Die Lebensversicherung ist ein essenzieller Bestandteil der privaten Vorsorge in Deutschland. Sie dient nicht nur dem Vermögensaufbau für das Alter, sondern sichert vor allem Hinterbliebene im Todesfall finanziell ab. Doch wenn der Ernstfall eintritt und die Versicherungssumme ausgezahlt wird, stellt sich oft die Frage: Wie wird eine Lebensversicherung Versteuern Bei Todesfall? Die steuerlichen Regelungen sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab – von der Art der Versicherung über den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis hin zur Beziehung der Begünstigten zum Verstorbenen. Dieser Artikel beleuchtet umfassend, wann und in welcher Form Steuern auf Leistungen aus Lebensversicherungen anfallen und wie Erben die Belastung minimieren können.
Ein Hinweis vorab
Dieser Artikel konzentriert sich hauptsächlich auf die steuerliche Behandlung von Kapitallebensversicherungen (auch: kapitalbildende Lebensversicherungen), die sowohl eine Spar- als auch eine Absicherungsfunktion erfüllen.
Für die Risikolebensversicherung, die primär der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall dient, gelten teilweise andere steuerliche Bestimmungen, die wir im Infokasten am Ende des Artikels gesondert aufgeführt haben.
Steueroase Altverträge: Das gilt bei Abschluss bis 2005
Die gute Nachricht vorweg: Wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben (sogenannte Altverträge), ist der Ertrag aus diesem Vertrag in der Regel steuerfrei. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Vertrag wurde bis zum 31.12.2004 ausgestellt.
- Ihr erster Beitrag wurde bis zum 31.03.2005 gezahlt.
- Sie haben mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt.
- Die Vertragslaufzeit betrug zwölf Jahre oder länger.
- Der Todesfallschutz beläuft sich auf mindestens 60 Prozent der gesamten Beiträge.
- Die Auszahlung erfolgt als einmalige Summe und nicht als regelmäßige Rente.
In der Praxis haben die meisten Versicherer Altverträge so konzipiert, dass die Einmal-Auszahlung am Ende der Laufzeit steuerfrei bleibt. Es empfiehlt sich dennoch, diese Punkte in Ihrem individuellen Vertrag zu überprüfen, um sicherzugehen.
Sollte eine dieser Bedingungen nicht erfüllt sein, unterliegen auch Altverträge der Besteuerung. In diesem Fall gelten die gleichen Regelungen wie für die Besteuerung von Neuverträgen, die im Folgenden detailliert erklärt werden.
Wichtig: Eine nachträgliche Verlängerung des Altvertrags oder eine Erhöhung der Beiträge kann steuerlich als Neuabschluss gewertet werden. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich direkt an Ihren Versicherungsanbieter wenden.
Drei ältere Damen beim Einkaufsbummel, symbolisch für Altersvorsorge und die Auszahlung einer Lebensversicherung, die versteuert werden muss.
Einmalzahlung bei Neuverträgen: So wird versteuert
Die Mehrheit der Versicherten entscheidet sich bei Neuverträgen (ab 2005 abgeschlossen) für die Einmalauszahlung ihrer Lebensversicherung am Ende der Laufzeit. In diesem Fall erhebt das Finanzamt Steuern auf den erzielten Gewinn. Die Höhe der Steuer hängt von den Rahmenbedingungen ab.
Grundsätzlich gilt: Versteuert wird ausschließlich der sogenannte Ertragsanteil. Dies ist Ihr tatsächlicher Gewinn. Haben Sie beispielsweise 45.000 Euro an Beiträgen eingezahlt und erhalten 55.000 Euro ausgezahlt, sind nur die 10.000 Euro Gewinn steuerpflichtig. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine klassische oder eine fondsgebundene Lebensversicherung handelt. Wenn Sie sich fragen, ob eine Auszahlung oder eine Verrentung für Sie vorteilhafter ist, können Sie diesbezüglich weitere Informationen unter lebensversicherung rente oder auszahlung finden.
Nach Vertragsende: Die Abgeltungssteuer
Wenn Ihre Lebensversicherung regulär ausläuft, unterliegt der Gewinn der Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Diese Steuer wurde 2009 eingeführt und gilt einheitlich für alle Kapitalerträge privater Anleger, wie beispielsweise Zinsen oder Dividenden.
Zur Abgeltungssteuer kommt der Solidaritätszuschlag (Soli) hinzu, der 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer beträgt. Sind Sie Kirchenmitglied (katholisch oder evangelisch), fällt zusätzlich Kirchensteuer an, die je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Abgeltungssteuer ausmacht. Insgesamt bewegt sich die Abgeltungssteuer mit Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer je nach Bundesland zwischen 26,38 und 27,99 Prozent.
Die gute Nachricht: Sie müssen sich in der Regel nicht selbst um die genaue Berechnung und Abführung kümmern. Die auszahlende Bank oder Versicherungsgesellschaft führt die fälligen Abgaben, inklusive Kirchensteuer, direkt an das Finanzamt ab. Sie erhalten eine Übersicht über Ihre Kapitalerträge. Eine separate Eintragung in die Einkommensteuererklärung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen vorteilhaft sein (siehe Halbeinkünfteverfahren).
