Kündigung der LVM Rentenversicherung: Alternativen und Vorgehensweise

Eine private Rentenversicherung, wie die der LVM, dient primär der Absicherung des sogenannten Langlebigkeitsrisikos. Sie gehört zu den Lebensversicherungen, unterscheidet sich jedoch von der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung durch ihre Auszahlungsmodalitäten: Statt einer Einmalzahlung erhalten Versicherungsnehmer eine lebenslange Leibrente. Dies stellt sicher, dass auch bei Überschreitung der statistischen Lebenserwartung die finanzielle Absicherung im Ruhestand gewährleistet bleibt. Eine ideale Ergänzung zur Vermögensbildung durch kapitalbildende Policen können Sie hier nachlesen. Dennoch entscheiden sich immer mehr Kunden, ihre Lvm Rentenversicherung zu kündigen. Hohe Kosten, mangelnde Flexibilität und Intransparenz sind hierfür die Hauptgründe.

Gründe für die Kündigung einer LVM Rentenversicherung

Die Kündigungsraten bei der Lvm Rentenversicherung sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Drei Hauptfaktoren führen dazu, dass Versicherungsnehmer ihre Policen vorzeitig auflösen:

  • Mangelnde Flexibilität: Klassische, zinsgebundene Rentenversicherungen bieten oft wenig Spielraum für Anpassungen an veränderte Lebenssituationen, wie beispielsweise Nachwuchs. Auch die Gestaltung der Auszahlungen ist meist nicht flexibel möglich, was im Vergleich zu anderen, flexibleren Anlageformen als Nachteil empfunden wird.
  • Hohe Kosten: Die Kostenstruktur von Rentenversicherungen, oft um die drei Prozent des Vertragsvermögens bei Renditen von nur etwa einem Prozent, kann ein Verlustgeschäft darstellen. Die Intransparenz bei der Kostenangabe führt zudem bei vielen Kunden zu dem Gefühl, schlecht informiert zu sein.
  • Intransparenz der Versicherer: Kunden erhalten oft keine klaren Auskünfte darüber, wann sie mit welcher Rendite rechnen können. Dies erschwert die persönliche Finanzplanung und führt zu Unsicherheiten bezüglich des tatsächlichen Mehrwerts der Police.
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Es ist wichtig zu erwähnen, dass diese Nachteile vor allem bei älteren, zinsgebundenen Policen auftreten. Moderne Rentenversicherungen, die in Aktien und Fonds investieren, können flexibler und renditestärker sein. Informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrem Versicherer über zinsbindungsfreie Optionen.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung der LVM Rentenversicherung

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, eine LVM Rentenversicherung zu kündigen: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung muss gemäß den gesetzlichen Fristen erfolgen, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt sind. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist ein bis drei Monate vor Ende der Versicherungsperiode. Die LVM sieht eine Frist von drei Monaten vor dem Ende der Versicherungsperiode vor. Die Versicherungsperiode ist ein zwölfmonatiger Zeitraum, der mit dem Vertragsabschluss beginnt und sich danach an den Kalenderjahren orientieren kann. Eine zu spät eingehende Kündigung führt dazu, dass der Vertrag erst zum Ende der nächstmöglichen Versicherungsperiode endet, was eine weitere Beitragszahlung für ein Jahr nach sich ziehen kann.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist nur in besonderen Fällen möglich, in denen ein wichtiger Grund vorliegt, wie es im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt ist (§ 40 VVG). Solche Gründe können Leistungskürzungen bei gleichbleibenden Beiträgen oder Beitragserhöhungen ohne entsprechende Leistungsanpassung sein. Der Versicherer ist verpflichtet, den Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Konditionen über diese Änderungen und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht zu informieren. Die Kündigung sollte dann explizit als “außerordentliche Kündigung” bezeichnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine außerordentliche Kündigung wird sofort wirksam, die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Bearbeitung.

Form und Inhalt des Kündigungsschreibens

Für die Kündigung der LVM Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Kündigung per Brief oder Fax erfolgen muss. Alternativ ist auch die persönliche Abgabe des Schreibens beim Versicherer möglich. Formfehler können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Es ist ratsam, einen Zugangsnachweis wie ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Faxprotokoll aufzubewahren, bis die Kündigungsbestätigung vorliegt.

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Das Kündigungsschreiben sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  1. Persönliche Daten und Vertragsdaten: Vollständiger Name, Adresse, Kundennummer und Versicherungsnummer.
  2. Eindeutige Kündigungserklärung: Klar formulieren, dass Sie kündigen möchten.
  3. Kündigungstermin: Angabe des gewünschten Kündigungsdatums oder Hinweis auf die nächstmögliche Kündigungsfrist.
  4. Bitte um Bestätigung: Aufforderung an den Versicherer, die Kündigung schriftlich zu bestätigen.
  5. Forderung nach Auszahlung des Rückkaufswerts: Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts.
  6. Unterschrift: Bei schriftlicher Kündigung ist die handschriftliche Unterschrift erforderlich.

Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung sollten Sie diese sorgfältig prüfen und aufbewahren. Bei Unklarheiten oder ausbleibender Bestätigung empfiehlt sich eine telefonische Nachfrage.

Auszahlung des Rückkaufswerts

Bei Kündigung einer LVM Rentenversicherung erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt (§ 169 VVG). Dieser wird nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die Formel zur Ermittlung des Rückkaufswerts lautet vereinfacht:

Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag.

Wichtige Einschränkungen bei der Berechnung sind:

  • Risikoanteile: Kosten für bereits in Anspruch genommenen Versicherungsschutz (z.B. bei BU- oder Todesfallschutz) werden nicht erstattet.
  • Stornopauschale: Eine Kündigungsgebühr darf nur abgezogen werden, wenn dies vertraglich vereinbart und die Höhe angemessen ist. Sie darf den Rückkaufswert nicht unter 50 Prozent der eingezahlten Beiträge drücken.
  • Mindest-Rückkaufswert: Dieser beträgt 50 Prozent der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile).

Die Berechnung des Rückkaufswerts erfolgt zum Stichtag der Versicherungsperiode, die Auszahlung dauert in der Regel etwa zwei Wochen.

LVM Rentenversicherung kündigen: Die Alternative Widerruf

Die Kündigung ist oft mit erheblichen Verlusten verbunden, da der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsauflösung die ursprünglich einkalkulierten Kosten trotzdem in voller Höhe abzieht. Eine lukrativere Alternative kann der Widerruf sein, insbesondere wenn die Widerrufsbelehrung im Vertrag fehlerhaft war.

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Viele Versicherer haben zwischen 1994 und 2007 Verträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgeschlossen. Dies kann dazu führen, dass die 30-tägige Widerrufsfrist nie wirksam wurde und ein “ewiges” Widerrufsrecht besteht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat. Ein Widerruf führt zur Rückabwicklung des gesamten Vertrages, wobei der Versicherer eingezahlte Beiträge und Gebühren zurückzahlen muss. Selbst wenn Sie die Versicherung bereits gekündigt haben, besteht Anspruch auf die Differenz zwischen dem ursprünglichen Rückkaufswert und dem Betrag, der bei einem Widerruf fällig geworden wäre.

Um zu prüfen, ob ein Widerruf für Sie in Frage kommt, sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen von spezialisierten Anwälten prüfen lassen. So können Sie potenzielle Verluste vermeiden und möglicherweise höhere Auszahlungsbeträge erzielen. Wenn Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren möchten, kann Ihnen dies möglicherweise helfen: Aktienkurse Finanznet.


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