrag, der am 01.08. eines Jahres beginnt, hat seine Versicherungsperiode am 31.07. des Folgejahres. Eine Kündigung muss also bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres beim Versicherer eingegangen sein.
  • Wichtig: Geht die Kündigung zu spät ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, und die Vertragsgebühren laufen weiter. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist der tatsächliche Eingang beim Versicherer, nicht das Datum der Bearbeitung.

Außerordentliche Kündigung

Ein Sonderkündigungsrecht besteht unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne zusätzliche Leistungen anzubieten. Dies ist oft bei Zusatzverträgen wie Berufsunfähigkeits- oder Todesfallschutz der Fall. Der Versicherer muss den Kunden mindestens einen Monat vor der Beitragsanpassung über dieses Sonderkündigungsrecht informieren. Die Folgen einer außerordentlichen Kündigung sind in der Regel identisch mit denen der ordentlichen Kündigung, das heißt, der Rückkaufswert wird ausgezahlt.

Rückkaufswert der Mecklenburgischen Lebensversicherung

Bei einer Kündigung der Mecklenburgischen Lebensversicherung wird der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser Wert wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet und spiegelt den Wert der Police zum Kündigungszeitpunkt wider.

Die Berechnung des Rückkaufswerts ist vereinfacht wie folgt:
Rückkaufswert = Eingezahlte Beiträge (ohne Risikoanteile) + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale (falls vereinbart).

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Nicht jeder Vertrag enthält eine Stornopauschale, doch falls eine solche vereinbart wurde, muss sie angemessen sein und im Vorfeld festgelegt worden sein. Der Rückkaufswert wird auf Basis der Wertverhältnisse am Stichtag der Kündigung (Ende der Versicherungsperiode) ermittelt und die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche nach diesem Datum.

Form und Inhalt des Kündigungsschreibens

Die Form der Kündigung ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt und für den Versicherungsnehmer bindend. Bei der Mecklenburgischen Lebensversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben, was bedeutet, dass die Kündigung per Brief oder Fax erfolgen muss. Eine E-Mail reicht in der Regel nicht aus und führt zur Unwirksamkeit der Kündigung, da der Versicherer hier von einem Fehler des Kunden profitiert.

Ein Kündigungsschreiben sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  1. Persönliche Daten und Vertragsnummer: Eindeutige Identifizierung des Vertrags.
  2. Kündigungserklärung: Klarer und unmissverständlicher Begriff „Kündigung“.
  3. Kündigungstermin: Angabe des gewünschten oder des nächstmöglichen Zeitpunkts.
  4. Bitte um Bestätigung und Auszahlung: Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung und zur Auszahlung des Rückkaufswertes.
  5. Persönliche Unterschrift: Nachweis der Willenserklärung.

Es ist ratsam, einen Nachweis über den Zugang der Kündigung beim Versicherer aufzubewahren, beispielsweise durch ein Einschreiben mit Rückschein oder einen Faxbericht.

Erbschaft einer Mecklenburgischen Lebensversicherung

Stirbt der Versicherungsnehmer vor Auszahlung der Versicherungssumme, geht die Police auf den oder die Erben über. Lebensversicherungen sind vererbliches Vermögen. Die Erben übernehmen den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich des Bezugsrechts (sofern es beim Versicherungsnehmer lag) und der Pflicht zur Weiterzahlung der Prämien. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die geerbte Police zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen.

Wurde ein abweichendes, unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart (z.B. zugunsten des Ehepartners), bleibt dieses auch nach der Erbschaft bestehen und kann nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten geändert werden. Bei der Kündigung einer geerbten Police ist es wichtig, den Versicherer rechtzeitig über die Erbschaft zu informieren und gegebenenfalls den Erbschein vorzulegen.

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Alternativen zur Kündigung: Der Widerruf

In vielen Fällen ist die Kündigung einer Lebensversicherung mit finanziellen Verlusten verbunden. Eine oft vorteilhaftere Alternative ist der Widerruf, der auch noch Jahrzehnte nach Vertragsabschluss möglich sein kann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Die Nachteile der Kündigung

Die Kündigung ist zwar komfortabel, führt aber aufgrund hoher Abschluss- und Verwaltungskosten sowie niedriger Renditen häufig zu einem spürbaren Verlust. Selbst nach vielen Jahren kann der Rückkaufswert die eingezahlten Beiträge unterschreiten.

Der Widerruf als “Joker”

Versicherungsnehmer haben grundsätzlich ein 30-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss. Dieses Frist beginnt jedoch erst, wenn der Versicherer alle erforderlichen Unterlagen (Versicherungsschein, AVB, Kosteninformationen, Widerrufsbelehrung) in korrekter Form zur Verfügung gestellt hat. Zahlreiche Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, wodurch ein “ewiges Widerrufsrecht” entsteht.

Der Widerruf bietet mehrere Vorteile gegenüber der Kündigung:

  • Höhere Auszahlung: Der Versicherer muss die erzielten Renditen vollständig auszahlen, nicht nur den Garantiezins.
  • Sofortige Vertragsbeendigung: Der Vertrag endet sofort, nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode.
  • Wegfall von Kosten: Abschluss- und Stornogebühren entfallen.

Kunden, die ihre Lebensversicherung erfolgreich widerrufen, erhalten oft bis zu 150 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge zurück.

Professionelle Prüfung der Lebensversicherung

Es empfiehlt sich, die eigene Lebensversicherung von Experten auf Widerrufsmöglichkeiten prüfen zu lassen. Anwälte können die Verträge analysieren und die potenzielle Auszahlungssumme berechnen. Bei erfolgreichem Widerruf wird die Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht. Bei Erfolg fällt für diese Leistung ein Honorar an, andernfalls sind die Leistungen kostenfrei. Dies minimiert das Kostenrisiko für den Kunden und bietet eine attraktive Alternative zur einfachen Kündigung.