Ein wichtiger Steuervorteil ist der Sparerpauschbetrag. Dieser Freibetrag ermöglicht es Ihnen, einen bestimmten Betrag an Kapitalerträgen steuerfrei zu vereinnahmen. Um davon zu profitieren, müssen Sie lediglich einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Versicherung einreichen.
Mit Ausdauer nur die Hälfte versteuern: Das Halbeinkünfteverfahren
Der Gesetzgeber belohnt lange Laufzeiten und eine späte Auszahlung von Lebensversicherungen. Sie müssen nur die Hälfte Ihres Gewinns versteuern, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ihr Vertrag lief mindestens zwölf Jahre.
- Sie erhalten das Geld erst ab dem 60. Lebensjahr (bei Verträgen ab 2012: ab dem 62. Lebensjahr) ausgezahlt.
- Die Summe, die Hinterbliebene im Todesfall erhalten würden, betrug bis zum Ende der Laufzeit mindestens 50 Prozent aller gezahlten Beiträge (gilt für Verträge ab dem 1. April 2009).
Treffen diese Voraussetzungen zu, kommt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung. Ihr Gewinn wird dann nicht mit der Abgeltungssteuer, sondern mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – allerdings eben nur zur Hälfte.
Um diesen Vorteil zu nutzen, müssen Sie selbst aktiv werden. Die Versicherung führt zunächst die volle Abgeltungssteuer ab. Um die zu viel gezahlten Steuern zurückzuerhalten, müssen Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Tragen Sie in der Anlage KAP unter „Erträge aus Lebensversicherungen“ Ihren Auszahlungsgewinn ein. Das Finanzamt wendet dann automatisch Ihren persönlichen Einkommensteuersatz auf die halbierten Kapitaleinkünfte an, und Sie erhalten die Differenz erstattet.
Kündigung und Verkauf: Steuern bei vorzeitigem Ende
Entscheiden Sie sich für eine vorzeitige Beendigung Ihrer Lebensversicherung durch Kündigung oder Verkauf, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufwert. Die Höhe des Rückkaufwerts hängt vom Vertrag ab und umfasst in der Regel die eingezahlten Beiträge abzüglich Kosten für Risikoschutz und Verwaltung. Falls Ihre Beiträge einen Gewinn erwirtschaftet haben, ist genau dieser Ertrag steuerpflichtig.
Erfüllt Ihr Vertrag die oben beschriebenen Bedingungen für das Halbeinkünfteverfahren (12 Jahre Laufzeit, Auszahlung ab 60/62), müssen Sie auch bei einer Kündigung nur die Hälfte des Ertrags über Ihre Einkommensteuer versteuern. Eine vorzeitige lebensversicherung kündigen auszahlung hat in diesem Punkt keine negativen steuerlichen Auswirkungen gegenüber einer regulären Auszahlung.
Beim Verkauf der Lebensversicherung gibt es diese Möglichkeit der halben Besteuerung nicht. Hier fällt immer die Abgeltungssteuer auf den Gewinn an. Sparen können Sie hier nur durch den erwähnten Freistellungsauftrag.
Übrigens: Sie können jederzeit bei Ihrer Versicherung nachfragen, wie hoch Ihr aktueller Rückkaufswert ist.
Im Todesfall: Lebensversicherung und Erbschaftsteuer
Nun zum Kern des Themas: Wenn Ihre Lebensversicherung im Falle Ihres Todes ausgezahlt wird, fällt für die Bezugsberechtigten weder Abgeltungs- noch Einkommensteuer auf den Ertrag an. Allerdings wird das Finanzamt Erbschaftsteuer auf die Auszahlung der Lebensversicherung erheben, falls die Erb*innen – zusammen mit dem übrigen Nachlass – die gesetzlich festgelegten Freibeträge überschreiten.
Die Freibeträge in der Erbschaftsteuer sind wie folgt gestaffelt:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro pro Kind
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern (im Erbfall): 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen, unverheiratete Partner, andere Personen: 20.000 Euro
Besonders bei unverheirateten Partnern ist der Freibetrag von 20.000 Euro schnell ausgeschöpft. Aber auch bei Ehepartnern oder Kindern kann es zu einer Erbschaftsteuerpflicht kommen, wenn beispielsweise eine wertvolle Immobilie oder ein großes Vermögen zum Nachlass gehört.
Um die Erbschaftsteuer für die Lebensversicherung zu umgehen, gibt es ein bewährtes Konstrukt, die sogenannte “Über-Kreuz-Versicherung”:
- Ihr Partner (oder Kind) schließt eine Police auf den eigenen Namen ab. Er oder sie ist also der Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge.
- Versichert ist dabei Ihr Leben.
- Bezugsberechtigter im Todesfall ist Ihr Partner (oder Kind).
- Im Falle Ihres Todes erhält der Partner die vereinbarte Versicherungssumme – und das steuerfrei. Erlebt die versicherte Person das Ende der Laufzeit, erhält der Versicherungsnehmer das angesparte Kapital.
