Verhängnisvolle Lücken im deutschen Lieferkettengesetz: Ein kritischer Blick

Das deutsche Lieferkettengesetz, das am 1. Januar 2022 in Kraft trat, sollte ein Meilenstein für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt sein. Doch eine genauere Analyse offenbart gravierende Mängel, die seine Wirksamkeit stark einschränken. Lücken im Gesetzestext führen dazu, dass der Schutz von Umwelt und Menschenrechten hinter den Erwartungen zurückbleibt und eine effektive Kontrolle von Standards erst auf den letzten Metern der Wertschöpfungskette stattfindet. Insbesondere kleine Unternehmen und risikoreiche Branchen, wie die Textilindustrie, sind von den Regelungen ausgenommen, obwohl sie maßgeblich zu Umweltzerstörung und Ausbeutung in Produktionsländern beitragen. Diese kritische Betrachtung beleuchtet die Schwächen des Gesetzes und fordert eine dringende Nachbesserung.

Kritikpunkte am deutschen Lieferkettengesetz

Die Initiative Lieferkettengesetz, unterstützt von Greenpeace, hat in einer detaillierten Analyse die Schwächen des neuen Gesetzes offengelegt. Vier zentrale Kritikpunkte verdeutlichen die Notwendigkeit von Überarbeitungen:

1. Umweltschutz und Menschenrechte – Eine untrennbare Einheit

Ein zentraler Kritikpunkt ist die unzureichende Berücksichtigung des Umweltschutzes im Gesetz. Umweltaspekte spielen nur in zwei spezifischen Zusammenhängen eine Rolle, und selbst dort nur unzureichend. Das Gesetz beschränkt sich auf Umweltaspekte, die direkt mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen, beispielsweise wenn die Gesundheit von Menschen durch Umweltzerstörung beeinträchtigt wird. Darüber hinaus greift es nur bei Verstößen gegen zwei internationale Abkommen: das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber und die POP-Konvention über persistente organische Schadstoffe.

Dies hat zur Folge, dass gravierende umweltbezogene Risiken wie das massive Artensterben, großflächige Waldzerstörung und die globale Erderhitzung gänzlich unberücksichtigt bleiben. Dabei müsste die Umwelt als eigenständiges Schutzgut im Lieferkettengesetz verankert sein. Die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten müssten deutlich erweitert werden, um auch Umweltgüter wie Boden, Luft, Wasser, Biodiversität und das globale Klima ganzheitlich und langfristig zu schützen. Dies schließt auch die Berücksichtigung aller für Deutschland verbindlichen internationalen Abkommen ein, wie das Exportverbot von gefährlichen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen und das Einleitverbot von Öl nach dem MARPOL-Übereinkommen.

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2. Die gesamte Lieferkette im Fokus

Das Gesetz bezieht sich derzeit nicht auf die gesamte Wertschöpfungskette, sondern lediglich auf die direkten Zulieferer eines Unternehmens. Bei indirekten Zulieferern sind Unternehmen lediglich verpflichtet, umweltbezogene Risiken zu ermitteln, wenn ein begründeter Verdacht auf Schäden besteht. Dies ist problematisch, da Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen oft am Anfang globaler Lieferketten entstehen. Beispiele hierfür sind die Abholzung von Wäldern für die Rinderzucht in Südamerika oder die Kontamination von Gewässern durch Chemikalien aus Textilfabriken in Ländern wie Bangladesch und China, die bereits über 230 Millionen Menschen den Zugang zu sauberem Trinkwasser verwehren.

Für eine wirksame Bekämpfung dieser Probleme müssen die Sorgfaltspflichten jedes einzelne Glied der Lieferkette umfassen, damit das Gesetz seine beabsichtigte Wirkung entlang der gesamten Kette entfalten kann.

3. Haftung als notwendige Konsequenz

Ein entscheidender Mangel des Gesetzes ist das Fehlen einer zivilrechtlichen Haftungsregelung für Verstöße gegen Sorgfaltspflichten. Dies bedeutet, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen weiterhin kaum Chancen haben, deutsche Unternehmen vor deutschen Zivilgerichten zur Verantwortung zu ziehen. Die abschreckende und präventive Wirkung einer zivilrechtlichen Haftung entfällt somit.

Eine explizite zivilrechtliche Haftungsregelung wäre essenziell, um Unternehmen dazu anzuhalten, Umweltrisiken in ihren Lieferketten durch angemessene Sorgfaltsmaßnahmen zu minimieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Umwelt- und Menschenrechte missachten. Des Weiteren müsste das Gesetz Regelungen enthalten, die es Opfern von Sorgfaltspflichtverletzungen deutscher Unternehmen im Ausland ermöglichen, vor deutschen Gerichten Wiedergutmachung zu verlangen.

4. Inklusivität – Alle Akteure sind gefordert

Das Gesetz tritt ab dem 1. Januar 2023 zunächst nur für rund 600 Unternehmen mit jeweils über 3.000 Mitarbeitenden in Kraft. Ein Jahr später soll es dann für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gelten, was laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) 2.891 Unternehmen betrifft. Diese Staffelung ignoriert jedoch die Tatsache, dass auch kleinere Unternehmen, insbesondere in risikoreichen Branchen wie dem Textilsektor oder der Landwirtschaft, erhebliche Umwelt- und Menschenrechtsschäden verursachen können.

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Greenpeace hatte gefordert, dass alle Unternehmen erfasst werden, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Beschäftigte, eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro, ein Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro oder die Zugehörigkeit zu Risikobranchen. Auch 50 Unternehmen, darunter namhafte Marken wie Tchibo, forderten Nachbesserungen am deutschen Lieferkettengesetz, um dessen Reichweite und Wirksamkeit zu erhöhen.

Fazit und Ausblick

Das deutsche Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, doch seine aktuellen Lücken verhindern eine umfassende Wirkung. Um Menschenrechte und Umwelt wirksam zu schützen, bedarf es einer dringenden Nachbesserung des Gesetzes. Dies beinhaltet die Ausweitung des Umweltschutzes, die Einbeziehung der gesamten Lieferkette, die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung und die Berücksichtigung aller relevanten Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Nur durch ein solches umfassendes und konsequent umgesetztes Gesetz kann Deutschland seiner Verantwortung gerecht werden und einen positiven Beitrag zu globalen Nachhaltigkeitszielen leisten. Entdecken Sie die Facetten Deutschlands und setzen Sie sich für verantwortungsvolles Handeln ein!