Der Wiedereinstieg ins Berufsleben trotz gesundheitlicher Einschränkungen ist oft eine Herausforderung. Die Deutsche Rentenversicherung bietet hierfür umfassende Unterstützung durch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung, die unter dem Fachbegriff „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ zusammengefasst sind. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten und Ihnen neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Die Leistungen können sowohl eigenständig als auch ergänzend zu einer bereits abgeschlossenen medizinischen Rehabilitation in Anspruch genommen werden. Sie umfassen Maßnahmen zur Erhaltung des bestehenden Arbeitsplatzes sowie Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen gänzlich neue berufliche Wege ebnen können.
Voraussetzungen für berufliche Rehabilitation
Eine berufliche Rehabilitation kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Ziel ist es, Ihre Eingliederung in das Arbeitsleben zu sichern oder wiederherzustellen. Neben diesen gesundheitlichen Einschränkungen müssen bei Antragstellung bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein. Die häufigste Voraussetzung ist das Erreichen einer Wartezeit von 15 Jahren. Zudem dürfen keine sogenannten Ausschlussgründe vorliegen. Beispielsweise sind Beamte von Leistungen der Rentenversicherung für die berufliche Rehabilitation ausgeschlossen. Die Prüfung dieser Voraussetzungen obliegt dem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Weitere Informationen zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Ausschlussgründen.
Es ist wichtig zu wissen, dass auch berufliche Rehabilitationsleistungen beantragt werden müssen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Rentenversicherung erhältlich, aber auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, den gesetzlichen Krankenkassen sowie den Versicherungsämtern. Alle genannten Stellen bieten Ihnen zudem Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsformulare an.
Ihr persönlicher Berater
Ein Reha-Berater fungiert als Ihr direkter Ansprechpartner für alle berufs- und arbeitskundlichen Fragen. Er begleitet und überwacht den gesamten Rehabilitationsprozess bis zur erfolgreichen beruflichen Wiedereingliederung. Bei Bedarf koordiniert er auch die Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern. Sie erreichen Ihren Reha-Berater über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Da die Berater oft auch im Außendienst tätig sind, empfiehlt es sich, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Umfangreiche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind vielfältig und umfassen unter anderem:
Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
Sollten Sie persönliche Hilfsmittel benötigen oder Ihr Arbeitsplatz mit speziellen technischen Ausstattungen versehen werden müssen, um Ihnen eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen, kann Ihre Rentenversicherung die Kosten bezuschussen oder vollständig übernehmen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Folgen Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung im beruflichen Kontext auszugleichen. Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz gehört nach den geltenden Arbeitsschutzgesetzen zu den Pflichten des Arbeitgebers.
Kraftfahrzeughilfe
Zur Kraftfahrzeughilfe zählen Zuschüsse für den Erwerb eines Fahrzeugs, dessen behindertengerechte Umrüstung, die Finanzierung des Erlangens einer Fahrerlaubnis sowie die Kostenübernahme für Transportdienste wie Taxis. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung dauerhaft auf ein Fahrzeug angewiesen sind, um Ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz erreichen zu können.
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Diese Leistungen unterstützen Sie aktiv bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle oder bei der Aufnahme einer Beschäftigung.
Wohnungshilfen
Wohnungshilfen können als Förderbeträge für den behindertengerechten Umbau oder Ausbau Ihres Wohnraums gewährt werden. Entscheidend ist, dass die Baumaßnahmen primär dazu beitragen, Ihren Arbeitsplatz barrierefrei und selbstständig erreichbar zu machen und nicht in erster Linie Ihrer allgemeinen Lebensqualität dienen. Die Wohnungshilfen der Rentenversicherung beschränken sich auf den Bereich vor der Haustür, da Maßnahmen innerhalb des Wohnbereichs als Teil der persönlichen Lebensführung gelten.
Arbeitsassistenz
Wenn Sie schwerbehindert sind und für die Ausübung einer Beschäftigung auf eine Arbeitsassistenz angewiesen sind, bietet die Rentenversicherung finanzielle Unterstützung. Die Kostenübernahme ist auf maximal drei Jahre begrenzt. Bei fortbestehendem Bedarf übernimmt das Integrationsamt die Finanzierung.
Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Gründungszuschuss)
Auch angehende Selbstständige können im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gefördert werden. Passt Ihre geplante selbstständige Tätigkeit zu Ihrem Krankheitsbild und ermöglicht sie Ihnen die Rückkehr ins Erwerbsleben anstelle von Arbeitslosigkeit, können Sie einen Gründungszuschuss erhalten.
Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Diese Option kommt in Betracht, wenn Ihnen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung nicht zugänglich ist und Sie eine passende Tätigkeit nur in einem geschützten Umfeld einer WfbM ausüben können.
Berücksichtigung individueller Faktoren
Bei der Auswahl der geeigneten Leistungen werden Ihre individuellen Faktoren wie Eignung, Neigungen und Ihre bisherige berufliche Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Auch die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt spielt bei der Entscheidungsfindung eine Rolle. Die Rehabilitationsmaßnahmen werden möglichst wohnortnah durchgeführt. Nur wenn Art oder Schwere Ihrer Behinderung dies erfordern, können stationäre Aufenthalte in spezialisierten Einrichtungen für berufliche Rehabilitation notwendig sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie auf die dort angebotenen medizinischen, psychologischen oder sozialen Dienste angewiesen sind.
Berufliche Rehabilitationsleistungen dauern grundsätzlich so lange, wie es für das Erreichen des angestrebten Berufsziels üblich oder vorgesehen ist. Weiterbildungen, die in Vollzeit stattfinden, sind auf zwei Jahre begrenzt. Sollte innerhalb dieser Frist keine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung absehbar sein, können auch längerfristige Aus- oder Weiterbildungen gewährt werden. Die Entscheidung hierfür hängt von der Art und Schwere der Behinderung, deren Prognose und Entwicklung sowie der Lage auf dem Arbeitsmarkt ab.
Kostenübernahme und finanzielle Absicherung
Die Kosten für Leistungen zur beruflichen Rehabilitation werden vollständig von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger getragen. Eigene Zuzahlungen sind nicht erforderlich. Für die Dauer Ihrer beruflichen Rehabilitation erhalten Sie in der Regel Übergangsgeld. Unter bestimmten Umständen kann dieses auch für Zeiten nach Abschluss der Leistung, zwischen zwei aufeinanderfolgenden fördernden Leistungen oder während der Übergangsphase zwischen einer medizinischen und einer sich anschließenden berufsfördernden Rehabilitation gezahlt werden.
Notwendige Reisekosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der beruflichen Förderung entstehen, werden von uns übernommen. Gleiches gilt für Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, sofern diese notwendig sind, um Ihre Teilnahme an der beruflichen Rehabilitation zu ermöglichen. Diese Zusatzleistungen müssen jedoch vor Beginn der Berufsförderung beantragt werden.
Während der beruflichen Rehabilitation sind Sie grundsätzlich in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung werden von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen; bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung kann auch der Ausbildungsbetrieb anteilig zuständig sein. Dies gilt jedoch nicht für den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung. Eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht in der Regel nicht, es sei denn, es handelt sich um eine betriebliche Aus- und Weiterbildung.
Ein Unfallversicherungsschutz besteht für Sie während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, falls im Zusammenhang mit der Aus- oder Weiterbildung ein Unfall passieren sollte. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf den Weg zur Bildungseinrichtung und zurück. Bei Teilnahme an einer betrieblichen Aus- und Weiterbildung gewährleistet der Ausbildungsbetrieb den Unfallversicherungsschutz.
Bitte beachten Sie, dass das Europarecht für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nur bedingt Anwendung findet, insbesondere bei Umschulungen aus gesundheitlichen Gründen.
Kontakt und weitere Informationen
Für kostenlose Beratung steht Ihnen unser Servicetelefon zur Verfügung. Detaillierte Informationen sowie Broschüren zum Thema berufliche Rehabilitation finden Sie auf unserer Webseite.