Eine weitere Variante ist, dass beide Partner jeweils eine Lebensversicherung auf das Leben des jeweils anderen abschließen und sich gegenseitig als Bezugsberechtigte einsetzen. So sind beide im Fall der Fälle abgesichert, und die Auszahlung ist erbschaftsteuerfrei.
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Monatliche Auszahlung: Was von der Rente abgegeben werden muss
Entscheiden Sie sich nicht für eine einmalige Auszahlung, sondern für eine Verrentung Ihrer Lebensversicherung, erhalten Sie eine sogenannte Leibrente. Auch bei dieser monatlichen Auszahlung müssen Sie nur den Gewinn versteuern, der zu Ihren Beiträgen hinzugekommen ist.
Auf diesen Ertragsanteil Ihrer Lebensversicherung fällt dann Einkommensteuer an, nicht Abgeltungssteuer. Die Höhe des Ertragsanteils berechnet Ihre Versicherung für Sie. Die verrentete Lebensversicherung zählt als Rente aus privater Vorsorge und muss in der Steuererklärung in der Anlage R angegeben werden.
Der Steuersatz ist dabei altersabhängig: Je nachdem, ab welchem Alter Sie Ihre Privatrente beziehen, fällt ein unterschiedlicher Prozentsatz an. Beginnt die Auszahlung beispielsweise mit 60 oder 61 Jahren, beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil 22 Prozent. Zum klassischen Rentenbeginn mit 67 Jahren sind es nur noch 17 Prozent. Die genauen Sätze können Sie der Tabelle des Einkommensteuergesetzes (§ 22 EStG) entnehmen.
Neben den Steuern müssen Sie beachten, dass auf Ihre private Altersvorsorge auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden, sofern Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Dies betrifft in der Regel 14 Prozent der Rentenzahlung.
Das gilt steuerlich für die Risikolebensversicherung
Eine Testsieger Risikolebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall und nicht dem Vermögensaufbau für den Versicherten. Die Auszahlung an die Begünstigten im Todesfall ist ertragsteuerfrei.
Allerdings gelten auch hier die Regelungen zur Erbschaftsteuer. Übersteigen die ausgezahlte Summe und der sonstige Nachlass die persönlichen Freibeträge der Erben, fallen Erbschaftsteuern an. Die Freibeträge sind dieselben wie bei der Kapitallebensversicherung. Für viele Familien ist eine deutsche lebensversicherung allianz eine vertraute Wahl.
Vorteilhaft: Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung können Sie als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen, unabhängig vom Abschlussdatum des Vertrags.
Beiträge auf die Lebensversicherung und Steuern
Bisher haben wir uns mit den steuerlichen Auswirkungen bei der Auszahlung beschäftigt. Doch wie werden eigentlich die Beiträge zur Lebensversicherung steuerlich behandelt? Können Sie die Einzahlungen in die Lebensversicherung von der Steuer absetzen?
Die Antwort ist wie so oft: Es kommt darauf an – nämlich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses:
- Vertragsabschluss vor 2005: Die Beiträge für Ihre Lebensversicherung sind steuerlich absetzbar. Sie zählen als Vorsorgeaufwendungen, die Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen können. Allerdings gibt es hierfür Höchstbeträge von 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige. Diese Höchstbeträge sind jedoch oft bereits durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
- Vertragsabschluss nach 2005: Leider können Sie die Beiträge zu Ihrer Lebensversicherung nach 2005 nicht mehr von der Steuer absetzen, da der Gesetzgeber die steuerliche Förderung für diese Verträge eingestellt hat.
Weitere Informationen darüber, welche Versicherungen Sie von der Steuer absetzen können, finden Sie in entsprechenden Ratgebern. Es ist ratsam, sich hierzu genau zu informieren, da die Regelungen komplex sind und sich ändern können. Manchmal kann auch eine restschuldversicherung hannoversche leben steuerliche Aspekte aufweisen.
Fazit: Durchblick bei der Besteuerung der Lebensversicherung
Die Besteuerung einer Lebensversicherung, insbesondere beim Todesfall oder bei der Auszahlung, ist ein vielschichtiges Thema. Für Altverträge (vor 2005) ist der Ertrag oft steuerfrei, während Neuverträge der Abgeltungssteuer oder dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Im Todesfall ist die Erbschaftsteuer die zentrale Größe, deren Auswirkungen durch geschickte Vertragsgestaltung, wie die Über-Kreuz-Versicherung, minimiert werden können. Auch die Wahl zwischen Einmalzahlung und Verrentung hat erhebliche steuerliche Konsequenzen.
Es ist entscheidend, sich frühzeitig mit diesen Regelungen auseinanderzusetzen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und die bestmögliche Vorsorge für sich selbst und seine Hinterbliebenen zu treffen. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau, nutzen Sie gegebenenfalls die Möglichkeit des Halbeinkünfteverfahrens und informieren Sie sich über Freibeträge, um die steuerliche Belastung zu optimieren. Bei komplexen Fragen empfiehlt sich stets der Rat eines Steuerberaters oder eines erfahrenen Versicherungsexperten.
Referenzen
- Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 22 EStG
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
